Das Berufsbild der Anästhesiepflege in der Schweiz
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Immer wieder werden in der BRD Ansätze zur Neustrukturierung in der Anästhesiepflege diskutiert und Länder wie Holland oder Schweiz in die Diskussion gebracht
und zum Teil als erstrebenswerte Vergleiche herangezogen. Doch was unterscheidet
die Schweizer Weiterbildung an sich sowie den anästhesiologisch tätigen
Kollegen in der Schweiz von dem in Deutschland eigentlich? Der nachfolgende
Text gibt einen Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede,
wie sie auch auf dem Pflegesymposium des DAC in Leipzig diskutiert wurden.

Zulassung der Weiterbildungsstätte
Der Zentralvorstand des Schweizerischen Berufsverbandes der Krankenschwestern
und Krankenpfleger (SBK) sowie eine Unterkommission namens SIGA (Schweizerische
Interessensgemeinschaft für Pflege in der Anästhesie) und die Schweizerische
Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation (SGAR) erlassen
das Reglement (letzte Änderung 1.1.2000) für die Weiterbildung
zur Dipl.-Pflegefachperson in der Anästhesie und regeln damit auch die
Anerkennung der Weiterbildungsstätte. Eine Anerkennung erfolgt, wenn
(…)
- die für die Weiterbildung verantwortliche Anästhesiepflegefachperson
den schweizerischen Fähigkeitsausweis für Anästhesie besitzt
und auf die pädagogischen Aufgaben vorbereitet ist.
- die Anästhesieabteilung des Spitals unter der Leitung eines Facharztes
(FMH) für Anästhesiologie steht, der ordentliches Mitglied der SGAR
(analog DGAI) ist.
- die Anästhesieabteilung eine vielseitige Tätigkeit und eine Mindestanzahl
von 1200 Allgemeinanästhesien pro Jahr für eine zweijährige
Anerkennung ausweist.
Im Gegensatz zu Deutschland werden in der Schweiz Regelungen zur Zulassung,
zur inhaltlichen Ausgestaltung als auch zur Überprüfung von Lehr-Lerninhalten
paritätisch durch Fachgesellschaften vorgenommen. Somit sind auch die
Zielsetzungen und Zulassungsvoraussetzungen für Anästhesiepflege
durch Pflegende stark beeinflusst.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Um eine Weiterbildung mit der Berufsbezeichnung „Dipl. Pflegefachmann/-frau
in Anästhesie“ absolvieren zu können, müssen die Schweizer
Kollegen eine abgeschlossene 4-jährige Krankenpflegeausbildung als Voraussetzung
vorweisen (ein Krankenpflegeexamen gemäß der BRD wird damit anerkannt,
aber nicht gleichgestellt). Damit können die Schweizer Kollegen nach einem
obligaten Bewerbungsverfahren an einer der 57 anerkannten Weiterbildungsstätten
in die 2-jährige Weiterbildung eintreten, bestehend aus theoretischer
und praktischer Schulung.
Ziele der Weiterbildung
Die Schweizerische Interessensgemeinschaft für Anästhesiepflege hat
6 Leitgedanken für die Weiterbildung in der Anästhesiepflege zu Grunde
gelegt, die weltanschauliche Grundlagen, menschliche Werte und das Bildungs-
und Pflegeverständnis der Weiterbildung aufzeigen. „Das Ziel der
Weiterbildung besteht darin „eine Grundlage zu schaffen, die das Pflegeverständnis
in der Anästhesie mit zukunfts- und qualitätsorientierten Bildungszielen
verbinden soll“. Pflege in der Anästhesie wird verstanden als „ein
eigenständiger, kundenorientierter Beruf, der die Tätigkeitsfelder
präklinische Patientenversorgung (Rettungsdienst), Notfallstation, Anästhesie,
Operationssaal, Aufwachraum, Intensivstation, Tagesklinik und alle Arbeitsorte
umfasst, wo die Dienstleistungen der Anästhesiepflege verlangt werden.
Ziel dieser Ausbildung ist es, zwar unter ärztlicher Delegation, aber
doch selbständig, qualitativ hohen Ansprüchen genügende Anästhesien
durchführen zu können.“ Insbesondere richten sich die Lehr-Lerninhalte
auf:
- Kontaktaufnahme mit dem Patienten und dessen umfassende Betreuung,
- Unterhalt, Bereitstellung und technische Handhabung des bei der Allgemein-
und Regionalanästhesie und der Reanimation zur Verwendung kommenden Materialien,
sowie aller Apparate, Geräte und Bereitstellung der bei der Anästhesie
verwendeten Medikamente,
- Anästhesieüberwachung und Anästhesieführung unter Verantwortung
eines fachlich kompetenten Arztes,
- Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Überwachung und Betreuung von Patienten mit bedrohten bzw. gestörten
Vitalfunktionen,
- Postoperative Überwachung und Betreuung.
