Mit den „Dritten” in den OP? Erweiterte Artikelbesprechung zum Thema präoperative Zahnprothesenentfernung
Tilmann Müller-Wolff
„Tragen Sie Zahnprothesen?” Diese verbreitete
Standardfrage, von Anästhesiepflegepersonal
an Patienten gerichtet, gehört, neben anderen Fragen einer pränarkotischen
Abfrageroutine, zu einer Art letztem Check-up vor der Narkoseeinleitung.
Diese
spezielle Abfrage zielte bisher darauf ab, sicherzustellen, dass etwaige Zahnprothesen
sich eben nicht mehr im Kieferbereich der Patienten befanden, sondern sicher
auf Station verwahrt gewähnt wurden. Beantwortete der Patient die Frage
positiv, wurden diesem die entfernbaren Anteile des Gebisses umgehend herausgenommen
und unter Berufung auf schwere Zwischenfälle erst nach der Narkose zurückgegeben.
Jost et al. stellten dieses in der Anästhesiologie verbreitete, prinzipienbegründete
Vorgehen jüngst in einem Artikel in Frage [1].

Diskussionsgrundlagen
Im benannten Artikel wurden die verschiedenen Vor- und Nachteile einer Zahnprothesenentfernung
vs. eines Belassens dieser während der OP gegeneinander abgewogen. Es
wurden die verschiedenen möglichen Arten von Zahnersatz, die verschiedenen
Narkoseverfahren sowie die verschiedenen Restzahnstatus der Patienten berücksichtigt
und dem verbreiteten Wunsch der Patienten nach Tragen der Prothese im perioperativen
Zeitraum gegenübergestellt.
Aufbauend auf der althergebrachten Argumentation und Vorgehensweise zugunsten
eines präoperativen generellen Entfernens allen Zahnersatzes, wurden deren
Grundlagen und Haltbarkeit untersucht.
Die Schwierigkeiten, die Prothesen im OP verursachen können, sind:
- Verlust oder Beschädigung der Prothesen,
- schwieriges Atemwegsmanagement durch schlecht sitzende Vollprothesen,
- das Hinabrutschen von lockeren Teilprothesen in den tieferen Rachenraum,
- engere Platzverhältnisse bei erwarteten schwierigen Intubationsbedingungen,
- erwartbare Probleme bei der Mundhygiene bei potenzieller Nachbeatmung sowie
- erwartbare Probleme bei der Beatmung/Intubation zur Notfallintervention.
Diese potenziellen Probleme gelten allgemein als anerkannt und erwartbare
Komplikationen als nachvollziehbar.
Als Vorteile eines Belassens des Zahnersatzes wurden angeführt:
- der erhöhte Patientenkomfort,
- das Erhalten der Kommunikationsfähigkeit,
- die Verringerung des Schamgefühls,
- die zum Teil besser mögliche Maskenbeatmung, Tubus- und Larynxsmaskenfixierung
durch stabilere Mund-Kiefer-Bedingungen sowie
- der Schutz von z. B. einzeln stehenden Restzähnen und Prothesenverankerungen
vor anästhesiologischen Techniken.
In der größeren Verbreitung sowie der voranschreitenden Erweiterung
und Optimierung der Techniken der Regionalanästhesie sahen die Autoren
weitere Gründe dafür, den Patienten den Zahnersatz belassen zu können.
So würden doch korrekt abgewogene (Indikation) und durchgeführte
(Technik) regionale Verfahren den Umstieg auf eine Allgemeinanästhesie
weitestgehend ausschließen.
In der über die Jahre fortgeschrittenen modernen Zahntechnik sind die
Befestigungs- und Verankerungsmöglichkeiten bezüglich Vollprothesen
und partiellen Ersatzgliedern deutlich verbessert worden. Es besteht heute
eine größere und sicherere Vielzahl von Ausführungs- und Befestigungsvarianten.
Auch in den Empfehlungen an Laienhelfer im BLS-Protokoll (Basic life support)
werden nur noch die Atmung behindernde Gegenstände oder bereits dislozierte
Prothesen zur Entfernung vorgeschlagen, festsitzende Prothesen sollten eher
belassen werden [2].
