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erschienen in der intensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag

Rahmenberufsordnung für professionell Pflegende - erstellt vom Deutschen Pflegerat

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste

Rahmenberufsordnung für professionell Pflegende - erstellt vom Deutschen Pflegerat

vom 18.5.2004 – erstellt vom Deutschen Pflegerat e. V.

©2004 Alle Rechte vorbehalten. Herausgeber und Bezüge: Deutscher Pflegerat e.V., Geisbergstr. 39, 10777 Berlin

Vorwort
Mit dieser Rahmenberufsordnung für beruflich Pflegende erscheint eine Festschreibung allgemeiner Grundsätze und Verhaltensregeln für professionell Pflegende in der Ausübung ihres Berufes in Deutschland durch den Deutschen Pflegerat. Mit dieser Rahmenordnung nimmt der Deutsche Pflegerat erstmals eine berufsrechtliche Aufgabe für die professionell Pflegenden wahr.

Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) – Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und des Hebammenwesens – als Vertreterin von 11 Pflegeberufsverbänden und des Hebammenwesens ist Herausgeber dieser Schrift. Er dankt seinen Mitgliedsverbänden ADS und dem DBfK, die mit ihren Berufsordnungen eine wichtige Vorarbeit geleistet und sich als Autoren für die vorliegende Fassung besonders engagiert haben.

Die Weiterentwicklung der Bildungskonzepte für die Gesundheitsberufe, die Umsetzung in die entsprechenden Berufsgesetze und die notwendig werdende Anpassung an die europäischen Bildungsnormen bedingen eine Konkretisierung des professionellen Handlungsrahmens der Pflege. Die Novellierung
der Ausbildungsgesetze für die Altenpflege und Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege setzen im jeweiligen Paragrafen zum Ausbildungsziel für die eigenständige Ausübung einen neuen Rahmen.

Der „Gesundheitsberuf Pflege“ befindet sich im Professionalisierungsprozess zur „Profession Pflege“. Die Entwicklung einer qualifizierten, wissenschaftlich fundierten Basis für die Ausbildung und die anschließende Berufsausübung stehen im Zentrum der Bildungsdiskussion und der Veränderungsprozesse der Berufsausübung innerhalb der Gesundheitseinrichtungen.Professionen sind u. a. durch ihre Autonomie und eine Berufsethik gekennzeichnet.

In Zeiten gravierender Veränderungen im Berufs- und Handlungsfeld brauchen Pflegende eine Orientierung für ihr berufliches Handeln. Sie brauchen auch handlungsfähige Berufsorganisationen, die den Beruf gegenüber anderen Berufen und der Gesellschaft legitimieren, weiterentwickeln und seine Werte und Normen kontrollieren.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Pflegerat sich entschlossen, für alle professionell Pflegenden in Deutschland die vorliegende Rahmenberufsordnung zu erlassen.

Berlin, 18. Mai 2004, Deutscher Pflegerat e. V.

Der Vorstand
Marie-Luise Müller, Präsidentin; Renate Heinzmann, Stellv. Präsidentin; Andreas Westerfellhaus, Stellv. Präsident

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Präambel

Präambel

Die ethischen Grundsätze der professionell Pflegenden basieren auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die Unantastbarkeit der Würde des Menschen festlegt. Darüber hinaus gelten die aktuellen wissenschaftlich-fachlichen Erkenntnisse sowie die ethischen Regeln der einzelnen Berufsorganisationen
und-verbände.

Pflege heißt, den Menschen in seiner aktuellen Situation und Befindlichkeit wahrnehmen, vorhandene Ressourcen fördern und unterstützen, die Familie und das soziale, kulturelle und traditionelle Umfeld des Menschen berücksichtigen und in die Pflege einbeziehen sowie gegebenenfalls den Menschen auf seinem Weg zum Tod begleiten.

Professionell Pflegende:

- leisten ihren berufsspezifischen Beitrag zum gesellschaftlichen Auftrag zur Gesundheitsfürsorge und Krankheitsverhütung, zur Wiederherstellung von Gesundheit, zur Unterstützung und Hilfeleistung bei chronischen Erkrankungen, Behinderungen, Gebrechlichkeit und im Sterbeprozess.

