Nadelstichverletzungen: Der bagatellisierte Arbeitsunfall
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Prävalenz
Das deutsche Gesundheitswesen zählt heute über 2 Millionen Beschäftigte,
Tendenz steigend. Viele von ihnen sind aufgrund ihrer Tätigkeit in besonderem
Maße Infektionsrisiken ausgesetzt. Dies gilt vor allem für Gesundheits-
und Krankenpfleger, für Ärzte, für Angestellte im Labor, aber
auch für Reinigungskräfte.
Verletzungen durch spitze und scharfe Gegenstände, sog. Nadelstichverletzungen
(NSV), sind dabei die häufigste Ursache von Infektionen mit blutübertragenen
Krankheitserregern.
- Experten gehen von 500.000 berufsbedingten NSV in deutschen Kliniken jährlich
aus. Durchschnittlich sind das 1.370 „Unfälle“ am Tag.
- Über 50 % aller gemeldeten NSV ereignen sich einer Erhebung der Initiative
SAFETY FIRST! zufolge im Pflegedienst. Damit tragen Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
das größte Risiko einer Infektion durch NSV. Ärzte folgen mit
knapp 30 % aller NSV.
- Besonders gefährdet sind aber auch Reinigungspersonal, Hilfspersonal
(wie Zivildienstleistende, Praktikanten) und Auszubildende.
- 70 % aller NSV ereignen sich in drei klinischen Fachbereichen: in der Chirurgie,
in der Inneren Medizin und in der Kopfklinik.
Die Dunkelziffer nicht gemeldeter NSV liegt mit bis zu 90 % sehr hoch. Daher
gibt es keine exakte statistische Auswertung der Infektionsrate. Problematisch
ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass Meldesysteme vielfach noch nicht
standardisiert oder den Mitarbeitern nicht bekannt sind. Nach wie vor wird
das Infektionsrisiko durch eine NSV sowohl von den Verantwortlichen als auch
von den Betroffenen bagatellisiert.

NSV sind gefährlich
Dabei zeigt sich seit Jahren: Nadelstichverletzungen stehen an der Spitze der
Unfallstatistiken. Und selbst kleine Verletzungen können schlimme Infektionen
hervorrufen.
- Die wichtigsten Gruppen von Infektionen durch eine NSV sind Hepatitis B,
Hepatitis C und das HIV.
- Experten rechnen mit
o 400 Hepatitis B-Infektionen,
o 75 Hepatitis C-Infektionen und
o einer HIV-Infektion jährlich.
- Bei infiziertem „Spender“ geht man nach einer NSV von einem Infektionsrisiko
bei HEP-B von 30 %, bei HEP-C von 3% und bei HIV von 0,3 % aus.
- Für Hepatitis C und HIV gibt es derzeit keine Impfmöglichkeiten.
Beide Krankheiten verlaufen vielfach tödlich.
- Von 1982 bis Mai 2001 sind 41 HIV-Infektionen bei der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege als berufsbedingte Krankheit
anerkannt worden. In 14 Fällen waren NSV die Ursache. (Quelle: Robert-Koch-Institut)
Die meisten NSV ereignen sich beim Setzen von Injektionen, bei der Blutentnahme
und beim Legen von Infusionen. Hauptverursacher von NSV sind Kanülen,
Spritzen und Katheter.
Erhöhtes Risiko für Nadelstichverletzungen
Verschiedene Berufsgruppen weisen ein unterschiedliches Risiko auf, was durch
die Betroffenheit der jeweiligen Berufsgruppe mit nachfolgender Graphik belegt
wird. Angaben in %

[Abb. 1]
Überlastung und Stress erhöhen das Risiko, sich zu verletzen. Und der Arbeitsdruck
nimmt weiter zu: Das Personal wird immer knapper und auch die fachlichen Anforderungen
steigen. Mit dem Wegfall des „Arztes im Praktikum“ und steigendem
Kostendruck müssen Pflegende mehr und mehr ärztliche Aufgaben übernehmen.
- Experten sind schon 2002 deutschlandweit von ca. 12.000 offenen Stellen in
der stationären Krankenpflege ausgegangen. Dazu kommen weitere 30.000
nicht besetzte Stellen in der stationären Altenhilfe und im ambulanten
Pflegewesen.
- Fast jede fünfte Krankenschwester erwägt einen Ausstieg aus dem
Beruf. Die Verweildauer in Pflegeberufen ist generell sehr kurz (durchschnittlich
ca. sechs Jahre).
- Dem Mangel an Pflegekräften steht eine rasant wachsende Anzahl kranker
und pflegebedürftiger Menschen gegenüber. Bis zum Jahr 2020 werden
die Krankenhausfälle um ca. 15 Prozent zunehmen. Der Bedarf an häuslicher
Pflege wird noch stärker ansteigen.
- Verschärft wird die Situation durch den Wegfall des „Arztes im
Praktikum“ (AIP) und die Auswirkungen des Ärztemangels. Pfleger
und Krankenschwestern müssen nun zunehmend auch ärztliche Aufgaben übernehmen.
Dabei handelt es sich vor allem um Blutentnahmen, Injektionen und Infusionen.
Die chirurgische Assistenz im OP, die Durchführung von Narkosen und weitere
bisher ärztliche Aufgaben fallen möglicherweise bald ebenfalls in
den Tätigkeitsbereich des Pflegepersonals.
- Wie eine Befragung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK)
ergab, werden ärztliche Aufgaben wie Blutentnahmen größtenteils
ohne vorherige Schulung an Pflegekräfte abgegeben. Die Pflegenden fühlen
sich mit diesen zusätzlichen Aufgaben oftmals überfordert und empfinden
sie als enormen Stress, vor allem in Notsituationen. Dies erhöht das Risiko,
sich zu verletzen. Hektik und Arbeitsdruck gehören nachweislich zu den
häufigsten Ursachen für Nadelstichverletzungen.
Auf die wachsenden Anforderungen reagieren – Einsatz von Sicherheitsinstrumenten
Die wachsenden Anforderungen an Pflegende machen bessere Arbeitsbedingungen
und neue Sicherheitsstrategien notwendig. Damit erhöht sich nicht nur
die Sicherheit für jede einzelne Krankenschwester, sondern wird auch ein
Beitrag für die Sicherung der Krankenpflege in Deutschland gewährleistet.
Das veränderte Tätigkeitsprofil des Pflegepersonals erfordert bessere
Schutzmaßnahmen vor berufsbedingten Verletzungen. Dazu gehören intensive
Schulungen vor der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten ebenso wie
der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten. Der wichtigste Schritt, den Pflegekollaps
zu verhindern, ist, den Verbleib der Pflegekräfte in ihrem Beruf zu sichern.
Der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten ist somit auch eine tragende Säule
der Mitarbeiterbindung.

