Chronologie einer Spitzenqualifikation
Hanno H. Endres - Redaktion zwai
Kaum einem anderen Thema hat zwai mehr Aufmerksamkeit geschenkt als der von der HELIOS Kliniken GmbH entwickelten Ausbildung zum Medizinischen Assistenten für Anästhesie (MAfA).
Seit der Vorstellung des Konzepts im Jahr 2004 wurde der MAfA von kritischen Stimmen begleitet - allen voran die ärztlichen Fachgesellschaften Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI).
Nach 29 Monaten und 22 ausgebildeten Anästhesie-Assistenten hat die HELIOS-Kliniken GmbH am 09. März 2007 entscheidende Änderungen des Konzepts bekannt gegeben, mit denen das ehrgeizige Projekt als gescheitert betrachtet werden kann.
zwai zeichnet die Chronik der Spitzenqualifikation MAfA nach.

Geschichtliches
1963: Die Problematik der Schwesternnarkose
„Die Anästhesie stellt ihrer Natur nach einen schwerwiegenden Eingriff
dar, der sowohl das theoretische Wissen als auch die praktischen Erfahrungen
des Arztes erfordert“, stellt W. Weissauer in seinem im Anästhesisten
veröffentlichen Beitrag „Die Problematik der Schwesternnarkose und
die Ausbildung von Anästhesieschwestern“ fest. [1]
1964: Therese Valerius beginnt in Mainz zusammen mit den Anästhesie-Professoren
Hálmagyi und Nolte mit der ersten systematischen Fachweiterbildung über
zwei Jahre. 1966 legten dort die ersten sieben Schwestern das Abschlussexamen
ab. [2]
1969: In Ulm beginnt die einjährige Fachweiterbildung nach der Regelung
der "Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung".
[2]
1972: Prof. Dr. Ahnefeld betont, „dass wir dieses [Fachpflege-] Personal
besonders brauchen“ und dass eine Arbeitsteilung notwendig sei. [3]
1976: H.W. Opderbecke stellt wie Weissauer aus medizinischer Sicht unabdingbare
Voraussetzungen für die Durchführung einer Parallelnarkose auf [4]
und postuliert „die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an
fachweitergebildetes und damit besonders qualifiziertes Personal..." [5]
September 1988: Die Problematik der Parallelnarkose
Präsidium und Ausschuss des BDA verabschieden auf dieser, inzwischen durch
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestätigten Basis, die Entschließung
zu „Zulässigkeit und Grenzen von Parallelverfahren in der Anästhesie.
Die Feststellungen schließen nicht aus, daß in bestimmten, eng
begrenzten Phasen eines Anästhesieverfahrens die Überwachung von
Patient und Gerät durch eine speziell unterwiesene bzw. weitergebildete
Anästhesiepflegekraft erfolgen kann. Eine Delegierung von Überwachungsaufgaben
ist nur in unkomplizierten Fällen vertretbar, eine generelle Anordnung
paralleler Anästhesieverfahren ist keinesfalls zulässig. [6]
2004: Der MAfA wird geboren
Die beteiligten medizinischen Fachgruppen der HELIOS-Kliniken sowie deren
Fachgruppe Pflege erarbeiten gemeinsam Konzepte für eine gezielte Weiterqualifizierung
des Pflegepersonals. Unter dem Stichwort „Spitzenqualifikationen in der
Pflege – neue Berufsbilder“ entsteht zunächst das Weiterbildungskonzept „Medizinischer
Assistent Anästhesie – MAfA“.
Mit der neuen Zusatzausbildung möchte HELIOS „hochmotivierten Mitarbeitern
im nichtärztlichen medizinischen Bereich die Möglichkeit eröffnen,
das eigene Kompetenz- und Qualifikationsspektrum über die klassische Fachpflegeausbildung
hinaus zu erweitern.“ [7]
Der erste Flyer weist die eigenständige Überwachung von anästhesierten
Patienten im Operationssaal als eines der Ziele der Qualifizierung aus. Weiterhin
sollen die Ärzte in ihrer Tätigkeit entlastet und ihnen ein Zeitgewinn
für die medizinische Entscheidungsfindung ermöglicht werden.
