1. Marburger Anästhesiepflegetag
Tilmann Müller-Wolff
Im Rahmen des 1. Marburger Anästhesiepflegetages am 18. März 2005,
einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und
Funktionsdienste (DGF) und der Abteilung Anästhesiepflege des Klinikums
der Philipps Universität Marburg, wurde dem Thema "Anästhesiepflege
in Deutschland" ein großer Raum gegeben. Es waren zahlreiche Referenten
geladen, die sich dem Thema aus verschiedenen, auch internationalen, Sichtweisen
näherten. Den Abschluss bildete eine Diskussion des Themenkomplexes aller
Referenten.

Anästhesiefachpflege quo vadis?
Marburg. Wohin geht die Anästhesiefachpflege derzeit? Welche Rolle spielt der allgemeine
Sparzwang in den Krankenhäusern für die Fachkrankenpflege? Sind Anästhesiepflegende
ausreichend qualifiziert? Sind Änderungen des beruflichen Status notwendig?
Benötigt das moderne Krankenhaus überhaupt Fachkrankenpflege?
Hier ein kurzer Bericht über die vorgetragenen Positionen in Marburg und
die diskutierten Fragestellungen.
Zur Einführung erläuterte Herr Prof. Dr. Helmut Gerber, Kantonspital
Luzern, die dortige Praxis der Qualifizierung von Anästhesiepflegenden
und die Erfahrungen damit. Die dort zu Grunde gelegte Abstufung der Tätigkeiten
- und damit auch Qualifizierungsgrade - orientieren sich an so genannten "task-levels",
die von wiederkehrenden undifferenzierten Routineaufgaben über sechs Stufen
bis zu hoch differenzierten Non-Routineaufgaben abgestuft werden. Tätigkeiten
der ersteren Level können durchaus von geringer Qualifizierten, die der
höheren Level jedoch nur von berufserfahrenen und einschlägig Weitergebildeten
erledigt werden. Gerber erläuterte weiterhin die Wichtigkeit der Karrieremöglichkeiten,
die eine Weiterbildung den Absolventen potentiell bietet. Die Tatsache, dass
gut ausgebildetem Personal in der Schweiz viele Möglichkeiten zur selbständigen
Arbeit in der Anästhesiologie geboten werden, erklärte er mit der
konsequenten Umsetzung der Kombination von flachen Hierarchien mit guter Personalqualifikation.
Hierdurch entstünden dort wesentlich geringere Abgrenzungstendenzen zwischen
den Professionen (Arzt-Pflege) als hierzulande üblich.
Prof. Dr. Thomas Fuchs-Buder, Hopital Brabois Adults Vandoeuvre Cedex, stellte
die Praxis der Anästhesiepflege und deren aktuellen Chancen und Probleme
in Frankreich dar. Diese entwickle sich derzeit eher selbstbewusst weg vom "Bordpersonal"
hin zum kompetenten "Co-Pilot" der Narkosemedizin. Ebenso erschien
interessant, dass die dortige Praxis den Anästhesiepflegenden hohe Kompetenz
abverlange und dementsprechend auch in hohem Umfang ärztliche Aufgaben
an diese delegiert werden. Hierbei seien die Aufgaben wie z.B. Ein- und Ausleitung
einer Narkose sowie die perioperative Alleinbetreuung der Patienten immer im
konkreten Fall vom zuständigen Arzt zu delegieren. Der Arzt haftet für
die Delegation an eine kompetente Pflegeperson, diese wiederum für die
am Patienten eigenständig durchgeführten Maßnahmen.
Klaus Notz, Kreiskliniken Reutlingen (1. Vorsitzender der DGF), erläutere
einführend die Entwicklung der Anästhesiepflege in Deutschland und
der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege e.V. Er erinnerte an die
Anfänge der Narkoseführung, die originäre Aufgabe von engagiertem
Pflegepersonal war, die Entwicklung der Pflegeausbildung und Weiterbildungen
in Deutschland und deren Perspektiven. Er erklärte, dass schon jetzt die
DGF, als einziger Verband der fachweitergebildeten Kollegen, eine starke Stimme
in den deutschlandweit geführten berufspolitischen Diskussionen erhebt.
