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erschienen in der intensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag

DGF-Mitteilungen 2/2006

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste

DGF-Mitteilungen 2/2006

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

so sehr die Professionalisierung des Pflegeberufs voranschreitet, so sehr beschäftigen sich auch andere Berufsgruppen direkt oder indirekt mit Angelegenheiten der Pflege und treiben so manches Fragezeichen auf die Stirn.


Hohe Gehaltsforderungen seitens der Ärzte bergen die Gefahr der Entsolidarisierung zwischen den Berufsgruppen, falls es jemals eine echte Kooperation gegeben hat. Mag man sich auch trefflich über Arbeitsbelastungen und Arbeitszeiten streiten und eine angemessene Bezahlung fordern, sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Mehr von 30% Gehalt für Ärzte kaum noch Platz lassen dürfte für eine adäquate Gehaltsanpassung der in der Pflege tätigen Mitarbeiter, die nicht minder betroffen sind von Mehrarbeit und Überstunden und für Bereitschaftsdienste durchschnittlich weniger als Normallohn erhalten.

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Gleichzeitig werden durch diese Forderung die Beitragsstabilität der Krankenkassenbeiträge in Frage gestellt sowie Arbeitplätze gefährdet.

Gleichzeitig macht sich das Bundessozialgericht Gedanken zu allgemeingültigen Pflegestandards, die vergleichbare Qualität abbilden und in Rechtsstreitigkeiten zu Rate gezogen werden sollen. Die zumeist in allen Kliniken und pflegerischen Einrichtungen vorliegenden Pflegestandards scheinen entweder nicht bekannt oder als nicht ausreichend bewertet zu werden, sodass die Forderung in den Raum gestellt wird, den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu beauftragen, allgemeingültige Pflegestandards zu entwickeln. 1,2 Millionen Beschäftigte in der Pflege sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Experten scheinen offensichtlich nicht genug, um Profis des Berufes zu befragen oder mit diesem potentiellen Auftrag zu konfrontieren.

Weiterhin werden Änderungen im Tätigkeitsfeld der Anästhesiepflege (ATA, MAFA) diskutiert, wobei gerne (unzureichende) Vergleiche u. a. mit der Schweiz eingebracht werden. In Folge dessen soll an dieser Stelle das Schweizer Weiterbildungsmodell der Anästhesiepflege betrachtet werden, um Gemeinsamkeiten als vor allem auch Unterschiede festzustellen. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Tätigkeiten von Anästhesiepflegenden inspiziert, um einen Eindruck zu bekommen, ob die Kompetenzen an den Bedürfnissen vorbei entwickelt werden oder die Legitimationen den erforderlichen Kompetenzen angepasst sind.

Probleme verlangen nach (sinnvollen) Lösungen. Trotz stürmischer Zeiten wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellvertretend für die DGF eine schöne, entspannende Sommerzeit.
Ihr Dietmar Stolecki



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    Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.







Letzte Aktualisierung: 04.07.2008 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0218

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