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erschienen in der intensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag

Nadelstichverletzungen: Der bagatellisierte Arbeitsunfall

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste

Nadelstichverletzungen: Der bagatellisierte Arbeitsunfall

Prävalenz
Das deutsche Gesundheitswesen zählt heute über 2 Millionen Beschäftigte, Tendenz steigend. Viele von ihnen sind aufgrund ihrer Tätigkeit in besonderem Maße Infektionsrisiken ausgesetzt. Dies gilt vor allem für Gesundheits- und Krankenpfleger, für Ärzte, für Angestellte im Labor, aber auch für Reinigungskräfte.
Verletzungen durch spitze und scharfe Gegenstände, sog. Nadelstichverletzungen (NSV), sind dabei die häufigste Ursache von Infektionen mit blutübertragenen Krankheitserregern.


- Experten gehen von 500.000 berufsbedingten NSV in deutschen Kliniken jährlich aus. Durchschnittlich sind das 1.370 „Unfälle“ am Tag.

- Über 50 % aller gemeldeten NSV ereignen sich einer Erhebung der Initiative SAFETY FIRST! zufolge im Pflegedienst. Damit tragen Gesundheits- und KrankenpflegerInnen das größte Risiko einer Infektion durch NSV. Ärzte folgen mit knapp 30 % aller NSV.

- Besonders gefährdet sind aber auch Reinigungspersonal, Hilfspersonal (wie Zivildienstleistende, Praktikanten) und Auszubildende.

- 70 % aller NSV ereignen sich in drei klinischen Fachbereichen: in der Chirurgie, in der Inneren Medizin und in der Kopfklinik.

Die Dunkelziffer nicht gemeldeter NSV liegt mit bis zu 90 % sehr hoch. Daher gibt es keine exakte statistische Auswertung der Infektionsrate. Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass Meldesysteme vielfach noch nicht standardisiert oder den Mitarbeitern nicht bekannt sind. Nach wie vor wird das Infektionsrisiko durch eine NSV sowohl von den Verantwortlichen als auch von den Betroffenen bagatellisiert.

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NSV sind gefährlich

NSV sind gefährlich

Dabei zeigt sich seit Jahren: Nadelstichverletzungen stehen an der Spitze der Unfallstatistiken. Und selbst kleine Verletzungen können schlimme Infektionen hervorrufen.

- Die wichtigsten Gruppen von Infektionen durch eine NSV sind Hepatitis B, Hepatitis C und das HIV.

- Experten rechnen mit
o 400 Hepatitis B-Infektionen,
o 75 Hepatitis C-Infektionen und
o einer HIV-Infektion jährlich.

- Bei infiziertem „Spender“ geht man nach einer NSV von einem Infektionsrisiko bei HEP-B von 30 %, bei HEP-C von 3% und bei HIV von 0,3 % aus.

- Für Hepatitis C und HIV gibt es derzeit keine Impfmöglichkeiten. Beide Krankheiten verlaufen vielfach tödlich.

- Von 1982 bis Mai 2001 sind 41 HIV-Infektionen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege als berufsbedingte Krankheit anerkannt worden. In 14 Fällen waren NSV die Ursache. (Quelle: Robert-Koch-Institut)

Die meisten NSV ereignen sich beim Setzen von Injektionen, bei der Blutentnahme und beim Legen von Infusionen. Hauptverursacher von NSV sind Kanülen, Spritzen und Katheter.



Erhöhtes Risiko für Nadelstichverletzungen

Erhöhtes Risiko für Nadelstichverletzungen

Verschiedene Berufsgruppen weisen ein unterschiedliches Risiko auf, was durch die Betroffenheit der jeweiligen Berufsgruppe mit nachfolgender Graphik belegt wird. Angaben in %


[Abb. 1]

Überlastung und Stress erhöhen das Risiko, sich zu verletzen. Und der Arbeitsdruck nimmt weiter zu: Das Personal wird immer knapper und auch die fachlichen Anforderungen steigen. Mit dem Wegfall des „Arztes im Praktikum“ und steigendem Kostendruck müssen Pflegende mehr und mehr ärztliche Aufgaben übernehmen.