Als Vertretung der Anästhesiepflege wird die Mitarbeit in den verschiedensten
pflegerischen und gesundheitspolitischen Gremien und Arbeitskreisen wahrgenommen.
Herr Notz unterstützte die freiwillige Selbstregistrierung der Pflegeverbände
und die daraus resultierende wiederkehrende Zertifizierung Pflegender. Dies
sei ein Zukunftsmodell, über das Pflegende berufliches Selbstbewusstsein
und Statusentwicklung entfalten könnten.
A.T.A., MAfA, FKP etc. pp.
Christiane Spichale, dipl. med. päd. am Klinikum der Martin Luther Universität
Halle, erläutert die dort jüngst etablierte Qualifizierungsmaßnahme
zum A.T.A. (Anästhesie-Technischen Assistenten). Die Teilnehmer dieser
Maßnahme sind potentielle Berufseinsteiger ohne Pflegeausbildung oder
andere medizinische Vorbildung. Analog zur O.T.A. (Operations- Technische Assistenten)
-Ausbildung soll hier ein neuer Weg beschritten werden, dem Narkosearzt eine
Assistenzperson zur Seite zu stellen. Pro-Argument sei die im Vergleich zur
Fachkrankenpflegekraft geringere Ausbildungszeit. Weiterhin wurde angeführt,
dass die pflegerischen Kompetenzen einer dem Narkosearzt assistierenden Person
in der Ausbildung kaum mehr Raum einnehmen müsse als die dafür vorgesehenen
50 Stunden Unterricht sowie ein kurzes Pflegepraktikum.
Lothar Ullrich, Leiter der Fachweiterbildungsstätte des Universitätsklinikum
Münster, ging auf die jetzige Form der Fachweiterbildung ein und verglich
sie mit den auf dem Kongress vorgestellten potentiellen Alternativen. Es wurde
deutlich, dass weder die Qualifizierung zum A.T.A. noch die zum Medizinischen
Assistenten für Anästhesie (MAfA) zu einem anerkannten Abschluss im
Sinne eines Ausbildungsberufes führt. Auch die Bezeichnung des "Assistenten"
als Berufsbezeichnung wurde von Ullrich kritisch diskutiert. So solle die kompetente
und selbstbewusste Berufsform der fünfjährig ausgebildeten Fachpflegekraft
durch eine Assistenzperson mit zweifelhafter Qualifikation für diesen hochkomplexen
Bereich der Krankenversorgung ersetzt werden. Der herkömmliche Weg der
Qualifizierung über eine grundsständige Berufsausbildung als Krankenpflegekraft
mit zusätzlicher Spezialqualifizierung nach Wunscharbeitsgebiet alleine
könne den hohen Standard der Krankenversorgung in deutschen OPs sichern.
Die Anästhesiepflege benötige nicht zusätzliche, sondern solle
sich auf die ureigenen Kompetenzen konzentrieren und darüber ein berufliches
Selbstbewusstsein entwickeln.
Prof. Dr. Jürgen Erik Schmitz, Ärztlicher Direktor der Dr. Horst
Schmidt Kliniken Wiesbaden, stellte als Vertreter der Krankenhaus-Anästhesisten
des Bundes Deutscher Anästhesisten (BDA) die Situation der deutschen Kliniken
dar. Bezüglich des allgemeinen Sparzwanges stellte er überraschend
die gewagte These in den Raum, dass in der Diskussion um Personaleinsparungen
oftmals im Pflegebereich diskutiert würde, jedoch selten die Möglichkeit
der prinzipiellen Einsparungen der Chefarztpositionen genannt würden. Er
nahm Bezug auf die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an
Pflege- und Fachpflegepersonen. Die Münsteraner Erklärung von BDA
und DGAI und deren, aus seiner Sicht, völlig ausreichende Aussage zum Thema
Parallelnarkose wurde von ihm erläutert. Weiterhin stellte er die Frage
in den Raum, ob denn die für Narkoseführung qualifizierten MAfAs dann
auch entsprechend den dafür nicht offiziell qualifizierten Fachkrankenpflegepersonen
weisungsberechtigt seien. Insgesamt wurde ein Bedarf für A.T.A.s in deutschen
Kliniken prinzipiell bejaht, der Bedarf für MAfAs jedoch verneint. Die
Argumentation leitete sich aus dem Standard der Facharztnarkosen zur Gewährleistung
höchster Patientensicherheit ab.