– ermitteln den Pflegebedarf, führen die Maßnahmen des Pflegeplanes durch und überprüfen die Effektivität des pflegerischen Handelns.

– erhalten und unterstützen die Lebensaktivitäten und eigenständige Lebensführung des Menschen.

– kommunizieren und kooperieren mit allen am Pflege- und Betreuungsprozess Beteiligten.

– fördern durch ihr Handeln das Ansehen des Berufsstandes und durch Beteiligung an Pflegeforschungsprojekten die Pflegewissenschaft.

– stärken die berufliche Interessenvertretung, indem sie sich in einem Berufsverband organisieren.

– arbeiten an den Lösungen der gesellschaftlichen Probleme mit, die sich auf die Pflege auswirken und informieren die Gesellschaft über Gesundheitsfragen.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Berufsordnung gilt für
– Altenpflegerinnen/Altenpfleger *1
– Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger *1
– Gesundheits- und Krankenpflegerinnen / Gesundheits- und Krankenpfleger *1
die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Beruf ausüben.

§ 2 Aufgaben
I. Professionell Pflegende sind verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auszuüben. Sie müssen sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften informieren und sie beachten.

II. Professionell Pflegende üben die Pflege ohne Wertung des Alters, einer Behinderung oder Krankheit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Glaubens, der Hautfarbe, der Kultur, der Nationalität, der politischen Einstellung, der Rasse oder des sozialen Status aus.



III. Eigenverantwortliche Aufgaben professionell

– Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
– Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
– Beratung, Anleitung und Unterstützung von Leistungsempfängern und ihrer Bezugspersonen
– Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin.

Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung sind:
– eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
– Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
– Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen.

Professionell Pflegende arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen.
Sie entwickeln multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen.

§ 3 Berufspflichten
1. Schweigepflicht: Professionell Pflegende sind gemäß §203 Strafgesetzbuch gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse über die Leistungsempfänger und deren Bezugspersonen verpflichtet. Die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes sind analog anzuwenden.

2. Auskunftspflicht: Professionell Pflegende sind verpflichtet, Leistungsempfängern, deren gesetzlichen Vertretern bzw. den von ihnen im Rahmen der Befreiung von der Schweigepflicht benannten Bezugspersonen alle Auskünfte über die geplanten pflegerischen Maßnahmen zu erteilen. Allen anderen am Behandlungs- und Betreuungsprozess beteiligten Berufsgruppen müssen die notwendigen Informationen zugänglich gemacht werden.

3. Beratungspflicht: Professionell Pflegende sind gegenüber den Leistungsempfängern sowie deren Bezugspersonen zur Beratung verpflichtet. Dies betrifft im Besonderen Information und Aufklärung zu gesundheitsfördernden und gesundheitserhaltenden Maßnahmen, Methoden und Verhaltensweisen.

4. Dokumentationspflicht: Professionell Pflegende dokumentieren den gesamten Pflegeprozess und verwenden ein entsprechend standardisiertes Dokumentationssystem. Dieses muss allen am therapeutischen Prozess Beteiligten zugänglich sein. Die Dokumentation unterliegt dem Datenschutz
gegenüber Dritten.

5. Berufshaftpflicht- und gesetzliche Unfallversicherung:
Professionell Pflegende in abhängiger Beschäftigung versichern, dass für sie entsprechende Versicherungen abgeschlossen wurden.

6. Fortbildung: Professionell Pflegende tragen Verantwortung dafür, ihre Qualifikation dem jeweils aktuellen Wissensstand anzupassen. Sie setzen sich kritisch mit ethischen Fragen ihres Berufes auseinander und tragen dafür Sorge, dass sie ihre sozialkommunikativen und berufsfachlichen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Deshalb verpflichten sich professionell Pflegende zu einer freiwilligen Registrierung (solange dies nicht vom Gesetzgeber geregelt ist).

7. Umgang mit geldwerten Leistungen: Die Annahme geldwerter Leistungen oder sonstige Vorteilnahmen von Leistungsempfängern, Bezugspersonen oder Firmen ist mit dem berufsethischen Verständnis professionell Pflegender unvereinbar.

