Gegenwart und Zukunft der Anästhesiepflege in Deutschland aus Sicht der DGAI
Tilmann Müller-Wolff - Redaktion zwai.net
zwai bat die
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
um eine aktuelle Stellungnahme zum Thema Parallelnarkose.
Neben der Münsteraner
Erklärung, einer Veröffentlichung der DGAI, wurde uns ein Interview
angeboten.
zwai-Redakteur Tilmann Müller-Wolff
sprach mit dem amtierenden DGAI-Vizepräsidenten, Prof. Dr. Hugo Van Aken
(hva).

zwai: Sehr geehrter Professor Van Aken, wie viele Narkosen werden in Deutschland
im Jahr erbracht?
hva: In Deutschland werden pro Jahr um die sieben bis acht Millionen Patienten
operiert, wozu jeweils eine anästhesiologische Dienstleitung erforderlich
ist.
In den westlichen Ländern besteht seit Jahren ein stetiger Anstieg
der Anzahl durchgeführter Narkosen um etwa 5 Prozent im Jahr.
zwai: Narkose kann die Mortalität von Patienten beeinflussen, gibt es
aktuelle Daten dazu?
hva: Die primäre Anästhesiemortalität liegt bei ASA 1 Patienten
fast bei Null, bei ASA 2 Patienten bei 1:42000, bei ASA 3 Patienten liegt diese
bei 1:20000.
zwai: Wie kann eine Fachgesellschaft wie die DGAI auf die Mortalität
von in Deutschland erbrachten Narkosen Einfluss nehmen?
hva: Die DGAI arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen Fachgesellschaften
zusammen um z.B. Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Anästhesie zu sichern
und weiterzuentwickeln.
Aktuelles Resultat dieser Bestrebungen ist die Einbindung
des Fachgebietes Anästhesie als Pflichtfach in der Medizinerausbildung
seit 2004. Vor dieser Aufnahme in die Approbationsordnung war die Anästhesie
ein Wahlfach. Die Anästhesie hat eine deutlich zunehmende Relevanz im
Gesundheitswesen.
zwai: In Deutschland wird aktuell immer wieder die Diskussion zur Delegation
von primär ärztlichen Leistungen, auch im Bereich Durchführung
und Überwachung von Narkose, an nicht-ärztliches Personal gestartet.
Im internationalen Vergleich, so die Befürworter der Narkoseüberwachung
durch z.B. Pflegepersonal, ist diese Praxis nicht nur üblich sondern auch
sicher erprobt.
Wie steht die DGAI zu solchen Behauptungen?
hva: In den USA gab es prospektive Studien zur Narkosedurchführung durch
nicht-ärztliches Personal, die dieses Vorgehen als für die Patienten
gefährlicher entlarven. So stieg die zusätzliche 30 Tage Mortalität
an auf 25 von 10000 Patienten bei Narkose ohne ärztliches Personal im
OP-Saal.
Dabei war das zahlenmäßige Auftreten von Komplikationen
dasselbe, die Mortalität aber deutlich erhöht.
zwai: Wenn Sie sagen, die Anzahl der Komplikationen war gleich hoch, woran
liegt dann die erhöhte Mortalität, geht man davon aus, dass die nicht-ärztlichen
Anästhesisten diese zeitnah an einen Facharzt weitergeleitet haben?
Ist
der Grund im größeren Interventionsspektrum der Ärzte gegenüber
Nicht-Ärzten zu finden?
hva: Der Grund liegt in der rascheren Intervention bei einem am OP-Tisch stehenden
Arzt und zusätzlich an dessen umfangreicherer Ausbildung durch das zugrunde
liegende Medizinstudium.
zwai: Der Vergleich mit den USA wird als teilweise unplausibel diskutiert,
da die dortigen Strukturen in der Gesundheitsversorgung sich stark von denen
hierzulande unterscheiden. In den USA gibt es das Berufsbild des Nurse-Anesthetist, das Pflegekräfte zur Narkosedurchführung qualifiziert, auch die
Weiterentwicklung des Fachgebietes findet dort in nicht unerheblichen Umfang
durch die Beteiligung von Lehrstühlen für Nursing-Anaesthesia statt.
Also ein komplett anderes Setting der Anästhesie als das europäisch
gängige, sind diese Daten trotzdem übertragbar?
hva: Sie haben Recht, die Strukturen sind länderspezifisch sehr unterschiedlich.
