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Anästhesiefachpflege vs. Assistenzqualifikation

1. Marburger Anästhesiepflegetag

Tilmann Müller-Wolff

1. Marburger Anästhesiepflegetag

Im Rahmen des 1. Marburger Anästhesiepflegetages am 18. März 2005, einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) und der Abteilung Anästhesiepflege des Klinikums der Philipps Universität Marburg, wurde dem Thema "Anästhesiepflege in Deutschland" ein großer Raum gegeben. Es waren zahlreiche Referenten geladen, die sich dem Thema aus verschiedenen, auch internationalen, Sichtweisen näherten. Den Abschluss bildete eine Diskussion des Themenkomplexes aller Referenten.

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Anästhesiefachpflege quo vadis?

Anästhesiefachpflege quo vadis?

Marburg. Wohin geht die Anästhesiefachpflege derzeit? Welche Rolle spielt der allgemeine Sparzwang in den Krankenhäusern für die Fachkrankenpflege? Sind Anästhesiepflegende ausreichend qualifiziert? Sind Änderungen des beruflichen Status notwendig? Benötigt das moderne Krankenhaus überhaupt Fachkrankenpflege?
Hier ein kurzer Bericht über die vorgetragenen Positionen in Marburg und die diskutierten Fragestellungen.

Zur Einführung erläuterte Herr Prof. Dr. Helmut Gerber, Kantonspital Luzern, die dortige Praxis der Qualifizierung von Anästhesiepflegenden und die Erfahrungen damit. Die dort zu Grunde gelegte Abstufung der Tätigkeiten - und damit auch Qualifizierungsgrade - orientieren sich an so genannten "task-levels", die von wiederkehrenden undifferenzierten Routineaufgaben über sechs Stufen bis zu hoch differenzierten Non-Routineaufgaben abgestuft werden. Tätigkeiten der ersteren Level können durchaus von geringer Qualifizierten, die der höheren Level jedoch nur von berufserfahrenen und einschlägig Weitergebildeten erledigt werden. Gerber erläuterte weiterhin die Wichtigkeit der Karrieremöglichkeiten, die eine Weiterbildung den Absolventen potentiell bietet. Die Tatsache, dass gut ausgebildetem Personal in der Schweiz viele Möglichkeiten zur selbständigen Arbeit in der Anästhesiologie geboten werden, erklärte er mit der konsequenten Umsetzung der Kombination von flachen Hierarchien mit guter Personalqualifikation. Hierdurch entstünden dort wesentlich geringere Abgrenzungstendenzen zwischen den Professionen (Arzt-Pflege) als hierzulande üblich.

Prof. Dr. Thomas Fuchs-Buder, Hopital Brabois Adults Vandoeuvre Cedex, stellte die Praxis der Anästhesiepflege und deren aktuellen Chancen und Probleme in Frankreich dar. Diese entwickle sich derzeit eher selbstbewusst weg vom "Bordpersonal" hin zum kompetenten "Co-Pilot" der Narkosemedizin. Ebenso erschien interessant, dass die dortige Praxis den Anästhesiepflegenden hohe Kompetenz abverlange und dementsprechend auch in hohem Umfang ärztliche Aufgaben an diese delegiert werden. Hierbei seien die Aufgaben wie z.B. Ein- und Ausleitung einer Narkose sowie die perioperative Alleinbetreuung der Patienten immer im konkreten Fall vom zuständigen Arzt zu delegieren. Der Arzt haftet für die Delegation an eine kompetente Pflegeperson, diese wiederum für die am Patienten eigenständig durchgeführten Maßnahmen.

