DGF-Mitteilungen 1/2006
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Werbeaktion zeigte bundesweit Plakate mit der Aufschrift „Du bist
Porsche, du bist Deutschland“. Diese Werbeaktion der Bundesregierung
will eine Art Aufbruchstimmung in Deutschland erreichen: Anpacken, etwas tun,
mit machen.....!
Wendelin Wiedekind, der Geschäftsführer des erfolgreichsten deutschen
Automobilherstellers, sagte in einem Interview im Handelsblatt am 9. Dezember
2005 zu der Frage, ob er glaube, dass die Orientierung am Shareholder-Value
ein Irrglaube ist?: „Exakt. Deshalb war Shareholder-Value noch nie mein
Thema. Ich denke, dass das noch mehr meiner Kollegen so sehen werden. Am leistungsfähigsten
sind Unternehmen, die von einem Unternehmer geführt werden. Gerade mittelständische
Unternehmen achten genau darauf, dass nicht nur die Kasse stimmt, sondern dass
es auch den Mitarbeitern gut geht. Wir brauchen einfach wieder mehr Ethik und
Verantwortung in den Konzernen.“
Ist hier nicht eine Duplizität der Lage mit den Kliniken in Deutschland
zu erkennen. Viele Geschäftsführer versuchen mit allen Mitteln, ihre
Klinik mit schwarzen Zahlen zu führen. Häufig ist das Vorgehen gepaart
mit viel Druck auf die Mitarbeiter, mit patientengefährdenden Organisationsanweisungen,
mit Einsparungen im Personal- und im Weiterbildungsbereich oder gar mit der
Kreation von neuen Billigberufsgruppen. Sicherheit und Qualität für
die Patienten werden bewusst missachtet.
Klinikexperten sagen voraus, dass bundesweit mindestens noch 600 der bestehenden
2000 Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen nach den jetzt bestehenden
Finanzierungsgrundlagen keine wirtschaftliche Zukunft haben. Auf Basis dieser
Entwicklungen wird alles auf einen wirtschaftlichen Prüfstand gestellt,
in allen Kliniken in Deutschland. Die Fachweiterbildung, die über das
Erlösbudget einer Klinik finanziert wird, fällt hier in Kliniken
kurzsichtig den Sparmaßnahmen zum Opfer. Die Begründungen dafür
sind: Zu teuer, zu lang dauernde Bildungsmaßnahmen, und übrigens
kann Personal mit diesen Qualifikationen auf dem freien Markt gewonnen werden,
ohne eigene Kosten.
Es könnten noch viele weitere Entwicklungen aufgezeichnet werden, wobei
es aber am Ende immer wieder das selbe wäre: Der Geschäftsführer
geht mit dem Sparrasenmäher durch die Klinik, erreicht durchaus gute wirtschaftliche
Abschlüsse und verlässt dann mit viel Lob nach zwei bis drei Jahren
die Klinik für neue, größere Aufgaben. In die Klinik kommt
ein neuer Geschäftsführer, der nun diese erfolgreiche Entwicklung
fortführen will. Er wird ja schließlich an seinem Vorgänger
gemessen. Aber zurück bleiben die Mitarbeiter, deren Rahmenbedingungen
für die Patientenversorgung bei jedem Geschäftsführerwechsel
noch schlechter werden. Irgendwann wundert man sich, wenn Komplikationsraten
ansteigen, Infektionen zunehmen und gleichzeitig die Personalausfallquote steigt.
Der neue Geschäftsführer fordert mehr Qualifikation und Kompetenz,
also Personal mit Weiterbildung. Aber eine Weiterbildungsstätte gibt es
nicht mehr, da sie irgendwann geschlossen wurde, um zu sparen.
Was sagte einmal John F. Kennedy: Es gibt nur eins, das auf Dauer teurer ist
als Bildung – keine Bildung!
Hoffen wir, dass Bildungsmaßnahmen wie die Fachweiterbildung als wichtiger
Baustein für den Erfolg einer Klinik erkannt werden, was längst durch
wissenschaftliche Studien belegt ist.
Wir wünschen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein erfolgreiches
Neues Jahr und alles Gute
Ihr Team der DGF
stellvertretend Klaus Notz
1. Vorsitzender der DGF

Landesbeauftragte für Hessen
Seit 2005 haben wir, Ulrike Toellner-Bauer und Tilmann Müller-Wolff, die
Vertretung der DGF für das Bundesland Hessen übernommen. Wir wurden
im Lauf des Jahres 2005 vom Vorstand der DGF als Landesbeauftragte gewählt
und eingesetzt.
Zu den Personen:
Frau Prof. Dr. Toellner-Bauer ist als stellvertretende Pflegedirektorin des
Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg beschäftigt
und Professorin am Fachbereich Pflege und Gesundheit an der Fachhochschule
Fulda. Tilmann Müller-Wolff ist als Fachkrankenpfleger im Funktionsdienst
Anästhesie
des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Marburg,
beschäftigt.