- Experten sind schon 2002 deutschlandweit von ca. 12.000 offenen Stellen in der stationären Krankenpflege ausgegangen. Dazu kommen weitere 30.000 nicht besetzte Stellen in der stationären Altenhilfe und im ambulanten Pflegewesen.

- Fast jede fünfte Krankenschwester erwägt einen Ausstieg aus dem Beruf. Die Verweildauer in Pflegeberufen ist generell sehr kurz (durchschnittlich ca. sechs Jahre).

- Dem Mangel an Pflegekräften steht eine rasant wachsende Anzahl kranker und pflegebedürftiger Menschen gegenüber. Bis zum Jahr 2020 werden die Krankenhausfälle um ca. 15 Prozent zunehmen. Der Bedarf an häuslicher Pflege wird noch stärker ansteigen.

- Verschärft wird die Situation durch den Wegfall des „Arztes im Praktikum“ (AIP) und die Auswirkungen des Ärztemangels. Pfleger und Krankenschwestern müssen nun zunehmend auch ärztliche Aufgaben übernehmen. Dabei handelt es sich vor allem um Blutentnahmen, Injektionen und Infusionen. Die chirurgische Assistenz im OP, die Durchführung von Narkosen und weitere bisher ärztliche Aufgaben fallen möglicherweise bald ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Pflegepersonals.

- Wie eine Befragung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) ergab, werden ärztliche Aufgaben wie Blutentnahmen größtenteils ohne vorherige Schulung an Pflegekräfte abgegeben. Die Pflegenden fühlen sich mit diesen zusätzlichen Aufgaben oftmals überfordert und empfinden sie als enormen Stress, vor allem in Notsituationen. Dies erhöht das Risiko, sich zu verletzen. Hektik und Arbeitsdruck gehören nachweislich zu den häufigsten Ursachen für Nadelstichverletzungen.

Auf die wachsenden Anforderungen reagieren – Einsatz von Sicherheitsinstrumenten Die wachsenden Anforderungen an Pflegende machen bessere Arbeitsbedingungen und neue Sicherheitsstrategien notwendig. Damit erhöht sich nicht nur die Sicherheit für jede einzelne Krankenschwester, sondern wird auch ein Beitrag für die Sicherung der Krankenpflege in Deutschland gewährleistet. Das veränderte Tätigkeitsprofil des Pflegepersonals erfordert bessere Schutzmaßnahmen vor berufsbedingten Verletzungen. Dazu gehören intensive Schulungen vor der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten ebenso wie der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten. Der wichtigste Schritt, den Pflegekollaps zu verhindern, ist, den Verbleib der Pflegekräfte in ihrem Beruf zu sichern. Der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten ist somit auch eine tragende Säule der Mitarbeiterbindung.



Rechtsgrundlage - Sicherheitsinstrumente sind vorgeschrieben

Rechtsgrundlage - Sicherheitsinstrumente sind vorgeschrieben

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt grundsätzlich in allen Berufssparten die bestmögliche Sicherheit für die Gesundheit am Arbeitsplatz vor. Schließlich kommt auch niemand auf die Idee, auf einer Baustelle ohne Helm zu arbeiten. Aber gerade in unserem Gesundheitswesen werden die Sicherheitsrichtlinien für Arbeitnehmer vielfach missachtet. Der Einsatz von verletzungssicheren Instrumenten ist nach Ansicht von Rechtsexperten vorgeschrieben. Trotzdem stellen die Arbeitgeber in den Krankenhäusern vielfach nicht auf die zunächst teureren Instrumente um. Die Kliniken fühlten sich nicht zur Einführung von Sicherheitsinstrumenten verpflichtet, weil die zuständigen „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 250) an einer Stelle missverständlich formuliert waren. Dort hieß es:

- „Spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte sollen durch solche geeigneten Arbeitsgeräte oder -verfahren ersetzt werden, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht.“ (TRBA 250 Absatz 4.2.4)

Mit einem nun den Fachkreisen vorgelegten neuen Entwurf der TRBA 250 stellt der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) die gesetzlichen Forderungen nach dem Einsatz von sicheren Spritzen, Kanülen und Kathetern klar. In der Neufassung heißt es:

- „Zum Schutz von Beschäftigten vor Nadelstichverletzungen sind technische Maßnahmen zu treffen. Dazu sind sichere Systeme bereitzustellen und Strategien zu deren Etablierung zu entwickeln.“ (Entwurf Neufassung TRBA 250 Absatz 4.2.4)

Mit der Umformulierung von „soll“ zu „sind zu“ ist der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten eindeutig verpflichtend.

- Die Neufassung der Technischen Regel tritt nach Beschluss des ABAS am 17. Mai in Kraft.
Hochrisikobereiche

Die TRBA 250 gibt vor, dass zuerst in den Hochrisikobereichen auf Sicherheitsinstrumente umgestellt werden muss. Experten rechnen dazu:
- in der inneren Medizin die Bereiche Aufnahme, Intensivstation, Gastroenterologie, Lebereinheiten, Infektiologie und Rheumatologie/Immunologie.
- in der Chirurgie die Bereiche Aufnahme, Intensivstation, Abdominalchirurgie und Unfallchirurgie.
- in der Dermatologie die Bereiche Aufnahme, stationärer Bereich und Venerologie/Andrologie-Sprechstunde.
- in der Neurologie die Bereiche Aufnahme, Intensivstation und stationärer Bereich.

Infokasten TRBA 250:

• Die TRBA 250 sind Richtlinien für den Arbeitgeber, um – entsprechend dem aktuellen Stand der Technik – Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Richtlinien zu berücksichtigen sind. Wer die TRBA 250 nicht kennt oder einfach ignoriert, handelt der Biostoffverordnung zuwider.
• Konkret heißt das: Die Technischen Regeln werden von den Gerichten wie vorweggenommene Sachverständigengutachten aufgefasst. Der Arbeitgeber, der die technischen Regeln umsetzt, handelt gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung und verhält sich Gesetzeskonform.
• Verantwortlich für die Umsetzung der TRBA 250 ist der Arbeitgeber.
• Trotz der eindeutigen Sicherheitsvorgaben werden NSV vielfach nicht gemeldet, wird gebrauchtes Arbeitsgerät nicht sachgerecht entsorgt und werden weiterhin Instrumente ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen verwendet.
• Die TRBA 250 werden von dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erstellt.
• Die TRBA 250 werden von dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erstellt.

Quellen:
- Clarke et al., 2002: Effects of Hospital Staffing and Organizational Climate on Needlestick Injuries to Nurses
- DAK-Krankenpflegereport 2000
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): Befragung von Stationsleitungen: Übernahme ärztlicher Tätigkeiten, spez. Blutentnahmen
- Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.: Pflege-Thermometer 2002
- DIW Berlin: Wirtschaftliche Aspekte der Märkte für Gesundheitsdienstleistungen
- Europäische NEXT-Studie (Nurses’ Early Exit Study), http://www.next.uni-wuppertal.de
- Initiative SAFETY FIRST!, www.nadelstichverletzung.de
- Betriebsärztlicher Dienst der Universitätsklinik Heidelberg

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Links zum Artikel:
    Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste
    Gemeinschaftsinitiative SAFETY FIRST!






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    Nadelstichverletzungen: Positionspapier des Deutschen Pflegerats
    Besserer Schutz gegen Nadelstichverletzungen jetzt Pflicht

Letzte Aktualisierung: 04.07.2008 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0239

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