Prof. Dr. Jochen Strauß, Helios Klinikum Berlin-Buch, erläuterte
den verdutzten Teilnehmern zuerst einmal den Unterschied zwischen einer gewinnorientierten
und der herkömmlichen Krankenversorgung. Diese Argumentation wieder verlassend
stellte er die These auf, dass Anästhesieassistenzpersonal nur darauf brenne,
einen schnellen Weg an den Gastopf zu finden. Darauf aufbauend machte er deutlich,
dass die Helios-Gruppe diesem Anliegen der Pflege mit der neuen MAfA - Qualifizierung
gerecht würde und es dabei keineswegs um die Gewinnmaximierung des Konzerns
gehe. Es wurde proklamiert, dass man sich an dem Schweizer Fachpflege-Curriculum
orientiert habe und die Absolventen auch eine dort anerkannte Prüfung ablegen
können. Durch diese Weiterbildung der bei Helios beschäftigten Pflegekräfte
in der Anästhesie könnten in den Helios Kliniken durchweg sichere
Parallelnarkosen Standard werden. Hierbei ist an die Überwachung der Patienten
in der perioperativen Phase durch MAfAs, unter Aufsicht eines Arztes, gedacht.
Die Helios Gruppe sei bereits zu dieser Ausbildungsregelung übergegangen
und bundesweit aus der herkömmlichen Fachweiterbildung ausgestiegen. Die
Teilnehmer des derzeit stattfindenden ersten Kurses dieser Art seien allesamt
sehr zufrieden mit dieser Situation.

recht und billig?
Der Justitiar des BDA, Dr. jur. Elmar Biermann, Nürnberg, erklärte
die Delegierung von weiteren ärztlichen Tätigkeiten, z.B. Narkoseüberwachung,
für aus rechtlicher Sicht äußerst gewagt und appellierte an
die Anwesenden, die geltende Gesetzeslage sowie die einschlägigen Urteile
der Gerichte genauestens zu studieren und einzuhalten. Aus Sicht seines Arbeitsgebietes
stelle sich die Anästhesiologie keineswegs als "sicherer Arbeitsplatz"
dar. Weder aus Sicht der Patienten, noch aus Sicht der dort Berufstätigen
dürfe der Pfad der maximalen Patientensicherheit zugunsten von fragwürdigen
Einsparbemühungen verlassen werden. Erstere hätten Anspruch auf eine
Narkoseführung von einem der Heilkunde per Gesetz befähigtem. Die
Berufstätigen im OP hätten ihrerseits Anspruch auf der Gesetzeslage
konformen Organisations- und Tätigkeitsstrukturen.
Zur folgenden, von Marcus Boucsin (Bibliomed) moderierten Podiumsdiskussion
wurden alle vorgenannten Referenten, zuzüglich des anwesenden Präsidenten
der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin
(DGAI), Prof. Radke aus Halle, an einen Tisch gebeten. Das Publikum im Plenum
hatte auf diesen Moment geduldig gewartet, waren doch alle vom Moderator vor
den vielen Vorträgen gebeten worden, sich ihre Fragen und Anmerkungen hierfür
aufzusparen.
Erwartungsgemäß schoss sich die Runde vorerst auf das von Prof.