In der Funktion als Landesbeauftragtenteam möchten wir die bisherige
erfolgreiche Arbeit für die DGF e.V. in Hessen fortsetzen und weiter ausbauen.
Wir stehen den Mitgliedern, an Mitgliedschaft interessierten und allen an der
Fachkrankenpflege
interessierten als primäre Ansprechpartner in Hessen zur Verfügung.
Als Hauptaufgabengebiete sehen wir die Förderung der Fort- und Weiterbildung
in der Kranken- und Fachkrankenpflege und die Vertretung der Mitglieder in
Gremien und Fachausschüssen. Geplant haben wir den weiteren Ausbau von
regionalen Strukturen und die Unterstützung und Implementierung weiterer
Fort- und Weiterbildungsbildungsangebote. Mitglieder und / oder daran Interessierte
können sich gerne direkt an uns wenden.
Befürchtet: Pflegenotstand wegen Ausbildungsengpass?
Berlin (KNA) Der Deutsche Pflegerat (DPR) befürchtet wegen wachsender
Ausbildungsdefizite katastrophale Auswirkungen auf die Versorgung in den Krankenhäusern.
DPR-Präsidentin Marie-Luise Müller sprach am Dienstag in Berlin von
rund 10.000 Ausbildungsplätzen, die während des vergangenen Jahres
weggefallen seien. Weitere 10.000 Ausbildungsstellen würden während
der kommenden Monate abgebaut.
Schuld seien die Krankenkassen. Derzeit gibt es laut DPR noch 62.000 Ausbildungsplätze
in den pflegenden Berufen.
Müller warf den Kassen eine Verweigerungshaltung vor. Es fehle an Mitteln
für die dringend notwendige Ausbildung junger Menschen in Pflegeberufen.
Hintergrund ist das Scheitern einer Vereinbarung über die Ausbildungsfinanzierung.
Die zuständige Kommission hatte sich in mehreren Treffen nicht einigen
können. Die gesonderte Finanzierung der Ausbildungsstätten ist eine
Folge der Finanzierung von Krankenhäusern nach Fallpauschalen.
Demografische Entwicklung
Müller forderte die Bundesregierung auf, die Ausbildungsfinanzierung im
Wege einer Ersatzvornahme zu sichern. Zudem solle sie eine Expertengruppe zur
Klärung der Finanzierung einsetzen.
DPR-Vizepräsident Andreas Westerfellhaus nannte es absurd, dass die demografische
Entwicklung immer mehr Pflegekräfte erforderlich mache und zugleich die
umfassende Ausbildung «abgeschnitten» werde. Es gebe genug junge
Menschen, die in diese Berufe wollten. Für sie stünden aber zu wenig
Ausbildungsplätze bereit.

Arbeitszeitgesetz: Wichtiges Signal für den Kliniksektor
Berlin, 25. November 2005 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
hat die heute vom Bundesrat angestoßene Gesetzesinitiative zur Verlängerung
der Übergangsfrist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst begrüßt.
DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers sprach von einem „absolut
notwendigen Schritt, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden“.
Eine 1:1-Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hätte zur Folge, dass einzelne
Abteilungen und Bereiche zwangsweise ihren Betrieb einschränken müssten.
Mit der Forderung der Länderkammer, die Übergangsregelung um ein
weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 zu verlängern, hätten sich die Länder
ebenso wie die Koalitionspartner der Bundesregierung diesem dringenden Problem
angenommen. Gleichzeitig seien mit dem gewonnenen Jahr die Voraussetzungen
für die Tarifparteien geschaffen worden, abweichende Flexibilisierungsregelungen
zu treffen.
Der DKG-Hauptgeschäftsführer wies darauf hin, dass das geltende Arbeitszeitgesetz
im Krankenhausbereich faktisch nicht umsetzbar sei. Weder das Problem des personellen
noch des finanziellen Mehraufwands könne von den Kliniken gelöst
werden. Mehrere Erhebungen hatten einen Personalmehrbedarf im ärztlichen
Dienst von bis zu 27.000 Ärzten festgestellt. Die Höhe der jährlichen
Mehrkosten wurde auf bis zu 1,7 Milliarden Euro jährlich taxiert.
Hintergrund der Gesetzesinitiative ist das Auslaufen der Übergangsregelung
zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Arbeitszeitgesetz zum Jahresende,
nach der bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen,
die abweichende Regelungen zum Arbeitszeitgesetz enthalten, bis zum 31.12.2005
unberührt bleiben. Nach dem Arbeitszeitgesetz – und der europäischen
Rechtsprechung – ist der ärztliche Bereitschaftsdienst grundsätzlich
in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag
und Bundesrat hatte indes im Rahmen des zum 01.01.04 geänderten deutschen
Arbeitszeitgesetzes eine zweijährige Übergangsregelung vorgesehen,
um die massiven Auswirkungen auf die Krankenhäuser abzumildern.
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