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5. Kieler Symposium für Herzchirurgische Intensivmedizin und Intensivpflege
 
   
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erschienen in der intensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag

DGF-Mitteilungen 1/2006

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste

DGF-Mitteilungen 1/2006

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Werbeaktion zeigte bundesweit Plakate mit der Aufschrift „Du bist Porsche, du bist Deutschland“. Diese Werbeaktion der Bundesregierung will eine Art Aufbruchstimmung in Deutschland erreichen: Anpacken, etwas tun, mit machen.....!


Wendelin Wiedekind, der Geschäftsführer des erfolgreichsten deutschen Automobilherstellers, sagte in einem Interview im Handelsblatt am 9. Dezember 2005 zu der Frage, ob er glaube, dass die Orientierung am Shareholder-Value ein Irrglaube ist?: „Exakt. Deshalb war Shareholder-Value noch nie mein Thema. Ich denke, dass das noch mehr meiner Kollegen so sehen werden. Am leistungsfähigsten sind Unternehmen, die von einem Unternehmer geführt werden. Gerade mittelständische Unternehmen achten genau darauf, dass nicht nur die Kasse stimmt, sondern dass es auch den Mitarbeitern gut geht. Wir brauchen einfach wieder mehr Ethik und Verantwortung in den Konzernen.“

Ist hier nicht eine Duplizität der Lage mit den Kliniken in Deutschland zu erkennen. Viele Geschäftsführer versuchen mit allen Mitteln, ihre Klinik mit schwarzen Zahlen zu führen. Häufig ist das Vorgehen gepaart mit viel Druck auf die Mitarbeiter, mit patientengefährdenden Organisationsanweisungen, mit Einsparungen im Personal- und im Weiterbildungsbereich oder gar mit der Kreation von neuen Billigberufsgruppen. Sicherheit und Qualität für die Patienten werden bewusst missachtet.

Klinikexperten sagen voraus, dass bundesweit mindestens noch 600 der bestehenden 2000 Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen nach den jetzt bestehenden Finanzierungsgrundlagen keine wirtschaftliche Zukunft haben. Auf Basis dieser Entwicklungen wird alles auf einen wirtschaftlichen Prüfstand gestellt, in allen Kliniken in Deutschland. Die Fachweiterbildung, die über das Erlösbudget einer Klinik finanziert wird, fällt hier in Kliniken kurzsichtig den Sparmaßnahmen zum Opfer. Die Begründungen dafür sind: Zu teuer, zu lang dauernde Bildungsmaßnahmen, und übrigens kann Personal mit diesen Qualifikationen auf dem freien Markt gewonnen werden, ohne eigene Kosten.

Es könnten noch viele weitere Entwicklungen aufgezeichnet werden, wobei es aber am Ende immer wieder das selbe wäre: Der Geschäftsführer geht mit dem Sparrasenmäher durch die Klinik, erreicht durchaus gute wirtschaftliche Abschlüsse und verlässt dann mit viel Lob nach zwei bis drei Jahren die Klinik für neue, größere Aufgaben. In die Klinik kommt ein neuer Geschäftsführer, der nun diese erfolgreiche Entwicklung fortführen will. Er wird ja schließlich an seinem Vorgänger gemessen. Aber zurück bleiben die Mitarbeiter, deren Rahmenbedingungen für die Patientenversorgung bei jedem Geschäftsführerwechsel noch schlechter werden. Irgendwann wundert man sich, wenn Komplikationsraten ansteigen, Infektionen zunehmen und gleichzeitig die Personalausfallquote steigt.

Der neue Geschäftsführer fordert mehr Qualifikation und Kompetenz, also Personal mit Weiterbildung. Aber eine Weiterbildungsstätte gibt es nicht mehr, da sie irgendwann geschlossen wurde, um zu sparen.
Was sagte einmal John F. Kennedy: Es gibt nur eins, das auf Dauer teurer ist als Bildung – keine Bildung!
Hoffen wir, dass Bildungsmaßnahmen wie die Fachweiterbildung als wichtiger Baustein für den Erfolg einer Klinik erkannt werden, was längst durch wissenschaftliche Studien belegt ist.
Wir wünschen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein erfolgreiches Neues Jahr und alles Gute
Ihr Team der DGF

stellvertretend Klaus Notz
1. Vorsitzender der DGF

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Landesbeauftragte für Hessen

Landesbeauftragte für Hessen

Seit 2005 haben wir, Ulrike Toellner-Bauer und Tilmann Müller-Wolff, die Vertretung der DGF für das Bundesland Hessen übernommen. Wir wurden im Lauf des Jahres 2005 vom Vorstand der DGF als Landesbeauftragte gewählt und eingesetzt.
Zu den Personen:
Frau Prof. Dr. Toellner-Bauer ist als stellvertretende Pflegedirektorin des Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg beschäftigt und Professorin am Fachbereich Pflege und Gesundheit an der Fachhochschule Fulda. Tilmann Müller-Wolff ist als Fachkrankenpfleger im Funktionsdienst Anästhesie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Marburg, beschäftigt.