Klaus Notz, Kreiskliniken Reutlingen (1. Vorsitzender der DGF), erläutere einführend die Entwicklung der Anästhesiepflege in Deutschland und der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege e.V. Er erinnerte an die Anfänge der Narkoseführung, die originäre Aufgabe von engagiertem Pflegepersonal war, die Entwicklung der Pflegeausbildung und Weiterbildungen in Deutschland und deren Perspektiven. Er erklärte, dass schon jetzt die DGF, als einziger Verband der fachweitergebildeten Kollegen, eine starke Stimme in den deutschlandweit geführten berufspolitischen Diskussionen erhebt. Als Vertretung der Anästhesiepflege wird die Mitarbeit in den verschiedensten pflegerischen und gesundheitspolitischen Gremien und Arbeitskreisen wahrgenommen. Herr Notz unterstützte die freiwillige Selbstregistrierung der Pflegeverbände und die daraus resultierende wiederkehrende Zertifizierung Pflegender. Dies sei ein Zukunftsmodell, über das Pflegende berufliches Selbstbewusstsein und Statusentwicklung entfalten könnten.



A.T.A., MAfA, FKP etc. pp.

Christiane Spichale, dipl. med. päd. am Klinikum der Martin Luther Universität Halle, erläutert die dort jüngst etablierte Qualifizierungsmaßnahme zum A.T.A. (Anästhesie-Technischen Assistenten). Die Teilnehmer dieser Maßnahme sind potentielle Berufseinsteiger ohne Pflegeausbildung oder andere medizinische Vorbildung. Analog zur O.T.A. (Operations- Technische Assistenten) -Ausbildung soll hier ein neuer Weg beschritten werden, dem Narkosearzt eine Assistenzperson zur Seite zu stellen. Pro-Argument sei die im Vergleich zur Fachkrankenpflegekraft geringere Ausbildungszeit. Weiterhin wurde angeführt, dass die pflegerischen Kompetenzen einer dem Narkosearzt assistierenden Person in der Ausbildung kaum mehr Raum einnehmen müsse als die dafür vorgesehenen 50 Stunden Unterricht sowie ein kurzes Pflegepraktikum.

Lothar Ullrich, Leiter der Fachweiterbildungsstätte des Universitätsklinikum Münster, ging auf die jetzige Form der Fachweiterbildung ein und verglich sie mit den auf dem Kongress vorgestellten potentiellen Alternativen. Es wurde deutlich, dass weder die Qualifizierung zum A.T.A. noch die zum Medizinischen Assistenten für Anästhesie (MAfA) zu einem anerkannten Abschluss im Sinne eines Ausbildungsberufes führt. Auch die Bezeichnung des "Assistenten" als Berufsbezeichnung wurde von Ullrich kritisch diskutiert. So solle die kompetente und selbstbewusste Berufsform der fünfjährig ausgebildeten Fachpflegekraft durch eine Assistenzperson mit zweifelhafter Qualifikation für diesen hochkomplexen Bereich der Krankenversorgung ersetzt werden. Der herkömmliche Weg der Qualifizierung über eine grundsständige Berufsausbildung als Krankenpflegekraft mit zusätzlicher Spezialqualifizierung nach Wunscharbeitsgebiet alleine könne den hohen Standard der Krankenversorgung in deutschen OPs sichern. Die Anästhesiepflege benötige nicht zusätzliche, sondern solle sich auf die ureigenen Kompetenzen konzentrieren und darüber ein berufliches Selbstbewusstsein entwickeln.

Prof. Dr. Jürgen Erik Schmitz, Ärztlicher Direktor der Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden, stellte als Vertreter der Krankenhaus-Anästhesisten des Bundes Deutscher Anästhesisten (BDA) die Situation der deutschen Kliniken dar. Bezüglich des allgemeinen Sparzwanges stellte er überraschend die gewagte These in den Raum, dass in der Diskussion um Personaleinsparungen oftmals im Pflegebereich diskutiert würde, jedoch selten die Möglichkeit der prinzipiellen Einsparungen der Chefarztpositionen genannt würden. Er nahm Bezug auf die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflege- und Fachpflegepersonen. Die Münsteraner Erklärung von BDA und DGAI und deren, aus seiner Sicht, völlig ausreichende Aussage zum Thema Parallelnarkose wurde von ihm erläutert. Weiterhin stellte er die Frage in den Raum, ob denn die für Narkoseführung qualifizierten MAfAs dann auch entsprechend den dafür nicht offiziell qualifizierten Fachkrankenpflegepersonen weisungsberechtigt seien. Insgesamt wurde ein Bedarf für A.T.A.s in deutschen Kliniken prinzipiell bejaht, der Bedarf für MAfAs jedoch verneint. Die Argumentation leitete sich aus dem Standard der Facharztnarkosen zur Gewährleistung höchster Patientensicherheit ab.