Bei absehbar komplikationslosen Patienten sollen die MAfA „einfache Narkosen
nach vorheriger Instruktion durch den Anästhesisten in dessen unmittelbarer
Anwesenheit“ einleiten.
Gleichzeitig soll dadurch aber auch die sichere Durchführung von Parallelnarkosen
möglich werden:
„[Der Anästhesist] … kann nach Narkoseein- oder –ausleitung
einen anderen [Anästhesie-] Assistenten im benachbarten Saal überwachen.
Der Anästhesist überwacht damit mehrere [Anästhesie-] Assistenten,
die verschiedene Patienten betreuen.“
Dennoch darf der Anästhesieassistent nicht selbstständig und eigenverantwortlich
tätig werden - er untersteht jederzeit dem zuständigen Facharzt für
Anästhesiologie. Das Konzept sieht vor, dass der verantwortliche Anästhesist
unmittelbar in Rufweite zur Verfügung steht und jederzeit abkömmlich
ist.
Von den Bewerbern verlangt die HELIOS-Akademie eine abgeschlossene Krankenpflegeausbildung,
eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung
oder auf einer Intensivstation, sowie die Mittlere Reife oder Abitur.
Die Struktur der Weiterbildung hat HELIOS an das Schweizer Ausbildungscurriculum
für Anästhesiepflege angelehnt und bewirbt den Lehrgang als „Weiterqualifizierung
nach europäischem Top-Standard“.
Die einjährige Ausbildung soll sieben Blockwochen mit rund 200 Ausbildungsstunden
umfassen. Darin enthalten sind die fünf Theoriemodule
- Anatomie / Physiologie,
- Pharmakologie,
- Nebenerkrankungen / Komplikationen / extreme Altersgruppen / Schmerztherapie,
- Anästhesie in verschiedenen operativen Fächern
- Notfallmedizin.
Die weiteren beiden Module beinhalten drei Tage Training am Anästhesiesimulator
und ein einwöchiges Praktikum zur Abrundung des persönlichen Fächerspektrums.
Alle Module werden mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Für die praktische Ausbildung in den Kliniken ist jeweils ein Mentor
verantwortlich.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfordert den Nachweis von 400 Stunden
praktischer Anästhesie-Tätigkeit in verschiedenen Fachgebieten.
Als eine Fortbildung nach HELIOS-Standard wird die MAfA-Ausbildung ohne Staatsexamen
bzw. staatliche Anerkennung abgeschlossen – stattdessen erhalten die
Teilnehmer nach der Prüfung durch ein unabhängiges Gremium ein „qualifiziertes
Zeugnis“.
Die Kosten betragen 5.990 €, HELIOS-Mitarbeiter können für
5.650.- € an dem Kurs teilnehmen. [8]
September 2004: MAfAs auf Kurs
Der erste Lehrgang beginnt mit 20 Teilnehmern. Die Fortbildungen finden wechselnd
an den HELIOS-Kliniken Berlin-Buch und Erfurt statt.
Oktober 2004: BDA und DGAI berufen Expertenseminar
Die Kommission prüft, ob fachliche Gründe bestehen, die eine Veränderung
der Entschließung von 1988 notwendig machen. Das aus namhaften Anästhesisten,
Juristen, Haftpflichtversicherern, Vertretern der Pflegeberufe und des für
die Aus- und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ministeriums
sowie Repräsentanten der Bundesärztekammer, des Krankenhausmanagements und der HELIOS-Gruppe bestehende Expertenseminar
diskutiert den Sachverhalt in Münster.
- Pflege kontert
Neben der inhaltlichen Gestaltung kritisiert die Deutsche Gesellschaft für
Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) vor allem ein fehlendes bundeseinheitliches
Konzept der angestrebten Qualifikationen und fordert die Verantwortlichen in
Regierungskreisen auf Bundes- und Länderebene, die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
die Bundesärztekammer und die Vertretungen des BDA und DGAI auf, gemeinsam
im Dialog mit der DGF ein tragfähiges, an der Zukunft ausgerichtetes Konzept
neuer Tätigkeitsfelder und die dafür notwendigen Strukturen der Aus-
und Weiterbildung zu entwickeln. [9]
November 2004: Die Münsteraner Erklärung
Die Ergebnisse des Expertenseminars werden als Beschluss der Präsidien
von BDA und DGAI in der „Münsteraner Erklärung“ veröffentlicht.