Mit dem Passus, dass sich die Anästhesiepflege an den 5 Funktionen der
Pflege und den Schlüsselqualifikationen (Kompetenzbereiche) orientiert,
wird deutlich, dass es im Schweizer Modell nicht um eine „pflegefremde“ Assistenztätigkeit
geht, die in Deutschland zwischenzeitlich gerne in die Diskussion eingebracht
wird.

Inhalte der Weiterbildung
Fast wie eine Präambel wirkend werden vor der Erläuterung der Lehr-Lerninhalte
einige grundlegende Leitgedanken beschrieben, die das Menschenbild, die Begriffe
Gesundheit und Krankheit, die Vorstellungen zum Pflege- sowie zum Bildungsverständnis
repräsentieren. Damit werden profunde Erkenntnisse aus der Pflegeausbildung
zur Basis der Weiterbildung deklariert. Vor dem Hintergrund eines Pflegemodells
und auf der Basis des Krankenpflegeprozesses sollen im Rahmen der Weiterbildung Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, Fachkompetenz und
ökonomische / ökologische Kompetenz als berufliche Schlüsselqualifikationen gefördert werden.
Zu den konkreten Inhalten gehören pharmakologische, physiologische, pathophysiologische,
technische und medizintechnische Kenntnisse sowie Lernfelder zur Erhöhung
der bereits angelegten Pflegekompetenz. Der theoretische und praktisch-technische
Unterricht umfasst mindestens 150 Stunden, aufgeteilt in
- Organisation und Administration (2 Std.)
- Psychologie und Berufsethik (2)
- Rechtsfragen (1)
- Funktionelle Anatomie, Pathophysiologie (40)
- Pharmakologie (40)
- Allgemeine und spezielle Anästhesiologie (40)
- Reanimation (10
- Praktisch-technischer Unterricht (45)
Wie die Kolleginnen der Schweiz mitteilten besuchen die meisten Kollegen während
ihrer Weiterbildung zwischen 350 und 400 Stunden des angebotenen Unterrichts,
um die Abschlussprüfungen schaffen zu können. Bei Betrachtung der
Stundenverteilung fällt auf, dass das Gros auf fachspezifische Inhalte
gerichtet ist. Weitere beruflich wichtige Themen bzw. Fächer fallen mit
5 Stunden extrem knapp aus. Entweder setzt man darauf, dass Inhalte, die zur
Selbst- und sozialen wie auch zur ökonomischen Kompetenz führen bereits
in der Krankenpflegeausbildung angelegt sind oder man hofft, dass notwendige
Erfahrungen während der praktischen Weiterbildungszeit gemacht werden
können. Vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Bedingungen
im Praxisalltag erscheint ist beides nicht nachahmenswert.
Praktische Tätigkeit
Insbesondere werden bzgl. der praktischen Tätigkeiten neben anderen die
Aspekte Teamarbeit (partnerschaftliche Grundhaltung und Konfliktlösung),
Kompetenz (erworbene theoretische und praktischen Kenntnisse in Pflege und
Anästhesiologie situationsgerecht und differenziert einsetzen können)
sowie Selbständigkeit (für das eigene Wissen und Können Verantwortung übernehmen,
Weiterbildungsbedürfnisse erkennen und sich durch gezielte Maßnahmen
weiterentwickeln) betont.
Hiermit unterstreichen die Schweizer Kollegen - wie auch auf dem DAC in Leipzig
- dass nicht nur Kompetenz entwickelt wird, sondern auch zahlreiche Tätigkeiten
in der Anästhesie legitimiert sind. Dazu gehören alle anästhesiologischen
Maßnahmen außer das Anlegen von
- arteriellen Kanülen,
- zentralvenösen Kathetern und
- Regionalanästhesien.
Tätigkeiten, die Anästhesiepflegende in der Schweiz regelmäßig
ausführen sind:
- Narkoseeinleitung mit Maskenbeatmung, Intubation oder Larynxmaske,
- Intraoperative Anästhesieführung inklusive Katecholamin-Management
sowie sonstiger pharmakologischer Substitutionen,
- Nachspritzen von Regionalanästhesien und
- Narkoseausleitung.
Der „für die Anästhesieführung verantwortliche Anästhesiearzt“ ist
im Spital anwesend. Er ist als Facharzt (Oberarzt) verantwortlich und zuständig
für die Überwachung von 2-3 Sälen. Er kann delegieren an Fachpflegende
oder auch an den Arzt in Weiterbildung. Kommt es zur Konstellation Fachpflege
und Arzt in Weiterbildung, muss sich der Arzt in Weiterbildung unterstützen
lassen.