Es gibt eine ebenfalls aktuelle Untersuchung aus Holland, wo ebenfalls in vielen
Kliniken Pflegekräfte - ähnlich ausgebildet wie in Deutschland -
eng in die Narkosedurchführung eingebunden sind. Dabei wurde die Darstellung
von narkoserisikomindernden Einflussfaktoren in den Vordergrund gestellt. Hierbei
zeigte sich wiederum, dass die Mortalität direkt mit der Anwesenheit eines ärztlichen
Anästhesisten korreliert.
In Fällen von standardmäßig
durchgeführten Parallelnarkosen, wo der Anästhesist bei Zwischenfällen
erst gerufen werden musste, folgerte eine statistisch höhere Mortalität
als in Kliniken ohne solche Parallelnarkoseverfahren.
zwai: Kommen wir zur aktuellen Diskussion hierzulande zurück: Betrachtet
man die Anfänge der Anästhesie, der Narkosedurchführung, so
kommt man um die Narkoseführung und Überwachung durch Pflegepersonal
kaum herum. Kann es sein, dass dies auch Ängste seitens der DGAI schürt,
das gerade erst etablierte Fachgebiet, zumindest partiell, auch an die Pflege
zu verlieren?
hva: Eine solche Angst besteht nicht, die Zusammenarbeit mit der Fachpflege
sollte meiner Meinung nach intensiviert werden, weniger die Grenzen weiter
ausgebaut werden.
zwai: In Deutschland sind der Delegation ärztlicher Tätigkeiten
enge juristische Grenzen gesetzt. Trotz alledem gibt es eine Gruppe von Kliniken,
die angeben, das Verfahren der Narkoseüberwachung durch Pflegepersonal
durchzuführen und dieses Modell sogar ausbauen.
hva: Die Helios-Gruppe möchte mit ihrem MAFA-Modell Pflegekräfte
am OP-Tisch platzieren, die einen mehrere Narkosen supervidierenden Arzt bei
Bedarf hinzu ziehen können. Dieses Modell halten wir für gefährlich.
zwai: Welcher Motivation entspringt dieses Vorgehen der Helios-Gruppe Ihrer
Meinung nach?
hva: Es ist davon auszugehen dass der Einführung eines solchen Systems
in Deutschland allein wirtschaftliche Überlegungen zugrunde liegen. Es
geht allein um die Einsparung von teurerem ärztlichen Personal.
zwai: Helios behauptet, dass die Durchführung von Parallelverfahren in
der Anästhesie in Deutschland bereits stattfindet und sie somit lediglich
eine bedarfsorientierte Fortbildung für Pflegekräfte implementieren
und diese somit rechtlich bei ihrer Berufsausübung besser absichern. Wie
steht die DGAI zu einer solchen Argumentation?
hva: Die Durchführung von Parallelverfahren in der Anästhesie unter
zu Hilfenahme von nicht-ärztlichem Personal bedeutet in Deutschland eine
Missachtung gültigen Rechts und ist somit nicht zu verantworten.
Die DGAI
ist eine ärztliche Fachgesellschaft, die sich seit Anfang an in und für
die pflegerische Weiterbildung im Bereich Anästhesie engagiert. Damit
zeigt die DGAI weitaus deutlicher ihren Einsatz für die Pflege als es
eine private Klinikkette auf der Suche nach Einsparpotentialen versucht.
zwai: Wie ist es dann möglich, dass z.B. Prof. Strauss aus Berlin dieses
Vorgehen momentan quer durch die Republik propagiert? Sehen Sie darin nicht
auch eine Art Affront gegenüber den gegenteilig argumentierenden Fachgesellschaften?
hva: Herr Prof. Strauss ist Sprecher seiner Klinikgruppe und nicht einer anästhesiologischen
Fachgesellschaft. Nochmals: Das geplante Vorgehen der Helios-Gruppe stellt
eine Missachtung geltenden Rechts dar. Schon die von Helios gewählte Formulierung,
Narkosetätigkeiten an Pflegekräfte übertragen zu wollen, impliziert
ein Vorgehen, das wir prinzipiell ablehnen.