Die Kernaussagen: „Angesichts des hohen Risikos für den Patienten
ist die Durchführung und Überwachung einer Narkose als Ausübung
der Heilkunde grundsätzlich dem Anästhesisten vorbehalten. […]
Schon aus rechtlichen Gründen kann von der Entschließung von 1988
nicht abgerückt werden. Eine routinemäßige Anordnung paralleler
Anästhesieverfahren ist deshalb unzulässig.“ [10]
März 2005: HELIOS gibt sich zuversichtlich: sichere Parallelnarkosen und
zufriedene Mitarbeiter als Standard
In seinem Vortrag während des Marburger Anästhesiepflegetags erklärt
Prof. Dr. Jochen Strauß, HELIOS-Klinikum Berlin-Buch, dass durch die
MAfA-Ausbildung durchweg sichere Parallelnarkosen in den HELIOS-Kliniken Standard
werden können. Die HELIOS-Gruppe sei bereits zu dieser Ausbildungsregelung übergegangen
und bundesweit aus der herkömmlichen Fachweiterbildung ausgestiegen. Die
Teilnehmer des derzeit stattfindenden ersten Kurses dieser Art seien allesamt
sehr zufrieden mit dieser Situation. [11]
Mai 2005: Die DGAI legt nach
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
(DGAI) stellt in Nürnberg eine Studie vor, mit der vor dem unkritischen
MAfA-Einsatz gewarnt wird.
Die Untersuchung aus dem „Julius Center for Patient Oriented Research“ in
Utrecht [12] belegt verschiedene Faktoren, die die anästhesie-assoziierte
Sterblichkeit deutlich verringern können: die Autoren haben aufgezeigt,
dass gerade bei Komplikationen die Anwesenheit eines Anästhesisten lebensrettend
sein kann - der Verlauf endete in diesen Fällen nur halb so oft tödlich
wie bei der Betreuung durch die Anästhesiepflege.
"Wir dürfen und wir wollen unsere Patienten nicht im Stich lassen",
so die anästhesiologischen Fachverbände. [13]
Juli 2005: Die Fachdiskussion erreicht die Boulevardmedien
Die Berliner Morgenpost titelt sechs Wochen nach dem Erscheinen der DGAI-Pressemitteilung
am 18.07.2005: „Schwester ersetzt Narkose-Arzt: Kritik an Plänen
/ Mediziner warnen vor erhöhtem Todesfallrisiko“.
Während die HELIOS-Akademie bereits die Teilnehmer für den zweiten
MAfA-Kurs akquiriert, heißt es in dem Zeitungsartikel: „Auch in
Deutschland sollen bereits private Krankenhausbetreiber planen, "medizinische
Assistenten für Anästhesiologie (MAFA)" auszubilden. Dies berichtet
jetzt jedenfalls die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin (DGAI).“ [14]
August 2005: Narkose langweilt Akademiker
Im WDR5-Wissenschaftsmagazin „LEONARDO“ kommen der Chefarzt für
Anästhesie an der HELIOS-Klinik in Erfurt, Dr. Gerald Burgard, und der
designierte Präsident der DGAI, Prof. Hugo Van Aken, gleichzeitig Chef
der Klinik für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Münster,
zu Wort.
Für Burgard, der übrigens die Weiterbildung zum Facharzt für
Anästhesie und Intensivmedizin bei Van Aken in Münster absolviert
hat, sind es nicht die Personalkosten, die ihn für die Narkose-Überwachung
durch MAfAs sprechen lassen: Narkose ist für Akademiker schlicht zu langweilig.
Burgard wörtlich:
"Es ist überhaupt nicht interessant und überhaupt nicht attraktiv eine Anästhesie von vorne bis hinten auszusitzen. Ein Akademiker hat andere Aufgaben, als Dinge zu machen, die er delegieren kann. Wir sind der Meinung wir qualifizieren unsere Ärzte weiter und bieten einen attraktiveren Beruf."
