Nadelstichverletzungen: Positionspapier des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V.
Positionspapier des Deutschen Pflegerates e.V. zur Verschärfung der TRBA
250
Einleitung
Der Deutsche Pflegerat (DPR) als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen
ist Partner der Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung und vertritt die
Belange des Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland. Im DPR sind die elf
in Deutschland tätigen Pflegeverbände organisiert. Damit ist er die
berufsständische Organisation von 1,3 Millionen im Pflege- und Hebammenbereich
tätigen Mitarbeitern.
Für den Beginn dieses Jahres ist eine Novelle der Technischen Regel für
Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) geplant, die klarer als bisher den Einsatz
von Sicherheitsspritzen,
-kanülen und -kathetern in den Krankenhäusern verlangen wird.
Infektionen durch Nadelstichverletzungen sind ein spezifisches Berufsrisiko
für die Pflegekräfte. Es ist eines der wenigen Berufsrisiken, für
deren drastische Reduzierung ein einfaches Instrumentarium zur Verfügung
steht, das aber bisher kaum genutzt wird.

Ziel des Deutschen Pflegerats
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Neuformulierung der TRBA
250 ausdrücklich. Er fordert mit Nachdruck, dass sie Rechtsgültigkeit
erlangt und – was letztlich ausschlaggebend ist – im Berufsalltag
auch umgesetzt wird.
Der DPR geht davon aus, dass die in Pflegeberufen tätigen Kollegen, die
Arbeitgeber in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen
Praxen, die Unfall- und Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen und
Berufsgenossenschaften sowie die Hersteller von Sicherheitsinstrumenten ein
gemeinsames Interesse haben, das Berufsrisiko „Infektion durch Nadelstich“ so
weit wie möglich zu reduzieren.
Der DPR wird sich an der aufkommenden Diskussion aktiv beteiligen und die
angeschlossenen Verbände darin unterstützen, die Interessen ihrer
Mitglieder vernehmlich zu vertreten.
Die DPR-Positionen im einzelnen
Risiko
Die Wissenschaft geht von 500.000 Nadelstichverletzungen jährlich im klinischen
Bereich aus. Im Durchschnitt verletzt sich jede Pflegekraft mindestens alle
zwei Jahre einmal.
Die Übertragungswahrscheinlichkeit (Serokonversionsrate) liegt bei 30
% für HBV, bei 3 % für HCV und bei 0,3 % für HIV.
Für den DPR sind angesichts der zum Teil lebensbedrohlichen Gefährdung
im Einzelfall (insbesondere durch HCV und HIV) und der Verfügbarkeit von
sicherem Instrumentarium diese Risiken nicht länger akzeptabel.
Meldeverhalten
Verschärft wird die Situation dadurch, dass das Meldeverhalten immer noch
gering ist. Nur zwischen 9 und 13 % der Vorfälle werden überhaupt
gemeldet. Die Dunkelziffer ist entsprechend hoch. Grund sind fehlende Aufklärung,
mangelndes Risikobewusstsein und Angst vor beruflichen Nachteilen bei den Pflegekräften,
fehlendes Sicherheitsmanagement und falsch verstandenes Kostendenken bei den
Krankenhausleitungen.
Der DPR fordert die Klinikleitungen auf, das Meldeverfahren und die Aufklärung
der Mitarbeiter zu optimieren.
Berufspolitik
Der DPR weist schon jetzt darauf hin, dass angesichts der auf uns zukommenden
Knappheit von gut ausgebildetem Pflegepersonal und der hohen Belastung der
Pflegekräfte der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten in Zukunft eine
tragende Säule der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation sein
wird.
Qualitätsmanagement
Der DPR hält es für dringend erforderlich, dass der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten
Bestandteil des allgemeinen Qualitätsmanagements an den Pflegearbeitsplätzen
wird.
Eignung
Eine Studie der Universität Heidelberg beschreibt, dass auf den Stationen,
die sichere Instrumente verwendeten, nur zwei Nadelstichverletzungen im Jahr
zu verzeichnen waren – und diese ereigneten sich durch „eingeschleppte“ konventionelle
Instrumente. Andere Studien kommen auf eine Reduktion der Nadelstichverletzungen
von mindestens 80 bis 90 %.
