DGF-Mitteilungen 2/2006
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
so sehr die Professionalisierung des Pflegeberufs voranschreitet, so sehr
beschäftigen
sich auch andere Berufsgruppen direkt oder indirekt mit Angelegenheiten der
Pflege und treiben so manches Fragezeichen auf die Stirn.
Hohe Gehaltsforderungen seitens der Ärzte bergen die Gefahr der Entsolidarisierung
zwischen den Berufsgruppen, falls es jemals eine echte Kooperation gegeben hat.
Mag man sich auch trefflich über Arbeitsbelastungen und Arbeitszeiten streiten
und eine angemessene Bezahlung fordern, sollte nicht unberücksichtigt bleiben,
dass ein Mehr von 30% Gehalt für Ärzte kaum noch Platz lassen dürfte
für eine adäquate Gehaltsanpassung der in der Pflege tätigen Mitarbeiter,
die nicht minder betroffen sind von Mehrarbeit und Überstunden und für
Bereitschaftsdienste durchschnittlich weniger als Normallohn erhalten.

Gleichzeitig
werden durch diese Forderung die Beitragsstabilität der Krankenkassenbeiträge
in Frage gestellt sowie Arbeitplätze gefährdet.
Gleichzeitig macht sich das Bundessozialgericht Gedanken zu allgemeingültigen
Pflegestandards, die vergleichbare Qualität abbilden und in Rechtsstreitigkeiten
zu Rate gezogen werden sollen. Die zumeist in allen Kliniken und pflegerischen
Einrichtungen vorliegenden Pflegestandards scheinen entweder nicht bekannt oder
als nicht ausreichend bewertet zu werden, sodass die Forderung in den Raum gestellt
wird, den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu beauftragen, allgemeingültige
Pflegestandards zu entwickeln. 1,2 Millionen Beschäftigte in der Pflege
sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Experten scheinen offensichtlich nicht
genug, um Profis des Berufes zu befragen oder mit diesem potentiellen Auftrag
zu konfrontieren.
Weiterhin werden Änderungen im Tätigkeitsfeld der Anästhesiepflege
(ATA, MAFA) diskutiert, wobei gerne (unzureichende) Vergleiche u. a. mit der
Schweiz eingebracht werden. In Folge dessen soll an dieser Stelle das Schweizer
Weiterbildungsmodell der Anästhesiepflege betrachtet werden, um Gemeinsamkeiten
als vor allem auch Unterschiede festzustellen. Darüber hinaus werden die
tatsächlichen Tätigkeiten von Anästhesiepflegenden inspiziert,
um einen Eindruck zu bekommen, ob die Kompetenzen an den Bedürfnissen
vorbei entwickelt werden oder die Legitimationen den erforderlichen Kompetenzen
angepasst sind.
Probleme verlangen nach (sinnvollen) Lösungen. Trotz stürmischer
Zeiten wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellvertretend
für die DGF eine schöne, entspannende Sommerzeit.
Ihr Dietmar Stolecki
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