Burgard weiter: „Eine routinierte Pflegekraft kann, wenn sie das lange
macht, bestimmte Routinesituationen besser reißen, als der junge Arzt,
das heißt aber nicht, dass wir keine jungen Ärzte mehr einstellen
wollen. Im Gegenteil, wir brauchen nachher gute Fachärzte, gute Oberärzte
und das ist eine Qualität, die da entwickelt wird, die eine Pflegekraft
niemals erreichen kann.“
Van Aken kritisiert nach wie vor den Einsatz von MAfAs scharf. Folgen von Narkosekomplikationen können erwiesenermaßen durch die Anwesenheit eines Anästhesisten deutlich besser beherrscht werden. Zudem sehe die aktuelle Rechtssprechung eine Delegation an Nicht-Ärzte ausdrücklich nicht vor.
WDR-Autor Westermann folgert: „Wirkliche Rechtssicherheit gibt es wohl
erst, wenn in einer der HELIOS-Kliniken der erste Anästhesie-Zwischenfall
eingetreten ist und Gerichte bemüht werden. Denn Medizinrecht ist Richterrecht
und es wird im Einzelfall entschieden. In Deutschland steht die HELIOS-Gruppe
mit ihrem Modell bislang isoliert da." [15]
Oktober 2005: Fresenius übernimmt HELIOS
HELIOS-Gründer Helmig verkauft 94% der Gesellschafteranteile an die Fresenius
AG.
Die geschäftsführenden Gesellschafter bleiben beim Unternehmen und übernehmen
die Integration der Wittgensteiner Kliniken AG, der Klinikgesellschaft der
Erwerberin Fresenius AG.
Kaufpreis: 1,5 Milliarden Euro. [16]
Oktober 2005: Der erste MAfA-Kurs ist beendet.
Prompt schildert Absolvent Henrik Adam seine Erfahrungen in der Fachzeitschrift
intensiv.
In seinem Artikel beklagt er sich über die Verschiebung der Lerninhalte
der bisherigen Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie
zugunsten der Intensivmedizin, was sie daher für viele Anästhesiepflegende
uninteressant mache.
Konkret beschreibt Adam seinen Arbeitsalltag: „Unsere Aufgaben als MAfA
innerhalb dieser Anaesthesia-Care-Teams [bestehend aus einem Facharzt, zwei
oder drei Assistenzärzten und einem MAfA] sind die Überwachung und
Aufrechterhaltung der Narkose. Ein zuständiger Fach- oder Oberarzt befindet
sich immer in Rufweite, supervidiert aber insgesamt 2 - 4 Narkosen.“ [17]
Der Anfang der Wende
24. Oktober 2005: Alltag Parallelzwischenfall
In der heutigen Ausgabe der „Welt“ sagt Burgard, befragt zu dem
Auftreten zweier Zwischenfälle, die
gleichzeitig von dem supervisionierenden Facharzt behandelt werden müssen:
"Das ist der Worst Case, der immer passieren kann, vor dem wir alle Angst haben.
Wir haben in Deutschland jedoch den alltäglichen Worst Case, nämlich
die zusätzliche Verpflichtung des Facharztes, junge Assistenzärzte
anzuleiten. […] Der eigene Patient bleibt dann meist allein - mit einer
Pflegekraft ohne Zusatzausbildung. Diese Situation ist Alltag in deutschen
Krankenhäusern. Wir qualifizieren diese Pflegekräfte so, daß der
Facharzt gefahrlos kurz den OP wechseln kann." [18]
Am gleichen Tag – die ersten MAfAs sind knapp drei Wochen
im Einsatz - kommt es in Burgards Klinik zu einem tragischen Zwischenfall:
Ein 18jähriger Patient erleidet während einer Ohren-OP einen Herz-Kreislauf-Stillstand.
Ein schwerer Hirnschaden ist die Folge der 15minütigen Reanimation. Die
Narkose wurde zeitweise von einem MAfA überwacht, der beaufsichtigende
Anästhesist war währenddessen für zwei weitere Narkosen zuständig.
[19]
25. Oktober 2005: Der Zwischenfall wird der Haftpflichtversicherung der Erfurter
HELIOS-Klinik gemeldet. [20]
27. Oktober 2005: Kammerprotest aus Berlin
In einer gemeinsamen Erklärung warnen die Delegiertenversammlung der Ärztekammer
Berlin und die Landesverbände des BDA und der DGAI vor den möglichen
Folgen für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal.