Prof. Dr. Jochen Strauß, Helios Klinikum Berlin-Buch, erläuterte den verdutzten Teilnehmern zuerst einmal den Unterschied zwischen einer gewinnorientierten und der herkömmlichen Krankenversorgung. Diese Argumentation wieder verlassend stellte er die These auf, dass Anästhesieassistenzpersonal nur darauf brenne, einen schnellen Weg an den Gastopf zu finden. Darauf aufbauend machte er deutlich, dass die Helios-Gruppe diesem Anliegen der Pflege mit der neuen MAfA - Qualifizierung gerecht würde und es dabei keineswegs um die Gewinnmaximierung des Konzerns gehe. Es wurde proklamiert, dass man sich an dem Schweizer Fachpflege-Curriculum orientiert habe und die Absolventen auch eine dort anerkannte Prüfung ablegen können. Durch diese Weiterbildung der bei Helios beschäftigten Pflegekräfte in der Anästhesie könnten in den Helios Kliniken durchweg sichere Parallelnarkosen Standard werden. Hierbei ist an die Überwachung der Patienten in der perioperativen Phase durch MAfAs, unter Aufsicht eines Arztes, gedacht. Die Helios Gruppe sei bereits zu dieser Ausbildungsregelung übergegangen und bundesweit aus der herkömmlichen Fachweiterbildung ausgestiegen. Die Teilnehmer des derzeit stattfindenden ersten Kurses dieser Art seien allesamt sehr zufrieden mit dieser Situation.



recht und billig?

recht und billig?

Der Justitiar des BDA, Dr. jur. Elmar Biermann, Nürnberg, erklärte die Delegierung von weiteren ärztlichen Tätigkeiten, z.B. Narkoseüberwachung, für aus rechtlicher Sicht äußerst gewagt und appellierte an die Anwesenden, die geltende Gesetzeslage sowie die einschlägigen Urteile der Gerichte genauestens zu studieren und einzuhalten. Aus Sicht seines Arbeitsgebietes stelle sich die Anästhesiologie keineswegs als "sicherer Arbeitsplatz" dar. Weder aus Sicht der Patienten, noch aus Sicht der dort Berufstätigen dürfe der Pfad der maximalen Patientensicherheit zugunsten von fragwürdigen Einsparbemühungen verlassen werden. Erstere hätten Anspruch auf eine Narkoseführung von einem der Heilkunde per Gesetz befähigtem. Die Berufstätigen im OP hätten ihrerseits Anspruch auf der Gesetzeslage konformen Organisations- und Tätigkeitsstrukturen.

Zur folgenden, von Marcus Boucsin (Bibliomed) moderierten Podiumsdiskussion wurden alle vorgenannten Referenten, zuzüglich des anwesenden Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin (DGAI), Prof. Radke aus Halle, an einen Tisch gebeten. Das Publikum im Plenum hatte auf diesen Moment geduldig gewartet, waren doch alle vom Moderator vor den vielen Vorträgen gebeten worden, sich ihre Fragen und Anmerkungen hierfür aufzusparen.

Erwartungsgemäß schoss sich die Runde vorerst auf das von Prof. Strauß vorgestellte MAfA Konzept ein, dessen Intention, Durchführung und rechtlichem Status. Dem Konzept wurde hierbei aus vielerlei Richtung die Existenzberechtigung entzogen. Gerade Kollegen aus der Pflege stellten die von Strauß dargestellte hohe Zufriedenheit der Helios Kollegen mehrfach in Frage. Auch die Idee des nicht Benötigens von pflegerischer Kompetenz in der Anästhesie wurde vom Plenum angezweifelt. Lediglich zum mitgebrachten Mut und Selbstbewusstsein, sich mit allen einschlägigen Fachgesellschaften anzulegen und alleine in Marburg anzureisen, hätte Strauß Respekt und Anerkennung verdient.

