Qualifikation in der Intensivpflege
Marcello Ciarrettino / intensive 72
Am 16.Juli.2003 ist das neue Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
in Kraft getreten.
Nicht nur die Berufsbezeichnung von Krankenpfleger / Krankenschwester zu Gesundheits-
und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger wurde hierdurch in §1
Abs. 1 verändert, auch Wege eines Paradigmenwechsel in der beruflichen
Rolle sind hier dokumentiert.
In §3 Ausbildungsziel Absatz 2 heißt es hierzu:
"[...] die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, [...]
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung [...] in der individuellen
Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit [...]"
Hier wird also vom Gesetzgeber gefordert, dass die Pflege einen eigenverantwortlichen
Bereich hat.
Schon in den siebziger Jahren sind auf Grund immer höherer Anforderungen
im medizinisch-apparativen Bereich und durch den Einzug lebenserhaltender und
lebensrettender Maßnahmen (verbesserte Beatmungsstrategien, Weaning, Verbesserung
des Rettungsdienstsystems, Beginn der Kurse für Laienrettung, usw.) ein
enormer Bedarf an pflegerelevanten Strategien notwendig geworden.
Krankenpflegekräfte werden seither durch Weiterbildungen für diese
Bereiche spezialisiert.
Die Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie ist durch das Weiterbildungsgesetz
(WeiVIAPfl) vom 11.05.1995 geregelt, dieses ist Aufgrund des §7 des Weiterbildungsgesetzes
für Alten- und Krankenpflege (WGAuKrpfl) vom 24.04.1990 verordnet wurde.
Ziele der Weiterbildung sind im § 1 Abs. 3 wie folgt beschrieben:
"Zu den Aufgaben[ ...] zählen insbesondere:
1. Geplante Intensivpflege als gesundheitsfördernde Lebenshilfe unter
Aktivierung der physischen, psychischen, und sozialen Ressourcen [...] sowie
lindernde Pflege und Sterbebegleitung
2. Präventive und begleitende Gesundheitsberatung
3. Bedienung und Überwachung [...] sachgerechter Umgang mit Instrumenten,
Geräten, Produkten, Hilfs- und Arzneimitteln [...]
4. Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen [...] sowie Einleitung erforderlicher
Sofortmaßnahmen
5. Planung und Überwachung der Organisation des Krankenpflegedienstes
und der Arbeitsabläufe in Intensivpflege und Anästhesieabteilungen
und -einheiten.
6. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen [...]
7. Schulung, Beratung und fachliche Anleitung [...]

Professionalisierung der Intensivpflegekräfte
Hier ist eine Professionalisierung der Intensivpflegekräfte in den letzten
15 Jahren nicht nur gesetzlich eingefordert worden, sondern auch umgesetzt worden.
Der Umgang mit Menschen, die eine vital-bedrohliche Situation erleben müssen,
wird durch qualifiziertes Personal begleitet.
Die Intensivfachpflegekräfte sind in der Lage mit dem sehr hohen Wissensstand
in Kombination mit medizinisch-apparativer und computergesteuerter Technik,
den Patienten zu begleiten. Diese vital-bedrohliche Phase ist nur überlebbar,
wenn Menschen und Maschinen einen hohen Sicherheitsstandard erfahren.
Präventive und begleitende Gesundheitsberatung umfasst die Edukation von
Patienten und deren Angehörigen, die auch nach der Zeit auf der Intensivstation
durch Intensivfachpflegekräfte auf eine veränderte Lebensgestaltung
vorbereitet werden müssen, wie z.B. Menschen im Wachkoma, die auch zu Hause
einer weiteren rehabilitativen Pflege bedürfen, um höhere Remissionen
zu erlangen.
Qualifizierte Weiterbildung
Diesen immer noch höher werdenden Anforderungen an die Intensivpflegekräfte
muss auch eine qualifizierte Weiterbildung folgen.
Leider macht sich hier vereinzelt ein Gedanke der Deprofessionalisierung breit.
In einigen Unikliniken Deutschland wird über eine Reduzierung der Weiterbildungsstunden
nachgedacht.
Wenn sich dieser Trend wirklich durchsetzen würde, hätten wir im
Gesundheitssystem nicht nur die Frage der Finanzierbarkeit, sondern auch die
Frage der Notwendigkeit von Intensivstationen.
Kurzfristig könnten Ressourcen der medizinisch-apparativen und computerisierten
Gerätschaften nie ausgeschöpft werden. Hierdurch kommt es zu verlängerten
Liegezeiten und Erhöhung der Beatmungszeiten.
Beispielsweise könnten Konzepte der nicht-invasiven Beatmungstherapie
nicht mehr in der großen Zahl eingesetzt werden.
Unsere moderne Medizin würde teuerer werden, da Behandlungsstrategien
mit qualifizierten selbständig arbeitenden Therapeutischen Teams nicht
möglich wären.
Die Deprofessionalisierung in der Intensivpflege durch angelernte Hilfskräfte
kann nicht durch Delegation ganzer Intensivpflegeprozesse kompensiert
werden.
Die Förderung der Selbstpflegefähigkeiten unserer Patienten würde
durch eine ungenügende, assistierende Versorgung (hier kann nicht mehr
von Pflege gesprochen werden) nicht mehr erfolgen. Die Überleitung zu anderen
Pflegeeinrichtungen nach der Intensivpflegephase wäre unzureichend, so
dass ein "Drehtüreffekt" unvermeidlich würde.
Die gerade erst gewonnenen Erkenntnisse, wie wichtig z.B. Angehörigenbesuche
in der Planung der Intensivpflege für die Erhaltung und Förderung
der Gesundheit sind, könnten nicht mehr beachtet werden, da es hier an
der Fachkompetenz und Sozialkompetenz der Hilfskräfte mangelt.
Fazit:
Höhere Leistung muss durch höher qualifiziertes Intensivpflegepersonal erbracht werden.
Reduziert man die Qualifikation von Intensivpflegekräften so wird automatisch auch die Gesundheitsförderung und die Qualität in der Pflege und Medizin verringert.
Durch eine Überbelastung des Personals auf der Intensivstation werden nicht alle Ressourcen in der Betreuung von Mensch und Maschine ausgeschöpft.
Hierdurch erfahren die Patienten eine schlechte und unzureichende Begleitung, gerade in der Zeit, in der eine Vitalbedrohung und / oder Lebenskrise bewältigt werden muss. Professionell handelnde und qualifizierte Pflegende müssen nicht nur diese Situation des Patienten kompensieren, sondern auch durch geplante
Pflegeprozesse rehabilitiativ fördernd, die Wiederherstellung der Gesundheit bzw. die Gestaltung der veränderten Lebensbereiche gewährleisten.

Projektleitung
Marcello Ciarrettino
Wissenschaftliche Leitung:
Dipl.Pfl.Wiss. Herbert Hockauf
G esundheits - und
P flegewissenschaftliches
I nstitut St. Elisabeth
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