Strauß vorgestellte MAfA Konzept ein, dessen Intention, Durchführung
und rechtlichem Status. Dem Konzept wurde hierbei aus vielerlei Richtung die
Existenzberechtigung entzogen. Gerade Kollegen aus der Pflege stellten die von
Strauß dargestellte hohe Zufriedenheit der Helios Kollegen mehrfach in
Frage. Auch die Idee des nicht Benötigens von pflegerischer Kompetenz in
der Anästhesie wurde vom Plenum angezweifelt. Lediglich zum mitgebrachten
Mut und Selbstbewusstsein, sich mit allen einschlägigen Fachgesellschaften
anzulegen und alleine in Marburg anzureisen, hätte Strauß Respekt
und Anerkennung verdient.
Der Moderationsstil führte immer wieder zu Zwiegesprächen der ärztlichen
Podiumsrunde, deren Teilnehmer es sich nicht nehmen ließen, ihre bekannten
Positionen wiederholt darzulegen. Durch den hohen Anteil an hochrangig positionierten
ärztlichen Kollegen kamen die zahlreichen Wortmeldungen und Fragen der
Pflegenden aus dem Plenum leider zu wenig durch. Schon die Besetzung des Podiums
spiegelte das wieder: fünf Ärzte, nur zwei Pfleger (DGF-Funktionäre)
und zwei andere. Dabei ging es doch originär um die Anästhesiepflege
als Kongressthema. Die weitere Diskussion schweifte dann weiter zu den Möglichkeiten
der Weiterbildung in der Anästhesiepflege ab. Die Kollegen Notz und Ullrich
plädierten, argumentativ von vielen im Publikum unterstützt, dafür
die vorhandenen Angebote zu sichern, auszubauen und weiter zu entwickeln, anstatt
neue Kurse zu implementieren, die der Pflege völlig entfremdet sind. Alle
Teilnehmer aus nicht- Helios Kliniken sprachen der Notwendigkeit nach MAfAs
und deren Tätigkeitsspektrum in Deutschland jede Berechtigung ab, ja warnten
sogar davor. Auch war sich ein großer Teil des Saales einig darüber,
dass eine weitergehende Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten
durch die Anästhesiepflege nur über eindeutige Änderungen der
Rechtsgrundlagen ermöglicht werden kann und auch nur dann annehmbar ist.
Es zeigte sich in der Marburger Runde, dass keine Schmalspurausbildung zum Assistenzberuf
ohne rechtlichen Status und eigenes Berufsbild erwünscht ist. Sondern eine
aktive Gestaltung des Tätigkeitsfeldes der Fachpflegenden durch Kompetenzentwicklung
und berufliches Selbstbewusstsein einer ganzen Berufsgruppe. Hierzu wurde es
für notwendig gehalten, den Berufsverband DGF und somit dessen Stimme in
den entsprechenden Gremien zu stärken. Bestehende Weiterbildungsangebote
müssen, gerade in der aktuellen Situation im deutschen Gesundheitswesen,
an einer gleich bleibend hohen Qualität bezüglich Ausbildungsinhalten,
Qualifizierungsgrad und der kontinuierlichen Verbesserung festhalten. Auch müssen
die Inhalte und Abschlüsse regelmäßig überprüft und
nach Möglichkeit auf einen - zumindest im Ansatz - bundeseinheitlichen
Nenner gebracht werden. Die Anästhesiologie entwickelt sich stetig weiter.
Die Aufgabengebiete erweitern sich, über die reine Narkoseführung
nach Standard XY hinaus, zu Gebieten wie der prä-, peri- und postoperativen
intensivmedizinischen Patientenversorgung, der Schmerztherapie, der ganzheitlichen
und individuellen Narkosedienstleistung, des OP Managements und weiterem mehr.
Diese Inhalte müssen auch in der Weiterbildung berücksichtigt werden,
denn mal ehrlich: Das kann der Anästhesist doch gar nicht mehr alles alleine
leisten. Nein, dieser benötigt Multi-Tasking-Spezialisten, die engagierte
Fachkrankenpflege, an seiner Seite´.