Der Moderationsstil führte immer wieder zu Zwiegesprächen der ärztlichen Podiumsrunde, deren Teilnehmer es sich nicht nehmen ließen, ihre bekannten Positionen wiederholt darzulegen. Durch den hohen Anteil an hochrangig positionierten ärztlichen Kollegen kamen die zahlreichen Wortmeldungen und Fragen der Pflegenden aus dem Plenum leider zu wenig durch. Schon die Besetzung des Podiums spiegelte das wieder: fünf Ärzte, nur zwei Pfleger (DGF-Funktionäre) und zwei andere. Dabei ging es doch originär um die Anästhesiepflege als Kongressthema. Die weitere Diskussion schweifte dann weiter zu den Möglichkeiten der Weiterbildung in der Anästhesiepflege ab. Die Kollegen Notz und Ullrich plädierten, argumentativ von vielen im Publikum unterstützt, dafür die vorhandenen Angebote zu sichern, auszubauen und weiter zu entwickeln, anstatt neue Kurse zu implementieren, die der Pflege völlig entfremdet sind. Alle Teilnehmer aus nicht- Helios Kliniken sprachen der Notwendigkeit nach MAfAs und deren Tätigkeitsspektrum in Deutschland jede Berechtigung ab, ja warnten sogar davor. Auch war sich ein großer Teil des Saales einig darüber, dass eine weitergehende Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten durch die Anästhesiepflege nur über eindeutige Änderungen der Rechtsgrundlagen ermöglicht werden kann und auch nur dann annehmbar ist. Es zeigte sich in der Marburger Runde, dass keine Schmalspurausbildung zum Assistenzberuf ohne rechtlichen Status und eigenes Berufsbild erwünscht ist. Sondern eine aktive Gestaltung des Tätigkeitsfeldes der Fachpflegenden durch Kompetenzentwicklung und berufliches Selbstbewusstsein einer ganzen Berufsgruppe. Hierzu wurde es für notwendig gehalten, den Berufsverband DGF und somit dessen Stimme in den entsprechenden Gremien zu stärken. Bestehende Weiterbildungsangebote müssen, gerade in der aktuellen Situation im deutschen Gesundheitswesen, an einer gleich bleibend hohen Qualität bezüglich Ausbildungsinhalten, Qualifizierungsgrad und der kontinuierlichen Verbesserung festhalten. Auch müssen die Inhalte und Abschlüsse regelmäßig überprüft und nach Möglichkeit auf einen - zumindest im Ansatz - bundeseinheitlichen Nenner gebracht werden. Die Anästhesiologie entwickelt sich stetig weiter. Die Aufgabengebiete erweitern sich, über die reine Narkoseführung nach Standard XY hinaus, zu Gebieten wie der prä-, peri- und postoperativen intensivmedizinischen Patientenversorgung, der Schmerztherapie, der ganzheitlichen und individuellen Narkosedienstleistung, des OP Managements und weiterem mehr. Diese Inhalte müssen auch in der Weiterbildung berücksichtigt werden, denn mal ehrlich: Das kann der Anästhesist doch gar nicht mehr alles alleine leisten. Nein, dieser benötigt Multi-Tasking-Spezialisten, die engagierte Fachkrankenpflege, an seiner Seite´.



Links zum Artikel:
    Marburger Anästhesiepflegetag
    Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste
    Münsteraner Erklärung des BDA und der DGAI
    Diskussion im Forum: Anästhesie-Assistent?






Ähnliche Artikel - weitere Informationen:
    Kommentar zur Münsteraner Erklärung der DGAI und BDA
    5. Berlin-Brandenburger Anästhesie-Pflegetag
    Hannöverscher Anästhesiepflegetag 2005
    Europaeischer Anaesthesiepflegekongress Weimar 2005

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