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Pressemitteilung

DKG empfiehlt bundeseinheitliche Regelung zur OTA-Ausbildung

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

DKG empfiehlt bundeseinheitliche Regelung zur OTA-Ausbildung

Berlin, 22. August 2005 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat eine Gemeinsame Erklärung zur Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA) verabschiedet. Die mit maßgeblichen Partnern im Gesundheitswesen unterzeichnete Erklärung sieht vor, den OTA-Beruf durch ein Bundesgesetz als nichtärztlichen Heilberuf zu klassifizieren. Ferner soll die Finanzierung der OTA-Ausbildung gesetzlich geregelt und deren Anerkennung auf europäischer Ebene sichergestellt werden.



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abwechslungsreicher Job mit viel Perspektive

abwechslungsreicher Job mit viel Perspektive

DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers erklärte, durch die Schaffung verbindlicher Standards bei Klassifizierung, Finanzierung und Anerkennung ließen sich die spürbare beschäftigungswirksame Potenziale des OTA-Ausbildungsberufs weiter steigern: „Der OTA-Beruf ist ein verantwortungsvoller und abwechslungsreicher Job mit viel Perspektive. Die Nachfrage nach OTA auf dem deutschen Arbeitsmarkt steigt seit vielen Jahren unvermindert stark an; ein Ende dieses Trends ist nicht absehbar. Die Absolventen finden ohne Probleme bundesweit einen sicheren Arbeitsplatz. Sie sind heute aus dem Operationsdienst der Krankenhäuser nicht mehr wegzudenken“.

Durch die Ausbildung junger Arbeitnehmer zu hochqualifizierten OTA wirkten die Krankenhäuser dem Fachkräftemangel in Deutschland aktiv entgegen. Sie erfüllten damit eine Vorbildfunktion für andere Wirtschaftszweige. In der bundeseinheitlichen OTA-Ausbildung sehe die DKG ein wichtiges Instrument, die hoch spezialisierten Arbeitsprozesse insbesondere im klinischen Bereich effizient und mit höchstem Qualitätsstandard zu sichern, so der DKG-Hauptgeschäftsführer weiter.

Robbers bekräftigte, die etablierte OTA-Ausbildung nach den Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien der DKG sei zukunftsweisend und bürge für qualitative Höchststandards in einem hochkomplexen medizinischen Umfeld. Die Evaluation der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte werde durch die DKG und den OTA-Schulträgerverband bundeseinheitlich sichergestellt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.197 Krankenhäuser versorgen jährlich über 17,3 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 64,7 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.




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Letzte Aktualisierung: 31.07.2010 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0102

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