Folgernd darf die prinzipielle Aufforderung zur präoperativen Entfernung
der Zahnprothesen als eventuell veraltet betrachtet werden. Die Autoren fordern
eine individuelle Abwägung dieser Maßnahme, schon im Sinne einer
Steigerung des perioperativen Wohlbefindens der Patienten.
Voraussetzung für
ein Belassen der Zahnprothese seien eine genaue Befunderhebung durch Befragung,
eine detaillierte Aufklärung über Risiken der Patienten während
der Prämedikationsvisite und darauf aufbauend eine mit dem Patienten gemeinsam
durchgeführte gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile.
Die Autoren empfehlen eine prinzipielle Herausnahme nur bei schlecht sitzenden
Teil- oder Vollprothesen, kleineren Ersatzgliedern, eingeschränkter Mundöffnung
sowie bei zeitlich ausgedehnten Eingriffen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer
postoperativ notwendigen Intensivtherapie. Bei kürzeren Eingriffen, festem
Sitz und vorhandenen guten mundhygienischen Bedingungen plädieren die
Autoren für die Option des perioperativen Belassens der Prothese. Diese
sollte dem Patienten nach einer individuellen Risikoabwägung als Empfehlung
ausgesprochen werden.
Der Arzt als Berater
Dem derzeit üblichen medizinischen Standard, resultierend aus den einschlägigen
Meinungen und Empfehlungen der aktuellen Fachliteratur einerseits [3][4] und
der gängigen ärztlichen Praxis andererseits, entspricht dies jedoch
nicht.
Die Autoren konstatieren aber, den Behandlungspartnern, Arzt und Patient,
solle die Option ermöglicht werden, eine der Situation und den Voraussetzungen
angepasste Entscheidungsfindung zu betreiben. Hierbei sollte der Arzt den beratenden
Anteil übernehmen und der Patient die Entscheidung treffen können.
Eine Änderung der geltenden Empfehlungen sowie der täglichen Praxis
und des verankerten Denkens in deutschen OPs müsste dem vorausgehen. Dies
sei schon im Sinne der stetigen Weiterentwicklung von medizinischen Standards,
Leitlinien und Empfehlungen notwendig.
Verbrennungsgefahr
Als eine weitere Begründung für die Entfernung der Zahnteilprothesen
mit z. B. Metallklammerhalterungen wird der Einsatz von Elektrokauter- oder
HF-Chirurgie (Hochfrequenz) angeführt.
Bei der HF-Chirurgie wird Strom
zur Blutstillung sowie zum blutungsarmen Schneiden eingesetzt. Der entstandene
Strom wird über eine Neutralelektrode abgeleitet. Eine Gefahr der direkten
Gewebeverbrennung durch metallische Prothetik oder Gesichtsschmuck (Ohrringe
oder weitere Piercings) ist jedoch nur bei Nähe des Metalls zum OP-Feld
und demnach zu hohem Stromfluss in der Nähe dieses Metalls gegeben.
Bei
Operationen im Gesichtsfeld, des Mund- oder Rachengebiets müsste die Zahnprothese
jedoch schon aus Übersichtsgründen entfernt werden. Auch finden Verbrennungen
nur dann statt, wenn das metallische Material, durch unsachgemäße
Lagerung oder „Feuchtigkeitserdung”, eine Fehlleitung des eingesetzten
Stroms verursacht [5]. Demnach kann dem Patient zum Tragen von metallbefestigten
Teilprothesen aus diesem Grund nicht abgeraten werden. Schließlich werden
Patienten mit festen dentalen Metallimplantaten oder anderen Endoprothesen
auch chirurgisch versorgt.
Versicherungsrechtliche Aspekte
Aber auch ablauf- und organisationsbedingte Gründe sprechen in der Praxis
häufig für eine Prothesenentfernung. Diese Maßnahme zielt nicht
zuletzt auch auf die sichere Verwahrung dieser hin. Ist doch jeder erfahrenen
Pflegekraft im Krankenhaus zumindest ein Fall bekannt, bei dem sich diesbezüglich
Schwierigkeiten ereignet haben.
Der Verlust von Zahnprothesen, das Auftauchen
von Prothesen, die nicht mehr einem bestimmten Patienten zuzuordnen waren,
oder gar die falsche Zuordnung solcher, sind einige Beispiele, die die Versicherungsausgaben
von Krankenhausträgern erhöhen können. Dieses Problem sollte
sich mit einem angepassten Wertsachenmanagement sowie der entsprechenden Aufklärung
und Einbindung der Patienten lösen lassen.
