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erschienen in der intensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag

Implementierung fremdbestimmter Pflegestandards?

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste

Implementierung fremdbestimmter Pflegestandards?

Bundessozialrichter: Der MDK sollte Standards in der Pflege festlegen
Wie die Ärztezeitung am 6. April 2006 berichtete, fehlt der Pflege nach Auffassung des vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht, Peter Udsching, eine Institution, die verbindliche Standards festlegt, wie es der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) für die Kassenmedizin macht.

"Eine vom Gesetzgeber beauftragte Festsetzungs-Institution für bestimmte Standards wie der G-BA existiert in der Pflege nicht. Das ist ein Manko, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht", sagte Udsching.

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Den Gerichten fehle dadurch oft die Basis für Entscheidungen. Sie seien auf die Einschätzungen von Sachverständigen angewiesen. In jedem Einzelfall müsse der Qualitätsstandard neu ermittelt werden. Das könne zu ungleichmäßigen Ergebnissen führen, sagte Udsching der Ärzte Zeitung. Nach Meinung des Sozialrichters "würde es für die Pflege genügen, wenn man eine Einrichtung hätte, die Erkenntnisse über den allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zusammenträgt und im Konsens mit den Beteiligten als Standard festlegt". Für diese Aufgabe sei der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) gut geeignet. Anders als in der Kassenmedizin habe der MDK in der Pflege nicht auf die Wirtschaftlichkeit, sondern lediglich auf die Qualität zu achten, so Udsching.

„ Die von Udsching beschriebene Mustereinrichtung zur Festlegung von allgemeinen Standards kann es nicht geben, da sich die Pflegewirklichkeit vielfältig und von Fall zu Fall unterschiedlich gestaltet, betont Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Für die geforderte Festsetzung von Qualitätsstandards wären der MDK wie auch der G-BA nicht die richtigen Ansprechpartner. Gerade der G-BA zeige bei der Beantwortung einfacher genereller Fragen ein hohes Konfliktpotential. „Korrekterweise müsste hier die Verantwortung bei den Sozialhilfeträgern liegen, denn nur sie können die für die Qualität notwendigen Finanzmittel bereitstellen.“ Quelle: newsletter@vdab-intranet.de, Nr. 8




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Letzte Aktualisierung: 04.07.2008 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0220

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