Der verantwortliche Facharzt für Anästhesiologie sollte sich
durch Personal unterstützen lassen. Erfolgt die Delegation an Anästhesiepflegende,
die ihrerseits eine Narkose (selbständig) begleiten, gelten die oben genannten
Grundsätze mit der Option, dass der zuständige Facharzt jederzeit über
wesentliche Änderungen informiert werden muss. Das bedeutet, dass das
Anästhesiepflegepersonal im Team mit dem für die Anästhesieführung
verantwortlichen Anästhesisten arbeitet. Involviert sind damit alle Durchführungen
medizinischer Verordnungen im Sinne klar definierter Aufgaben.
Da in der Schweiz
nur Mitarbeiter mit einem Fachexamen (Diplom) in der Anästhesie arbeiten
dürfen, geschieht diese Delegation vor dem Hintergrund einer hohen fachlichen
Kompetenz. Ist der zuständige Facharzt nicht unmittelbar anwesend, müssen
Ein- und Ausleitung einer Allgemeinanästhesie gemäß dessen
bestehender Anweisung vorgenommen werden.
Prüfungen
Das Prüfungskomitee wird im Gegensatz zur BRD anders zusammengestellt.
Die Aufgaben während der Prüfung werden sowohl von einem Experten
des SBK überwacht als auch von einem Experten der SGAR abgenommen. Voraussetzungen,
um Prüfer sein zu können, sind
- Die Experten müssen an einer anerkannten Weiterbildungsstätte tätig
sein.
- Sie können nicht zur Weiterbildungsstätte gehören, welche
die Prüfungen durchführt.
- Sie dürfen nicht der Weiterbildungsstätte angehören, in welcher
eine Kandidatin die Weiterbildung absolviert.
Zu den so genannten „Examinatoren“ gehören:
- der Leiter der Weiterbildungsstätte bzw. der für die Weiterbildungsstätte
verantwortliche Facharzt bzw. die jeweilige Stellvertretung
- die für die Weiterbildungsstätte zuständige Anästhesiepflegefachperson
oder Stellvertretung.
Sympathiefehler in der Beurteilung erbrachter Leistungen werden damit minimiert.
Zu den Prüfungsaufgaben gehören
- eine 3-teilige theoretische Abschlussprüfung (mündlich, schriftlich:
Frage-Antwort und Abschlussarbeit) bzgl. des theoretischen Stoffgebietes
- eine 2-geteilte praktische Abschlussprüfung
o Bereitstellung von Anästhesiematerial, Vorbereitung und Durchführung
einer Allgemeinanästhesie
o Inbetriebnahme, Kontrolle und Handhabung des anästhesiologisch-technischen
Zubehörs
Die Prüfungen sind bestanden, wenn
- im theoretischen Teil nicht mehr als eine Note ungenügend ist und der
Durchschnitt der 3 Noten 4,0 beträgt
- im praktischen Teil keine der 2 Noten unter 4,0 liegt.
Dazu bedarf es der Erläuterung, dass das Schweizer Notenmodell umgekehrt
zu unserem Notensystem ausgelegt ist:
Eine 6 entspricht einem „ausgezeichnet“, eine 5,5 unserem sehr
gut. Eine 4,0 ist demnach genügend (ausreichend). Als ungenügend
bezeichnet man eine Leistung mit 3,5.
Schlussbetrachtung
Mit einer abschließenden Betrachtung des Schweizer Modells wird deutlich,
dass eine Kooperation bestehend aus dem Schweizer Berufsverband für Krankenpflege
mit der Interessensgemeinschaft der Anästhesiepflege und dem Schweizer
Anästhesistenverband maßgebend ist für alle die Weiterbildung
in der Anästhesiepflege betreffenden Fragestellungen.
Gleichermaßen wird deutlich, dass die Schweizer Weiterbildung keine Detaillösung
darstellt, um irgendwie geartete, ggf. delegierbare Tätigkeiten in der
Anästhesie an Fachpflegende zu übertragen. Im Gegenteil. Durch eine
dort 4-jährige Pflegeausbildung gepaart mit einer 2-jährigen, speziell
auf Anästhesie ausgerichteten Weiterbildung und einer gemeinsamen Erklärung
sowie juristischen Absicherung gelingt es, dass Pflegende gemäß ihrer
Kompetenzen auch eingesetzt werden.
Vergleicht man dazu die in Deutschland zu Grunde gelegten Strukturen bzgl.
der anästhesiologischen pflegerischen Weiterbildung, egal ob nach landesrechtlichen
Kriterien oder DKG-Empfehlungen, wird deutlich, dass diese weder inhaltlich
noch bezüglich der zu erwartenden Kompetenzen schlechter sind. Das einzige
bestehende Manko betrifft eine zu geringe anästhesiologische praktische
Weiterbildungszeit, die allerdings aus einer fehlenden juristischen Legitimation
resultiert. Wer also nach sinnvollen Lösungen sucht – hiermit sind
nicht ATA oder MAFA gemeint – könnte durch eine kooperative Maßnahme
zwischen den zuständigen Berufsverbänden eine Gesetzesänderung
herbeiführen und damit einen fachlichen wie auch ökonomischen Beitrag
für die Versorgung der Patienten leisten.
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