Die Ärztekammer Berlin, Facharzt- und Pflegeverbände sowie der HELIOS-Betriebsrat
lehnen geschlossen den Einsatz von Anästhesieassistenten, die Narkosen überwachen,
ab: Alle sehen durch den Eingriff in originär ärztliche Tätigkeiten
die Patientensicherheit gefährdet und befürchten unabsehbare haftungsrechtliche
Konsequenzen für Ärzte und Pflegekräfte.
Zudem befürchtet die Ärztekammer den mittelfristigen Abbau von Facharztstellen
in den Kliniken, in denen Anästhesieassistenten eingesetzt werden. [21]
März 2006: DGAI-Projekt „Maschendrahtzaun“
Die DGAI entsendet ihren Justiziar Dr. Biermann (Nürnberg) zum Thema „Delegation
von ärztlichen Tätigkeiten“ zum Pflegesymposium der Westdeutschen
Anästhesietage. Dort erläutert er die aktuelle Gesetzeslage, Haftungsfragen,
die Rechtsprechung und die Positionen der DGAI.
Biermann verweist auf den Gestaltungsspielraum, den die Münsteraner Erklärung
den Verantwortlichen bereits biete. Für Modelle der Aus- und Weiterbildung
stehe die DGAI für eine Stärkung des Teamcharakters zwischen den
Berufsgruppen unter Beibehaltung klarer Kompetenz- und Zuständigkeitsgrenzen.
Biermann wörtlich: „Ein dichter Zaun kann auch zu einer guten Nachbarschaft
führen.“ [22]
August 2006: HELIOS angezeigt
Die Angehörigen des geschädigten Patienten erstatten Anzeige gegen
den HELIOS-Konzern. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen zwei Mitarbeiter.
Die Vorwürfe lauten "fahrlässige schwere Körperverletzung"
und "Urkundenfälschung". Aufklärungsbogen und Narkoseprotokoll sollen
verändert worden sein. [19,20]
September 2006: Nachwehen - Gute Erfahrungen der HELIOS-Akademie
Knapp ein Jahr nach dem von Henrik Adam in der intensiv veröffentlichten
Erfahrungsbericht erscheint auf den Internetseiten helios-akademie.de und helios-wissen.de
ein zweiter Bericht.
Andreas Hugo, MAfA und Praxisbegleiter für Basale Stimulation in der Pflege
schreibt dort:
„
[…] So gelingt es der Degradierung der Pflege auf Vorbereitung und Nachbereitung
der Narkose entgegenzutreten und eben nicht nur in Notfällen (Kaffeepause
des Anästhesisten) die Überwachung von anästhesierten Patienten
zu übernehmen. Dies ist besonders in Zeiten wie diesen wichtig, wo immer
weniger Kollegen die Möglichkeit erhalten, eine fundierte Ausbildung in
Form einer Fachweiterbildung zu erhalten“. [23]
November 2006: Bedauern und Verteidigen bei HELIOS
Gerald Burgard bedauert in der SAT.1-Sendung „planetopia“ den Zwischenfall,
verteidigt aber weiterhin das MAfA-Konzept. Kritikern, die Helios riskante
Sparmanöver vorhalten, widerspricht er. Die Forderung - ein Anästhesist
pro OP hält er für unrealistisch. [24]
03. Dezember 2006: HELIOS: Komplikation und MAfA-Konzept stehen in keinem
Zusammenhang
Gerald Burgard im MDR: "Eins ist für uns sicher, dass MAfA-Konzept
hat nichts mit der Komplikation zu tun. Was mich da so sicher macht ist die
Tatsache, dass ich den Verlauf kenne."