Nach Meinung des DPR ist dies ein klarer Beleg dafür, dass die modernen
Sicherheitsinstrumente tatsächlich ein Meilenstein für die Minimierung
des Infektionsrisikos bei Nadelstichverletzungen sein werden.
Rechtslage
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt grundsätzlich die bestmögliche
Sicherheit am Arbeitsplatz vor. Konkretisiert wird diese allgemeine Gesetzesfassung
für den Pflegebereich in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe
(TRBA 250). Diese Richtlinie muss sich am „aktuellen Stand von Wissenschaft
und Technik“ orientieren. Parallel schreibt auch die Biostoffverordnung
(BioStoffVO) vor, dass der Arbeitgeber die TRBA zu beachten habe.
Der „aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik“ spricht klar
für den Einsatz von Sicherheitsinstrumenten. Die Formulierung der TRBA
250 („Spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte sollen durch
solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden, bei denen
keine oder nur eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht
...“) nimmt dies bereits auf.
Eigentlich also eine klare Anweisung an die Arbeitgeber im Pflegebereich, die
Mitarbeiter mit Sicherheitsinstrumenten auszustatten. Allerdings tun sich die
meisten Arbeitgeber hierbei schwer. Das ist der Grund, weshalb auch der DPR
auf eine klarere Formulierung der TRBA drängt.
Wirtschaftliche Folgen
Eine aktuelle Studie der Universität Wuppertal errechnet Gesamtkosten
pro gemeldeter Nadelstichverletzung in Höhe von 487 €. Hiervon trägt
das Krankenhaus bisher nur einen geringen Teil, weil die Kranken- oder Unfallsversicherung
(noch) einspringt. Klarere Haftungsregelungen sollten in Zukunft die Verantwortung
des Arbeitgebers in den Mittelpunkt stellen.
Die Mehrkosten für Sicherheitsinstrumente liegen nach derzeitigen Preisen
bei jährlich ca. 63 € pro Pflegemitarbeiter. Der Markt allerdings
rechnet mit sinkenden Preisen bei einer flächendeckenden Versorgung in
Deutschland.
Der DPR hält moderate Mehrkosten, die im Promillebereich eines Krankenhausbudgets
liegen, angesichts des immensen Sicherheitsgewinns für die Pflegekräfte
für angemessen.
Fürsorgepflicht
Der Schutz der Gesundheit ist ein grundsätzliches ethisches Gebot, das
einem bloßen Kostendenken Grenzen setzt. Sicherheit bekommen wir nicht
kostenlos – in keiner Branche, auch nicht bei den Pflegediensten.
Deshalb hält es der DPR unabhängig von der Rechtslage für eine
selbstverständliche Fürsorgepflicht jedes Arbeitgebers, die Verletzungsgefahr
seiner Mitarbeiter zu reduzieren.

Literatur
1. Beie, Markus: Technischer Infektionsschutz – Untersuchung zum beruflichen
Risiko durch blutübertragene Infektionserreger für Beschäftigte
des Gesundheitswesens: Freiburg: edition FFAS, 2001
2. Kralj, Nenad: Zur Gefährdung von Beschäftigten im Gesundheitswesen
durch berufliche HBV-, HCV- und HIV-Kontakte. In: Hofmann, Friedrich (Hrsg.):
Technischer Infektionsschutz im Gesundheitsdienst – Fortschritte in der
Präventiv- und Arbeitsmedizin. S. 23-35
3. Hofmann, Friedrich (Hrsg.): Technischer Infektionsschutz im Gesundheitsdienst – Fortschritte
in der Präventiv- und Arbeitsmedizin. Landsberg Lech: ecomed Verlag 2003
4. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Qualitätssicherung bei Nadelschutztechniken – Interventionsstudie
zur Senkung der Nadelstichverletzungen durch Instrumente mit Nadelschutztechnik.
Heidelberg 2005
5. Möller, Peter Michael: TRBA 250 und ihre rechtlichen Folgen. Initiative
SAFETY FIRST!, http://www.nadelstichverletzung.de/de/downloads.cfm
6. Wittman, Andreas / Thürmer, Christhoph / Hofmann, Friedrich et al.: Kosten
und Nutzen der Einführung sicherer Instrumente. In: Hofmann / Reschauer
/ Stössel (Hrsg.): Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst 18. Freiburg im Breisgau:
edition FFAS, 2005. S. 180-184
(19.01.2006)
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