Implementierung fremdbestimmter Pflegestandards?
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Bundessozialrichter: Der MDK sollte Standards in der Pflege festlegen
Wie die Ärztezeitung am
6. April 2006 berichtete, fehlt der Pflege nach Auffassung des vorsitzenden
Richters am Bundessozialgericht, Peter Udsching, eine Institution, die verbindliche
Standards
festlegt, wie es der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) für die Kassenmedizin
macht.
"Eine vom Gesetzgeber beauftragte Festsetzungs-Institution für
bestimmte Standards wie der G-BA existiert in der Pflege nicht. Das ist ein Manko,
wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht", sagte Udsching.

Den Gerichten fehle
dadurch oft die Basis für Entscheidungen. Sie seien auf die Einschätzungen
von Sachverständigen angewiesen. In jedem Einzelfall müsse der Qualitätsstandard
neu ermittelt werden. Das könne zu ungleichmäßigen Ergebnissen
führen, sagte Udsching der Ärzte Zeitung. Nach Meinung des Sozialrichters "würde
es für die Pflege genügen, wenn man eine Einrichtung hätte, die
Erkenntnisse über den allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen
Erkenntnisse zusammenträgt und im Konsens mit den Beteiligten als Standard
festlegt". Für diese Aufgabe sei der Medizinische Dienst der Krankenkassen
(MDK) gut geeignet. Anders als in der Kassenmedizin habe der MDK in der Pflege
nicht auf die Wirtschaftlichkeit, sondern lediglich auf die Qualität zu
achten, so Udsching.
„
Die von Udsching beschriebene Mustereinrichtung zur Festlegung von allgemeinen
Standards kann es nicht geben, da sich die Pflegewirklichkeit vielfältig
und von Fall zu Fall unterschiedlich gestaltet, betont Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer
des VDAB. Für die geforderte Festsetzung von Qualitätsstandards
wären
der MDK wie auch der G-BA nicht die richtigen Ansprechpartner. Gerade der
G-BA zeige bei der Beantwortung einfacher genereller Fragen ein hohes Konfliktpotential. „Korrekterweise
müsste hier die Verantwortung bei den Sozialhilfeträgern liegen,
denn nur sie können die für die Qualität notwendigen Finanzmittel
bereitstellen.“ Quelle: newsletter@vdab-intranet.de, Nr. 8
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