Rechtsgrundlage - Sicherheitsinstrumente sind vorgeschrieben
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt grundsätzlich in allen Berufssparten
die bestmögliche Sicherheit für die Gesundheit am Arbeitsplatz vor.
Schließlich kommt auch niemand auf die Idee, auf einer Baustelle ohne
Helm zu arbeiten. Aber gerade in unserem Gesundheitswesen werden die Sicherheitsrichtlinien
für Arbeitnehmer vielfach missachtet. Der Einsatz von verletzungssicheren
Instrumenten ist nach Ansicht von Rechtsexperten vorgeschrieben. Trotzdem stellen
die Arbeitgeber in den Krankenhäusern vielfach nicht auf die zunächst
teureren Instrumente um. Die Kliniken fühlten sich nicht zur Einführung
von Sicherheitsinstrumenten verpflichtet, weil die zuständigen „Technischen
Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 250) an einer Stelle
missverständlich formuliert waren. Dort hieß es:
- „Spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte sollen durch
solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden, bei denen
keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht.“ (TRBA
250 Absatz 4.2.4)
Mit einem nun den Fachkreisen vorgelegten neuen Entwurf der TRBA 250 stellt
der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) die gesetzlichen Forderungen
nach dem Einsatz von sicheren Spritzen, Kanülen und Kathetern klar. In
der Neufassung heißt es:
- „Zum Schutz von Beschäftigten vor Nadelstichverletzungen sind
technische Maßnahmen zu treffen. Dazu sind sichere Systeme bereitzustellen
und Strategien zu deren Etablierung zu entwickeln.“ (Entwurf Neufassung
TRBA 250 Absatz 4.2.4)
Mit der Umformulierung von „soll“ zu „sind zu“ ist
der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten eindeutig verpflichtend.
- Die Neufassung der Technischen Regel tritt nach Beschluss des ABAS am 17.
Mai in Kraft.
Hochrisikobereiche
Die TRBA 250 gibt vor, dass zuerst in den Hochrisikobereichen auf Sicherheitsinstrumente
umgestellt werden muss. Experten rechnen dazu:
- in der inneren Medizin die Bereiche Aufnahme, Intensivstation, Gastroenterologie,
Lebereinheiten, Infektiologie und Rheumatologie/Immunologie.
- in der Chirurgie die Bereiche Aufnahme, Intensivstation, Abdominalchirurgie
und Unfallchirurgie.
- in der Dermatologie die Bereiche Aufnahme, stationärer Bereich und Venerologie/Andrologie-Sprechstunde.
- in der Neurologie die Bereiche Aufnahme, Intensivstation und stationärer
Bereich.
Infokasten TRBA 250:
•
Die TRBA 250 sind Richtlinien für den Arbeitgeber, um – entsprechend
dem aktuellen Stand der Technik – Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz
zu schützen.
•
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Richtlinien zu berücksichtigen
sind. Wer die TRBA 250 nicht kennt oder einfach ignoriert, handelt der Biostoffverordnung
zuwider.
•
Konkret heißt das: Die Technischen Regeln werden von den Gerichten wie
vorweggenommene Sachverständigengutachten aufgefasst. Der Arbeitgeber,
der die technischen Regeln umsetzt, handelt gemäß seiner gesetzlichen
Verpflichtung und verhält sich Gesetzeskonform.
•
Verantwortlich für die Umsetzung der TRBA 250 ist der Arbeitgeber.
•
Trotz der eindeutigen Sicherheitsvorgaben werden NSV vielfach nicht gemeldet,
wird gebrauchtes Arbeitsgerät nicht sachgerecht entsorgt und werden weiterhin
Instrumente ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen verwendet.
•
Die TRBA 250 werden von dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erstellt.
•
Die TRBA 250 werden von dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erstellt.
Quellen:
- Clarke et al., 2002: Effects of Hospital Staffing and Organizational Climate
on Needlestick Injuries to Nurses
- DAK-Krankenpflegereport 2000
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): Befragung von Stationsleitungen: Übernahme ärztlicher
Tätigkeiten, spez. Blutentnahmen
- Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.: Pflege-Thermometer
2002
- DIW Berlin: Wirtschaftliche Aspekte der Märkte für Gesundheitsdienstleistungen
- Europäische NEXT-Studie (Nurses’ Early Exit Study), http://www.next.uni-wuppertal.de
- Initiative SAFETY FIRST!, www.nadelstichverletzung.de
- Betriebsärztlicher Dienst der Universitätsklinik Heidelberg
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