Wird ein Patient also in Regionalanästhesie
operiert und wünscht die Zahnprothese dabei zu tragen, sollte diesem ein
sauberer und markierter Einmalbeutel für den Fall mitgegeben werden, dass
die Prothese entfernt werden muss. Dieser sollte dann peri- und postoperativ
patientengebunden aufbewahrt werden.
Pflegerische Aspekte
Auch in den pflegerischen (OP-Pflege sowie Anästhesiepflege) Standards
[3][6] zur präoperativen Patientenversorgung ist nach wie vor die routinemäßige
Entfernung der Zahnprothesen festgeschrieben.
Im Kontext der von Krohwinkel
entwickelten AEDLs (Pflegemodell nach Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen
des täglichen Lebens) [7] findet die Prothesenentfernung in Pflegestandards
ihren Ursprung in den Unterpunkten „Für eine sichere Umgebung sorgen” und „Vitale
Funktionen aufrecht erhalten”. Diese Punkte haben, aus anästhesiologischer
Sichtweise, klare Priorität vor anderen.
Weitere patientenorientierte
AEDLs werden diesen untergeordnet oder gar ganz unterschlagen. Einzubeziehen
wären mindestens die weiteren AEDLs: „Kommunizieren”, „Ruhen,
Schlafen, Entspannen”, „Sich als Mann/Frau fühlen (Sexualität)” sowie „Mit
existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen”. Nur unter Einbindung
aller erforderlichen AEDLs als Grundgerüst der Pflegephänomene und
-interventionen kann eine am einzelnen Patienten ausgerichtete individuelle
Versorgung geplant und begründet werden.
Schließlich kennt jeder
in der Anästhesie Beschäftigte den fast täglichen Anblick von
Patienten, die sich schamhaft den Mundbereich bedeckend im Vorbereitungsraum
liegen und es kaum wagen, verbal zu kommunizieren. Die angestrebte möglichst
entspannte Atmosphäre zur Narkoseeinleitung für die Patienten kann
in diesem Fall auch die beste medikamentöse Prämedikation nur bedingt
gewährleisten. Nicht allein die benevolente Verantwortungsübernahme
des Anästhesie- und OP-Teams kann eine patientengerechte Vorgehensweise
begründen, der Betroffene sollte vielmehr ein, im abgesteckten und gut
erklärten Rahmen des Möglichen, Recht auf Mitentscheidung bekommen.
Bleibt die Argumentation der mangelhaften Mundhygiene durch das Tragen der
Zahnprothese. Sicherlich stellt das Vorhandensein von nicht fest implantierten
Anteilen des Kauapparats in der intensivpflegerischen Versorgung ein ernst
zu nehmendes Problem dar. Ein durch intensivmedizinische Behandlungsformen
in seiner Wahrnehmungs- und Mitteilungsgabe sowie der Selbstbestimmung durch
pflegerische Aspekte stark eingeschränkter Patient erfährt durch
eine belassene Zahnprothese potenziell Schäden, die den Nutzen eines kurzen
Zeitraums des Wohlbefindens präoperativ übersteigen.
Die Probleme
durch Sekretstau und Ablagerungen an der Prothese oder den Übergangsstellen
sind hygienischer Art. Komplikationen durch eventuelle spätere Dislokationen
(auch unerkannte) der Prothese durch pflegerische Interventionen oder Selbstlockerung
sind weitere mögliche Gefahren. Ist also eine intensivmedizinische Nachbehandlung
in Form einer Nachbeatmung des Patienten geplant, sollte die Zahnprothese präoperativ
entfernt werden. Diesen Umstand werden Patienten akzeptieren.
Patientenorientierung im OP
Das Anästhesiepersonal stellt als prä-, intra- und postoperative
Ansprechpartner für die Patienten die wesentlichen und erreichbaren Kommunikationspartner
in diesem Zeitraum dar. Die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit
der Patienten und Wahrung deren größtmöglichen Würde bedeuten
wichtige Aufgabengebiete dieser Berufsgruppe.