Dazu möchte ich auch auf die
bekannte Münsteraner Erklärung dieses Jahres verweisen, in der die
vorbestehende Entschließung anästhesiologischer Fachgesellschaften
in ihrer Aussage zu Parallelverfahren in der Anästhesie erneut bestätigt
wurde.
zwai: Zurück zur Realität in Deutschland: Viele Gespräche mit
Kolleginnen und Kollegen zeigen, es gibt auch in Kliniken außerhalb der
Helios-Gruppe die tagtägliche Übernahme von z.B. Narkoseüberwachung
durch Pflege. Wie sollten sich Ihrer Meinung nach Pflegepersonen verhalten,
denen die Überwachung von Narkosen übertragen wird?
hva: Zu erst einmal muss unterschieden werden zwischen Elektiv-Narkose und
Notfällen. Als Anästhesist kann ich in einer akuten Notfallsituation
selbstverständlich auf eine erfahrene Fachpflegekraft zurückgreifen
und entsprechend Aufgaben delegieren, wenn z.B. innerhalb einer Bereitschaftsdienstbesetzung
Notfälle eintreffen und nicht genügend ärztliche Kollegen greifbar
sind.
Kommt diese Situation im normalen Alltagsprogramm vor, so darf die Pflegekraft
diese Aufgaben nicht übernehmen. Sollte es zu einer Komplikation kommen,
ist das gesamte involvierte Team mitschuldig. Zum einen besteht seitens des
Krankenhauses und des Anästhesisten Organisationsverschulden, zum anderen
seitens der Pflegekraft Mitschuld bei einem Übernahmeverschulden.
Ich kann den Ärzten nur empfehlen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen.
Es dürfen keine Anordnungen an Pflegekräfte ergehen, die nicht dem
geltenden Recht entsprechen.
Narkose: Teamwork
zwai: Unser aller gemeinsam erklärtes Ziel ist die Gewährleistung
umfassender Patientensicherheit. Wie kann die Fachpflege Ihrer Meinung nach
positiv zu diesem Ziel beitragen?
hva: Natürlich ist die Patientensicherheit oberstes Gebot bei allen Handlungen.
Die Fachkrankenpflege in der Anästhesie ist wichtig um diese
gemeinsam mit dem Narkosefacharzt zu gewährleisten. Die Aufgaben der Fachpflege
liegen hierbei vor allem in der kompetenten Vorbereitung des Narkosearbeitsplatzes.
Die dort vorhandene Technik, wie z.B. Beatmungsgeräte und Überwachungsgerätschaften,
muss regelmäßig überprüft und in funktionsfähigen
Zustand versetzt werden. Die Vorhaltung aller zur Narkosedurchführung
notwendigen Materialien und Medikamente muss durch die Fachpflegekraft gewährleistet
werden, inklusive der gegebenenfalls notwendigen Interventionsmaterialien für
Notfälle, z.B. Defibrillator, erweitertes Monitoring, Infusions- und Transfusionsutensilien.
Die sichere Beherrschung von Algorithmen bezüglich der Gerätechecks
ist ebenso wichtig für Pflegekräfte wie die Sammlung von Erfahrungen,
um im Interventionsfall dem Anästhesisten kompetent zur Seite zu stehen.
Bei der Narkoseführung ist eine kompetente und erfahrene Anästhesiepflegekraft
als Copilot im Saal zu betrachten, die dem Anästhesisten mit praktischer
Hand zur Seite steht.
zwai: Also ist die Durchführung von Narkose Teamarbeit.
hva: Es ist in deutschen OPs eine gute Praxis, dass Narkosedurchführung
in Teamarbeit erfolgt, dies sollte beibehalten werden. Das Mitdenken und Mitaufpassen
durch die Fachpflege ist wesentlich für die Patientensicherheit. Zurück
zum Beispiel aus der Luftsicherheit, aus der wir im Übrigen in der Medizin
noch lernen können: Die beiden im Cockpit anwesenden Piloten haben klar
getrennte Kompetenzen, wobei aber beide ein Mitspracherecht an durchzuführenden Aktionen haben.
zwai: Wenn die Teamarbeit so wichtig erscheint, wie kann die multiprofessionelle
Teamarbeit dann weiter gefördert werden?
hva: Die Narkoseteams mit Pflege und Ärzten sind in aller Regel doch
sehr gute Teams per se, da sie jeden Tag auf einander angewiesen sind.
zwai: Ist für Sie z.B. die Stärkung gemeinsamer Fort- und Weiterbildungen
für Ärzte und Pflegekräfte ein denkbares Modell?
hva: Selbstverständlich sind gemeinsame Fortbildungen denkbar und teils
auch schon Praxis. Pflegekräfte sind auf Fortbildungen meiner Abteilung
sowie bei Veranstaltungen der DGAI jederzeit willkommen. In meiner Zeit als
Präsident der Europäischen Fachgesellschaft habe ich an der Umgestaltung
der Mitgliedschaftsbedingungen mitgewirkt, dahingehend, dass dort nun alle
anästhesiologisch Tätigen Mitglieder werden können, nicht ausschließlich Ärzte.
