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zwai Home : Weiterbildung : intensive72 : Qualifikation in der Intensivpflege
 


Präambel

Qualifikation in der Intensivpflege

Marcello Ciarrettino / intensive 72

Qualifikation in der Intensivpflege

Am 16.Juli.2003 ist das neue Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege in Kraft getreten.

Nicht nur die Berufsbezeichnung von Krankenpfleger / Krankenschwester zu Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger wurde hierdurch in §1 Abs. 1 verändert, auch Wege eines Paradigmenwechsel in der beruflichen Rolle sind hier dokumentiert.

In §3 Ausbildungsziel Absatz 2 heißt es hierzu:

"[...] die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, [...]
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung [...] in der individuellen
Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit [...]"

Hier wird also vom Gesetzgeber gefordert, dass die Pflege einen eigenverantwortlichen Bereich hat.

Schon in den siebziger Jahren sind auf Grund immer höherer Anforderungen im medizinisch-apparativen Bereich und durch den Einzug lebenserhaltender und lebensrettender Maßnahmen (verbesserte Beatmungsstrategien, Weaning, Verbesserung des Rettungsdienstsystems, Beginn der Kurse für Laienrettung, usw.) ein enormer Bedarf an pflegerelevanten Strategien notwendig geworden.

Krankenpflegekräfte werden seither durch Weiterbildungen für diese Bereiche spezialisiert.

Die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie ist durch das Weiterbildungsgesetz (WeiVIAPfl) vom 11.05.1995 geregelt, dieses ist Aufgrund des §7 des Weiterbildungsgesetzes für Alten- und Krankenpflege (WGAuKrpfl) vom 24.04.1990 verordnet wurde.

Ziele der Weiterbildung sind im § 1 Abs. 3 wie folgt beschrieben:

"Zu den Aufgaben[ ...] zählen insbesondere:

1. Geplante Intensivpflege als gesundheitsfördernde Lebenshilfe unter Aktivierung der physischen, psychischen, und sozialen Ressourcen [...] sowie lindernde Pflege und Sterbebegleitung

2. Präventive und begleitende Gesundheitsberatung

3. Bedienung und Überwachung [...] sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfs- und Arzneimitteln [...]

4. Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen [...] sowie Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen

5. Planung und Überwachung der Organisation des Krankenpflegedienstes und der Arbeitsabläufe in Intensivpflege und Anästhesieabteilungen und -einheiten.

6. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen [...]

7. Schulung, Beratung und fachliche Anleitung [...]

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Professionalisierung der Intensivpflegekräfte

Professionalisierung der Intensivpflegekräfte

Hier ist eine Professionalisierung der Intensivpflegekräfte in den letzten 15 Jahren nicht nur gesetzlich eingefordert worden, sondern auch umgesetzt worden.

Der Umgang mit Menschen, die eine vital-bedrohliche Situation erleben müssen, wird durch qualifiziertes Personal begleitet.

Die Intensivfachpflegekräfte sind in der Lage mit dem sehr hohen Wissensstand in Kombination mit medizinisch-apparativer und computergesteuerter Technik, den Patienten zu begleiten. Diese vital-bedrohliche Phase ist nur überlebbar, wenn Menschen und Maschinen einen hohen Sicherheitsstandard erfahren.

Präventive und begleitende Gesundheitsberatung umfasst die Edukation von Patienten und deren Angehörigen, die auch nach der Zeit auf der Intensivstation durch Intensivfachpflegekräfte auf eine veränderte Lebensgestaltung vorbereitet werden müssen, wie z.B. Menschen im Wachkoma, die auch zu Hause einer weiteren rehabilitativen Pflege bedürfen, um höhere Remissionen zu erlangen.



Qualifizierte Weiterbildung

Qualifizierte Weiterbildung

Diesen immer noch höher werdenden Anforderungen an die Intensivpflegekräfte muss auch eine qualifizierte Weiterbildung folgen.

Leider macht sich hier vereinzelt ein Gedanke der Deprofessionalisierung breit. In einigen Unikliniken Deutschland wird über eine Reduzierung der Weiterbildungsstunden nachgedacht.

Wenn sich dieser Trend wirklich durchsetzen würde, hätten wir im Gesundheitssystem nicht nur die Frage der Finanzierbarkeit, sondern auch die Frage der Notwendigkeit von Intensivstationen.

Kurzfristig könnten Ressourcen der medizinisch-apparativen und computerisierten Gerätschaften nie ausgeschöpft werden. Hierdurch kommt es zu verlängerten Liegezeiten und Erhöhung der Beatmungszeiten.

Beispielsweise könnten Konzepte der nicht-invasiven Beatmungstherapie nicht mehr in der großen Zahl eingesetzt werden.

Unsere moderne Medizin würde teuerer werden, da Behandlungsstrategien mit qualifizierten selbständig arbeitenden Therapeutischen Teams nicht möglich wären.
Die Deprofessionalisierung in der Intensivpflege durch angelernte Hilfskräfte kann nicht durch Delegation ganzer Intensivpflegeprozesse kompensiert
werden.

Die Förderung der Selbstpflegefähigkeiten unserer Patienten würde durch eine ungenügende, assistierende Versorgung (hier kann nicht mehr von Pflege gesprochen werden) nicht mehr erfolgen. Die Überleitung zu anderen Pflegeeinrichtungen nach der Intensivpflegephase wäre unzureichend, so dass ein "Drehtüreffekt" unvermeidlich würde.

Die gerade erst gewonnenen Erkenntnisse, wie wichtig z.B. Angehörigenbesuche in der Planung der Intensivpflege für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit sind, könnten nicht mehr beachtet werden, da es hier an der Fachkompetenz und Sozialkompetenz der Hilfskräfte mangelt.

Fazit:
Höhere Leistung muss durch höher qualifiziertes Intensivpflegepersonal erbracht werden.

Reduziert man die Qualifikation von Intensivpflegekräften so wird automatisch auch die Gesundheitsförderung und die Qualität in der Pflege und Medizin verringert.

Durch eine Überbelastung des Personals auf der Intensivstation werden nicht alle Ressourcen in der Betreuung von Mensch und Maschine ausgeschöpft.

Hierdurch erfahren die Patienten eine schlechte und unzureichende Begleitung, gerade in der Zeit, in der eine Vitalbedrohung und / oder Lebenskrise bewältigt werden muss. Professionell handelnde und qualifizierte Pflegende müssen nicht nur diese Situation des Patienten kompensieren, sondern auch durch geplante Pflegeprozesse rehabilitiativ fördernd, die Wiederherstellung der Gesundheit bzw. die Gestaltung der veränderten Lebensbereiche gewährleisten.



Projektleitung

Projektleitung

Marcello Ciarrettino

Wissenschaftliche Leitung:

Dipl.Pfl.Wiss. Herbert Hockauf





G esundheits - und
P flegewissenschaftliches
I nstitut St. Elisabeth

Studienzentrum der Fachhochschule für Oekonomie & Management gGmbH
Beethovenstr . 15, 45128 Essen - Tel 0201 82147 - 0 Fax 0201 82147 - 38
Kooperationspartner der Universität Witten/Herdecke

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    Gesundheits- und Pflegewissenschaftliches Institut St. Elisabeth
    Downloads zum Projekt 'intensive 72'






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Letzte Aktualisierung: 18.05.2012 Der Webcode dieser Seite lautet zw0094

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