Manfred Andreas, Anwalt für Arztrecht: "Nach meiner Meinung nach
ist das ein Schritt zurück, der den Facharztstandard nicht gewährleistet
und deshalb illegal ist." […] "In dem Bogen steht, die Narkosen
werden von einem Anesthesia Care Team durchgeführt. Dies ist für
meine Begriffe für einen normalen Patienten nicht verständlich und
irreführend." [25]
21. Dezember 2006: HELIOS rudert zurück - "Es bleibt der Grundsatz:
ein Arzt für eine Narkose"
Drei Tage vor dem heiligen Abend veröffentlicht HELIOS ein Interview mit
dem Chefarzt für Anästhesie der HELIOS-Kliniken Borna, Leisnig und
Schkeuditz, Karsten Pracht aus der Leipziger Volkszeitung als Pressemitteilung:
„
Frage: Was ist denn bitteschön in Erfurt los? Ist dies ein Einzelfall
oder muss man Ähnliches auch in Schkeuditz befürchten?“
Karsten Pracht: „Keinesfalls. Zum Vorfall in Erfurt kann ich mich nur
insoweit äußern, was auch die betreffenden Ärzte vor Ort gegenüber
der Presse sagen können, dass das eine - der Einsatz von so genannten
Medizinischen Assistenten für Anästhesie - mit dem anderen - der
erwähnten Komplikation - absolut nichts miteinander zu tun hat.“ […]
„
Betreut ein Anästhesist auch mal zwei, drei Operationen?“
Kracht: „Nein, das gibt es nicht. Es bleibt wie in allen HELIOS-Kliniken
der Grundsatz: ein Arzt für eine Narkose. Wir haben zum Teil sogar in
einzelnen OP-Bereichen mehr Ärzte als Arbeitsplätze. Beispielsweise
werden in den acht Operationssälen in Borna stets neun Ärzte eingesetzt.
Und um unseren Anspruch vielleicht noch einmal zu unterstreichen: Das Personal
in diesem Bereich hat sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren verdoppelt.“ [26]
05. Februar 2007: Zwangspause für MAfAs in Zehlendorf - HELIOS-Anästhesisten
verweigern sich
"
Die Ärzte haben gesagt, wenn wir einen Anästhesie-Helfer wie einen
Anästhesiefacharzt einsetzen, dann übernehmen sie dafür keine
Aufsicht im OP", sagte Geschäftsführer Werner Ukas der "Welt".
Bevor sich die Anästhesie-Assistenten am HELIOS-Klinikum Zehlendorf ans
Werk machen, soll nun zunächst "die Fachdiskussion abgewartet werden".
[27]
Die Konzernleitung weist alle Vorwürfe von sich und wiederholt: Keineswegs
sollen mit den selbst fortgebildeten MAfAs Narkoseärzte eingespart werden.
Viel mehr stellt das MAfA-Konzept eine Qualitätsoffensive dar, wird Pressesprecherin
Constanze von der Schulenburg zitiert. Der Kritik von Seiten der DGAI - Prof.
Van Aken hatte den Einsatz von MAFAs mit dem durch einen Steward ersetzen Piloten
verglichen - hält man "Besitzstandswahrung" entgegen: Die Ärzte
hätten schlicht Angst, überflüssig zu werden.
13. Februar 2007: Die andere Seite
Die Angehörigen des 18jährigen Patienten schildern bei aerzte-pfusch.de
den Erfurter Zwischenfall aus ihrer Sicht.
Über den MAfA-Einsatz ist nicht aufgeklärt worden, werfen sie HELIOS vor:
„Wir sind, wie jeder andere auch, davon ausgegangen, dass die Narkose ein Arzt einleitet und betreut. […] Die Klinik führt ein Pilotprojekt durch und klärt die Patienten darüber nicht auf. Sie ziehen das Projekt durch, auch wenn die Patienten kein Einverständnis gegeben haben. Leichtsinn, Fahrlässigkeit, pure Ignoranz vor Menschenleben oder einfach Profilierungssucht von Ärzten.“ [20]
22. Februar 2007: DGAI: „Wie viel Arzt verdient der Patient?“
„
Delegation ärztlicher Leistungen - Wie viel Arzt verdient der Patient?“ wird
die DGAI am 5. Mai 2007, 12.30 - 14.30 Uhr im Raum 4, des CCH Hamburg fragen – auf
dem Deutschen Anästhesie-Congress (DAC). [28]
06. März 2007: Scharfe Kritik der Landesärztekammer Thüringen
Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)
fasst eine deutliche Entschließung zur Delegation ärztlicher Leistungen
an nichtärztliches Personal - und hat damit im Besonderen die MAfAs im
Visier: die LÄKT sieht darin, wie auch die ärztlichen Fachgesellschaften,
ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko und darüber hinaus eine Verschlechterung
des Weiterbildungsniveaus. Auch vermag die LÄKT keine hinreichende Begründung
für einen "gezielten und regelhaften Einsatz nichtärztlichen
Personals zur Erbringung ärztlicher Leistungen" erkennen und lässt ökonomische
Aspekte von vornherein nicht gelten.