Innerhalb der DGAI wird dies auf einer der nächsten Klausurtagungen Thema
sein.
zwai: Also hat die auch zukünftige Vorhaltung von Anästhesie-Fachpflegekräften
in deutschen OPs, neben Assistenz- und Fachärzten, einen hohen Stellenwert
für Sie.
hva: Eindeutig ja! Die erfahrene Fachpflegekraft ist mir bei der Narkosedurchführung
eine größere Hilfe als ein junger Weiterbildungsassistent.
zwai: Wie stehen Sie zur Definition und Delegation von Vorbehaltsaufgaben
für Fachpflegekräfte?
hva: Wie mir aus Gesprächen mit pflegerischen Vertretern und Fachweiterbildungsverantwortlichen
bekannt ist, wird derzeit an einer Überarbeitung der Curricula gearbeitet
und dem Ausbau des anästhesiologischen Anteils dabei. Dies scheint mir
ein guter Weg auch Vorbehaltsaufgaben für Fachkrankenpflege zu definieren.
Dies sollte in enger Zusammenarbeit der ärztlichen und pflegerischen Fachverbände
erfolgen.
zwai: Wo sehen Sie die zukünftigen Aufgaben oder auch Vorbehaltsaufgaben
von Fachkrankenpflege?
hva: Ein großes Aufgabengebiet, neben den oben erwähnten Aufgaben
im OP, ist z.B. der Bereich Aufwachraum und postoperative Versorgung. Dies
ist ein sehr empfindlicher Bereich für Patienten, wo die fachlichen Anforderungen
an das Personal sehr hoch einzuschätzen sind. Ohne kompetente Fachkrankenpflege
ist die sichere postoperative Patientenversorgung nicht denkbar.
zwai: Wie stehen Sie zur Übernahme von organisatorischen Aufgaben durch
Pflegekräfte, z.B. OP-Koordination und Ablaufoptimierung?
hva: Die Organisation von OP-Abläufen und Operationsplanung ist immer
auch Teamarbeit. Die Zusammenwirkung aller beteiligten Berufsgruppen in dieser
Organisation ist eine Voraussetzung für ein gutes OP-Management.
zwai: Gestatten Sie mir einen Ausblick in die Zukunft: Ist es denkbar, dass
die DGAI ihre Position zur Parallelnarkose unter der Voraussetzung des derzeit
vorherrschenden ökonomischen Diktats im Gesundheitswesen verändert?
hva: Nein, dazu gibt es klare Rechtsprechungen: Medizinische Standards und
Mindestanforderungen, z.B. Facharztstandard, dürfen nicht zugunsten ökonomischer Überlegungen
verringert werden. Die einzigen Ausnahmen hierzu bestehen bei Katastrophenfällen
oder beispielsweise in Entwicklungsländern, wo es wichtiger ist, ein Menschenleben
durch eine Operation retten zu können, auch wenn die hierzulande geltenden
Anforderungen teilweise unterschritten werden.
zwai: Wo sehen Sie die Anästhesiefachpflege in der Weiterentwicklung
des Fachgebietes Anästhesiologie?
hva: In meiner kommenden Präsidentschaft innerhalb der DGAI werde ich
einen Schwerpunkt meiner Arbeit auf den Ausbau der Beziehungen dieser zu Pflegefachpersonen
und -verbänden legen. Zum Einen möchte ich erreichen, dass Pflegekräfte
Mitglieder der DGAI werden können, zum anderen ist denkbar, pflegerische
Vertreter in Arbeitsgruppen und Gespräche einzubinden. Die DGAI steht
dem Engagement der Fachkrankenpflege positiv gegenüber.
zwai: Vielen Dank für das Interview!

Das Gespräch fand am 27.10.2005 in Van Akens Büro im Universitätsklinikum
Münster statt.
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken ist Direktor der Klinik und Poliklinik für
Anästhesiologie und operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums
Münster, amtierender Vizepräsident der DGAI sowie Präsident
der Deutschen Akademie für Anästhesiologische Fortbildung.
Tilmann Müller-Wolff (BSc) ist Fachkrankenpfleger für Intensivpflege
und Anästhesie am Universitätsklinikum Giessen und Marburg, Standort
Marburg, zwai-Redakteur sowie stellvertretender Landesbeauftragter der DGF in Hessen.
Bildnachweis: zwai.media / Portrait Prof. Van Aken: Universität Münster
(27.01.2006)
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