In der Funktion als Landesbeauftragtenteam möchten wir die bisherige erfolgreiche Arbeit für die DGF e.V. in Hessen fortsetzen und weiter ausbauen. Wir stehen den Mitgliedern, an Mitgliedschaft interessierten und allen an der Fachkrankenpflege interessierten als primäre Ansprechpartner in Hessen zur Verfügung. Als Hauptaufgabengebiete sehen wir die Förderung der Fort- und Weiterbildung in der Kranken- und Fachkrankenpflege und die Vertretung der Mitglieder in Gremien und Fachausschüssen. Geplant haben wir den weiteren Ausbau von regionalen Strukturen und die Unterstützung und Implementierung weiterer Fort- und Weiterbildungsbildungsangebote. Mitglieder und / oder daran Interessierte können sich gerne direkt an uns wenden.



Befürchtet: Pflegenotstand wegen Ausbildungsengpass?

Berlin (KNA) Der Deutsche Pflegerat (DPR) befürchtet wegen wachsender Ausbildungsdefizite katastrophale Auswirkungen auf die Versorgung in den Krankenhäusern. DPR-Präsidentin Marie-Luise Müller sprach am Dienstag in Berlin von rund 10.000 Ausbildungsplätzen, die während des vergangenen Jahres weggefallen seien. Weitere 10.000 Ausbildungsstellen würden während der kommenden Monate abgebaut.

Schuld seien die Krankenkassen. Derzeit gibt es laut DPR noch 62.000 Ausbildungsplätze in den pflegenden Berufen.

Müller warf den Kassen eine Verweigerungshaltung vor. Es fehle an Mitteln für die dringend notwendige Ausbildung junger Menschen in Pflegeberufen. Hintergrund ist das Scheitern einer Vereinbarung über die Ausbildungsfinanzierung. Die zuständige Kommission hatte sich in mehreren Treffen nicht einigen können. Die gesonderte Finanzierung der Ausbildungsstätten ist eine Folge der Finanzierung von Krankenhäusern nach Fallpauschalen.
Demografische Entwicklung Müller forderte die Bundesregierung auf, die Ausbildungsfinanzierung im Wege einer Ersatzvornahme zu sichern. Zudem solle sie eine Expertengruppe zur Klärung der Finanzierung einsetzen.

DPR-Vizepräsident Andreas Westerfellhaus nannte es absurd, dass die demografische Entwicklung immer mehr Pflegekräfte erforderlich mache und zugleich die umfassende Ausbildung «abgeschnitten» werde. Es gebe genug junge Menschen, die in diese Berufe wollten. Für sie stünden aber zu wenig Ausbildungsplätze bereit.



Arbeitszeitgesetz: Wichtiges Signal für den Kliniksektor

Berlin, 25. November 2005 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die heute vom Bundesrat angestoßene Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst begrüßt. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers sprach von einem „absolut notwendigen Schritt, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden“. Eine 1:1-Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hätte zur Folge, dass einzelne Abteilungen und Bereiche zwangsweise ihren Betrieb einschränken müssten.

Mit der Forderung der Länderkammer, die Übergangsregelung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 zu verlängern, hätten sich die Länder ebenso wie die Koalitionspartner der Bundesregierung diesem dringenden Problem angenommen. Gleichzeitig seien mit dem gewonnenen Jahr die Voraussetzungen für die Tarifparteien geschaffen worden, abweichende Flexibilisierungsregelungen zu treffen.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer wies darauf hin, dass das geltende Arbeitszeitgesetz im Krankenhausbereich faktisch nicht umsetzbar sei. Weder das Problem des personellen noch des finanziellen Mehraufwands könne von den Kliniken gelöst werden. Mehrere Erhebungen hatten einen Personalmehrbedarf im ärztlichen Dienst von bis zu 27.000 Ärzten festgestellt. Die Höhe der jährlichen Mehrkosten wurde auf bis zu 1,7 Milliarden Euro jährlich taxiert.

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist das Auslaufen der Übergangsregelung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Arbeitszeitgesetz zum Jahresende, nach der bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die abweichende Regelungen zum Arbeitszeitgesetz enthalten, bis zum 31.12.2005 unberührt bleiben. Nach dem Arbeitszeitgesetz – und der europäischen Rechtsprechung – ist der ärztliche Bereitschaftsdienst grundsätzlich in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte indes im Rahmen des zum 01.01.04 geänderten deutschen Arbeitszeitgesetzes eine zweijährige Übergangsregelung vorgesehen, um die massiven Auswirkungen auf die Krankenhäuser abzumildern.


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Letzte Aktualisierung: 16.05.2008 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0216

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