Dies bedeutet nicht allein eine
Optimierung der perioperativen Zuwendung, gerade auch hinsichtlich der Betreuung
bei Regionalanästhesieverfahren. Ein einfühlsames Eingehen auf diese
Bedürfnisse der anvertrauten Menschen stellt eine Form von richtig verstandener
Patientenorientierung dar.
Resümee
Aus fachlicher Sicht (pflegerisch / ärztlich) ist, von den genannten
Kontraindikationen abgesehen, eine routinemäßige Entfernung der
Zahnprothese vor einer elektiven Operation oder Narkose nicht generell zu fordern.
Das Bedürfnis
der Patienten, nicht in einen partiell entstellten und die Kommunikation hemmenden
Zustand gebracht zu werden, wenn vermeidbar, ist ernst zu nehmen.
Gefordert
wird eine individuelle Risikoabwägung durch Narkosearzt und Patient im
Rahmen des Aufklärungsgesprächs. Hierbei sollten die erforderlichen
Gesichtspunkte der Pflege, der OP-Indikation, des Zahn- und Prothesenstatus
sowie der Narkosetechnik ebenso Berücksichtigung finden wie der Wunsch
der Patienten nach maximal möglicher körperlicher Integrität
und Würde während des Behandlungsverlaufs. Dem zukünftigen Umdenken
in diesem Punkt werden sicherlich noch einige Hürden im Wege stehen. Doch
sollten die Behandlungsabläufe und -standards im Krankenhaus nicht nur
im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses stetig überdacht
und verbessert werden, diese sollten auch an den Patienten und deren Wünschen
orientiert sein.
Frei nach dem Motto: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht
dem Angler.

Literatur
1 Jost U. et al. 39: ains, Eds.; Muss die Zahnprothese wirklich vor jeder Anästhesie
entfernt werden?. Thieme Stuttgart, New York: Anästhesiologie, Intensivmedizin,
Notfalmedizin, Schmerztherapie. 2004, p. 711-713
2 DGAI. Lebensrettende Sofortmaßnahmen beim Erwachsenen - Leitlinie
des European Resuscitation Council 2000. http://www.dgai.de/06pdf/06_0_12leitlinie.pdf
(28.3.2005).
3 Larsen R. Anästhesie und Intensivmedizin. 5. vollst. überarb.
und erw. Aufl. Springer Berlin/Heidelberg/New York: 1999
4 Striebel HW. Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin. 5. Auflage.
Schattauer Stuttgart: 2003
5 Hartung C. HF - Chirurgische Geräte und Gerätesicherheit - Patientensicherheit.
UbiCampus Projekt der Medizinischen Hochschule Hannover und UH. http://www.ubicampus.mh-hannover.de/˜bmt/ger_index_6.php
(28.3.2005).
6 Veröffentlichte Standards und Leitlinien verschiedenster OP-Fachpflegeabteilungen,
z. B. Internetseite „Pflege im OP” unter präoperativer Versorgung.
http://www.pflege-im-op.de/Praxisberichte/Sonstige/praeop/praeop.html (28.3.2005)
und Deutsches Herzzentrum Berlin, Standard Nr. 3.6. Präoperative Vorbereitung.
http://www.dhzb.de/krankenpflege/standards/ps_3_06.htm (28.3.2005).
7 Gertler A. Treffpunkt Altenpflege - Die AEDLs nach Monika Krohwinkel. http://www.treffpunkt-altenpflege.de/aedl.htm
(28.3.2005).
Waller H. Gesundheitswissenschaft. 3. überarb. und erw. Auflage. Kohlhammer
Stuttgart: 2002
Über den Autor
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zwai-Redakteur
Tilmann Müller-Wolff ist Fachkrankenpfleger für
Intensivpflege und Anästhesie,
Gesundheitsmanager (Zertifikat, FH) und Bachelor of Science (B. Sc.) in
angewandten Gesundheitswissenschaften.
Er arbeitet seit über zehn
Jahren in verschiedenen Bereichen und Kliniken der Intensivmedizin und
Anästhesie und studierte nebenberuflich Gesundheitswissenschaften.
Derzeit ist er als Fachkrankenpfleger in der Anästhesie des Klinikums
der Philipps-Universität Marburg beschäftigt. |
(10.04.2006)
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