Berlin, 22. August 2005 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat
eine Gemeinsame Erklärung zur Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen
Ausbildungsregelung für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten
(OTA) verabschiedet. Die mit maßgeblichen Partnern im Gesundheitswesen
unterzeichnete Erklärung sieht vor, den OTA-Beruf durch ein Bundesgesetz
als nichtärztlichen Heilberuf zu klassifizieren. Ferner soll die Finanzierung
der OTA-Ausbildung gesetzlich geregelt und deren Anerkennung auf europäischer
Ebene sichergestellt werden.
abwechslungsreicher Job mit viel Perspektive
DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers erklärte, durch
die Schaffung verbindlicher Standards bei Klassifizierung, Finanzierung und
Anerkennung ließen sich die spürbare beschäftigungswirksame
Potenziale des OTA-Ausbildungsberufs weiter steigern: „Der OTA-Beruf
ist ein verantwortungsvoller und abwechslungsreicher Job mit viel Perspektive.
Die Nachfrage nach OTA auf dem deutschen Arbeitsmarkt steigt seit vielen Jahren
unvermindert stark an; ein Ende dieses Trends ist nicht absehbar. Die Absolventen
finden ohne Probleme bundesweit einen sicheren Arbeitsplatz. Sie sind heute
aus dem Operationsdienst der Krankenhäuser nicht mehr wegzudenken“.
Durch die Ausbildung junger Arbeitnehmer zu hochqualifizierten OTA wirkten
die Krankenhäuser dem Fachkräftemangel in Deutschland aktiv entgegen.
Sie erfüllten damit eine Vorbildfunktion für andere Wirtschaftszweige.
In der bundeseinheitlichen OTA-Ausbildung sehe die DKG ein wichtiges Instrument,
die hoch spezialisierten Arbeitsprozesse insbesondere im klinischen Bereich
effizient und mit höchstem Qualitätsstandard zu sichern, so der DKG-Hauptgeschäftsführer
weiter.
Robbers bekräftigte, die etablierte OTA-Ausbildung nach den Ausbildungs-
und Prüfungsrichtlinien der DKG sei zukunftsweisend und bürge für
qualitative Höchststandards in einem hochkomplexen medizinischen Umfeld.
Die Evaluation der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte werde durch
die DKG und den OTA-Schulträgerverband bundeseinheitlich sichergestellt.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger
in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16
Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik
und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.197 Krankenhäuser
versorgen jährlich über 17,3 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern.
Bei 64,7 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt
die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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