Abgesehen von den fehlenden rechtlichen Grundlagen sei die aktive Beteiligung
an solchen Arbeitsmodellen nicht mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar
und so fordert die LÄKT als zweite Kammer ihre Mitglieder auf, die Empfehlungen
der zuständigen Fachgesellschaften einzuhalten. [29]
09. März 2007: Vorläufiges Finale - HELIOS ändert MAfA-Konzept
Überraschend gibt die HELIOS Kliniken GmbH eine neue „Konzernregelung Anästhesie“ bekannt:
„ Die Ärzte sind auf diese Weise noch einmal angeleitet, dass sie den MAfA innerhalb des durch den Berufsverband Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vorgegebenen Rahmens einsetzen und nicht darüber hinaus.“ [30]
In den letzten 29 Monaten wurden von der HELIOS-Akademie 22 MAfA ausgebildet, die in sieben Kliniken des Konzerns eingesetzt sind.

Screenshot: helios-akademie.de, Seite 'Spitzenqualifikation MAfA' im März 2007
(15.03.2007)

Quellen
1) Weissauer W: Die Problematik der Schwesternnarkose und die Ausbildung
von Anästhesieschwestern. Der Anaesthesist 1963;12:156-61
2) 30 Jahre Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste
e. V., Festvortrag von Dieter Bassauer, Esslingen - gehalten am 24.06.2005
auf dem 2. Europäischen Anästhesiepflegekongress in Weimar. (http://www.dgf-online.de/chronik.htm)
3) Anästhesieinformation Nr. 5, 1972
4) Opderbecke H.W.: Die Delegation von Aufgaben an Krankenschwestern und Krankenpfleger,
Anästh Inform 17, 1976, 31
5) Anästhesieinformation Nr. 17 (1976) 107-112
6) Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der Anästhesiologie.
Entschließung des
Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten. Anästh Intensivmed 1989;30:56-7
(http://www.dgai.de/06pdf/02_137-anaesth-Versorg.pdf)
7) HELIOS Akademie: Spitzenqualifikationen in der Pflege – neue Berufsbilder, „Medizinischer
Assistent Anästhesie – MAfA“ (http://www.helios-akademie.de/WebObjects/MedEdu.woa/wa/CMSshow/1028429?wosid=pNhswJnMEB2KBOGNPELpUg)
8) Broschüre „Medizinische/r Assistent/in für Anästhesiologie“,
HELIOS Kliniken GmbH
9) Pressemitteilung: Entwicklung neuer Weiterbildungsangebote für Pflegende
in der Anästhesie, Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und
Funktionsdienste e.V. , Oktober 2004 (http://www.dgf-online.de/pm_weiterbildung_anaesthesie.htm)
10) Münsteraner Erklärung: Gemeinsame Stellungnahme des BDA und
der DGAI zur Parallelnarkose. Beschluss der Präsidien von DGAI und BDA
am 19.11.04 bzw. 30.11.04
(http://www.dgai.de/downloads/MuensteranerErklaerung_Parallelnarkose11-04.pdf)
11) zwai.net: Kongressbericht 1. Marburger Anästhesiepflegetag (http://www.zwai.net/pflege/Weiterbildung/Reviews/Marburger_Anaesthesiepflegetag_2005/)
12) Anesthesiology, V 102, No 2, Feb 2005
13) DGAI-Pressemitteilung: Parallelnarkose kann Sterberisiko bei Patienten
erhöhen, 23.05.2005
(http://www.zwai.net/pflege/Weiterbildung/Journal/Anaesthesie-Assistent/Parallelnarkose_und_MAFA_kosten_Leben)
14) Berliner Morgenpost, Titelseite vom 18.07.2005 (http://www.morgenpost.de/content/2005/07/18/titel/767239.html)
15) Westermann L, Pfleger oder Arzt – Wer überwacht die Narkose?
