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zwai Home : Weiterbildung : Journal : Gemeinsame Erklaerung fuer die Schaffung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsregelung fuer OTA
 


Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten

Gemeinsame Erkärung für eine Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung

Deutsche Gesellschaft f. Fachkrankenpflege & Funktionsdienste und Partner

Gemeinsame Erkärung für eine Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung

Gemeinsame Erklärung
von
OTA - Schulträger - Verband
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
Deutsche Gesellschaft für Viszeralchirurgie
Konvent der leitenden Krankenhauschirurgen
Berufsverband der Deutschen Chirurgen
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.
Verband Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Pflegepersonen e. V.
Bundesausschuss Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V.
Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der
Universitätskliniken in Deutschland e. V.
für eine Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungs-regelung für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten.

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Ein innovatives, etabliertes und evaluiertes Ausbildungskonzept

Ein innovatives, etabliertes und evaluiertes Ausbildungskonzept

Die Partner dieser Erklärung handeln in Verantwortung für die Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland.

Das gemeinsame Ziel einer hochwertigen und differenzierten Krankenhausversorgung erfordert vor allem auch adäquat qualifiziertes, nichtärztliches Fachpersonal im Operationsdienst der Krankenhäuser.

Die Nachfrage nach Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten auf dem Arbeitsmarkt ist seit geraumer Zeit deutlich angestiegen. Ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen übersteigt das Ausbildungsplatzangebot deutlich. Die Absolventen finden problemlos bundesweit einen adäquaten Arbeitsplatz.

Operationstechnische Assistentinnen/Assistenten sind heute aus den Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken.

In der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin/ zum Operationstechnischen Assistenten sehen die Partner dieser Erklärung ein probates Instrument, um den hoch spezialisierten Leistungsprozessen insbesondere im klinischen OP-Bereich effizient und mit höchstem Qualitätsstandard Rechnung tragen zu können.

Die für diese Leistungsprozesse erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können nur in Ausbildungsstätten vermittelt werden, die eine enge Verzahnung mit der klinischen Praxis sicherstellen.

Die etablierte OTA-Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist zukunftsweisend und entspricht umfassend den qualitativen Anforderungen in einem hochkomplexen medizinischen Umfeld. Die Evaluation der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte wird durch den OTA-Schulträgerverband in Kooperation mit der DKG bundeseinheitlich sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Partner dieser Erklärung ihre Absicht, gemeinsam an der zügigen Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung von Operationstechnischen Assistentinnen/ Assistenten mitzuarbeiten.



Zielsetzungen:

1. Der OTA-Beruf ist als nichtärztlicher Heilberuf zu klassifizieren. Er ist durch ein Bundesgesetz - analog dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege- zu regeln.
Die AOLG (Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden der Länder) und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung werden aufgefordert, die dafür notwendigen Initiativen umgehend in die Wege zu leiten.

2. Die Finanzierung der OTA-Ausbildung ist sicherzustellen. Die Partner dieser Erklärung empfehlen, die Ausbildung in § 2 Nr. 1 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu integrieren. Die Kosten für die Ausbildungsstätten und -vergütungen sind somit über die zu schaffenden Ausgleichsfonds auf Landesebene gemäß § 17 a KHG zu berücksichtigen. Durch die veränderten Ausbildungsfinanzierungsmodalitäten im Zuge des 2. Fallpauschalenänderungsgesetzes (2.FPÄndG) sind ab dem 01.01.2006, bei fehlender Integration der OTA-Ausbildung in das KHG, ca. 1.200 – 1.500 bestehende Ausbildungsplätze bedroht.

3. Die europäische Anerkennung der Ausbildung ist, wie bei anderen Heilberufen bereits realisiert, sicherzustellen. Eine andere Organisation der Ausbildung und die daraus resultierenden Strukturveränderungen ermöglichen keine Vergleichbarkeit mehr mit gleichartigen Ausbildungen in der Europäischen Union und der Schweiz.

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Links zum Artikel:
    Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.
    Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.
    Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
    Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK)
    Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe






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Letzte Aktualisierung: 17.05.2008 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0103

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