WDR5, LEONARDO, Sendedatum: 04. August 2005
(http://www.wdr5.de/sendungen/leonardo/manuskript/ms050804_narkose_fertig1.pdf)
16) Berlinews.de: Fresenius Presseinformation, 14.10.2005 (http://www.berlinews.de/archiv-2004/3771.shtml)
17) Adam H, Die Fortbildung zum Medizinischen Assistenten für Anästhesie
(MAfA) aus pflegerischer Sicht, intensiv 2005; 13: 209-210
18) Abeler J, Krankenschwester statt Narkosearzt, WELT ONLINE, 24.10.2005
(http://www.welt.de/print-welt/article172812/Krankenschwester_statt_Narkosearzt.html)
19) MDR.de: Erfurter HELIOS-Kliniken unter Druck, 03.12.2006 (http://www.mdr.de/thueringen-journal/3832763.html)
20) aerzte-pfusch.de: Anästhesie - Mafa – Pflegefall - Ein Alptraum
der nie endet? 13.02.2007 (http://www.aerzte-pfusch.de/Opfer/07/Anaesthesie_Mafa_Pflegefall_130207.html)
21) Pressestelle der Ärztekammer Berlin, Ärztekammer Berlin warnt
vor Einsatz von Anästhesieassistenten, 27.10.2005 (http://www.aerztekammer-berlin.de/10_Aktuelles/10_pressemitt/853pak12_2005.html)
22) Müller-Wolff T, Projekt Maschendrahtzaun - schadet zuviel Nähe
der Teamentwicklung? 13.03.2006 (http://www.zwai.net/pflege/Weiterbildung/Reviews/Projekt_Maschendrahtzaun/)
23) Hugo A, Erfahrungsbericht zur Fortbildung zum Medizinischen Assistenten
für Anästhesie, HELIOS Kliniken GmBH (http://www.helios-wissen.de/media_med/5/9/e883f645ec3782e911cbcfbebc646d.pdf)
24) PLANETOPIA, Tödliches Sparen - Sinkende Qualitätsstandards bei
Operationen, NEWS & PICTURES Fernsehen GmbH, Sendung vom Sonntag, den 19.11.2006,
22:45 Uhr, Sat.1 (http://www.planetopia.de/old/archiv/2006_11_19/archivinhalte2.htm)
25) Schenk M, Erices R, Der Beitrag im Thüringen Journal, 03.12.2006
(http://www.mdr.de/thueringen-journal/3832874.html)
26) Pelzl M, "Es bleibt der Grundsatz: ein Arzt für eine Narkose",
Karsten Pracht, HELIOS-Chefarzt für Anästhesie, im Interview. Leipziger
Volkszeitung, Kreiszeitung DZ-EB vom 21.12.2006. Veröffentlicht als Pressemitteilung
von der HELIOS-Klinik Schkeuditz, 21.12.2006 (http://www.helios-kliniken.de/de/Kliniken/Schkeuditz/Aktuelles/Nachrichten/2006/hel_047019)
27) Kotlorz T, Narkose von der Krankenschwester?, WELT ONLINE, 05.02.2007
(http://www.welt.de/print-welt/article172812/Krankenschwester_statt_Narkosearzt.html)
28) Programm Deutscher Anästhesiecongress 2007
(http://www.dac2007.de/etc/detail-main.html?num=170&type=6)
29) Landesärztekammer Thüringen, Entschließung der Kammerversammlung
zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliches Personal,
Redaktion Dr. Ulrike Schramm-Häder, 05.03.2007 (http://www.laek-thueringen.de/www/lakj/lak.nsf/ad94fd381e672ef0c1256eb50023be9e/2619a1177d98f7a0c1257295003a2135?OpenDocument)
30) HELIOS Kliniken GmbH, Pressemitteilung: Stellungnahme zur Änderung
des MAfA-Konzepts, 12.03.2007 (http://www.zwai.net/pflege/Weiterbildung/Journal/Anaesthesie-Assistent/HELIOS_-_Stellungnahme_zur_Aenderung_des_MAfA-Konzepts/)
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