§ 4 Besondere Pflichten bei freiberuflicher Tätigkeit
Professionell Pflegende in selbstständiger Stellung sind im Rahmen der Aufsicht und Überwachung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet, der zuständigen Behörde die notwendigen Auskünfte zur eigenen Person zu erteilen und diesbezügliche Nachweise vorzulegen.

Sie schließen im Interesse ihrer Leistungsempfänger und ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Berufshaftpflicht- und gesetzliche Unfallversicherung in angemessener Schadensregulierungshöhe ab.

Freiberuflich professionell Pflegende sollen ihre Räumlichkeiten durch ein Schild kennzeichnen, das Namen, Berufsbezeichnung und Sprechzeiten angibt.
Ihnen ist jede berufsunwürdige Werbung untersagt.

§ 5 Verletzung von Berufspflichten
Die Aufsicht über die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften liegt bei der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Landes. Diese kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung entziehen.

§6 Verbindlichkeit der Berufsordnung

Diese Rahmenberufsordnung für professionell Pflegende wurde am 18. Mai 2004 von der Mitgliederversammlung des Deutschen Pflegerates e. V. verabschiedet.
Sie ist damit für alle Mitgliedsverbände verbindlich.

ADS Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e. V.
BA Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e. V.
BALK Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e. V.
BDH Bund Deutscher Hebammen e. V.
BeKD Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V.
BFLK Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V.
DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
DGF Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V
DPV Deutscher Pflegeverband e. V.
VaoP Verband anthroposophisch orientierter Pflegeberufe e.V.
VPU Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika und der Medizinischen Hochschulen Deutschlands e. V.

*1: Sie werden im weiteren Text als „professionell Pflegende“ bezeichnet. Die zu betreuenden Personen werden als „Pflegeempfänger“ bezeichnet.



Literaturliste zur Berufsordnung der ADS und Rahmen-Berufsordnung – Deutscher Pflegerat

Literaturliste zur Berufsordnung der ADS und Rahmen-Berufsordnung – Deutscher Pflegerat

Anlage 1:

Ethische Grundsätze: In der Berufsordnung fanden die folgenden ethischen Grundsätze ihren Niederschlag:

Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe e. V., Deutscher Caritasverband e. V. Referat Krankenhilfe, Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (Hrsg): „Die ethische Verantwortung der Pflegeberufe“, 2. erweiterte Auflage, Freiburg, 1998

CICIAMS (Hrsg): „Grundsätze der beruflichen Ethik für Krankenschwestern und Krankenpfleger“, Madrid 1972

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e. V., DGF (Hrsg): „Ethische Regeln der Intensivpflege“, Bielefeld, 1995

Evangelischer Fachverband für Kranken- und Sozialpflege e.V. (Hrsg): „Ethische Leitlinien“, Frankfurt (Main), 1993/94

International Council of Nurses, ICN (Hrsg): „ Ethische Grundregeln für die Krankenpflege“ Genf, 1996

Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (Hrsg): „Pflegeleitbild“ 2. Auflage, Regensburg 1998

Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (Hrsg): „Berufsethische Grundsätze der Schwesternschaften vom DRK“, Bonn 1995

Anlage 2:

Quellenangabe und weiterführende Literatur

ADS, BA, BALK, BKK DBfK (Hrsg): „Pflegerischer Fortschritt und Wandel – Basispapier zum Beitrag Wachstum und Fortschritt in der Pflege im Sondergutachten 1997 des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“, 1998

Arndt, Marianne: „Ethik denken – Maßstäbe zum Handeln in der Pflege“ Stuttgart

Arnold, Rolf et al: „Krankenhaus-Report 2000“, Schattauer Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2001

Arnold, Rolf et al: „Die Weiterbildungsgesellschaft; Band 2“ Luchterhandverlag, Neuwied 1999

Badura, Bernard: „Systemgestaltung im Gesundheitswesen“, Juventa Verlag, Weinheim 1996

Bartholomeyczik / Müller: „Pflegeforschung verstehen“, München, 1997

Benner, P./Tanner, Chr. A. et al: „Pflegeexperten, Pflegekompetenz, klinisches Wissen und alltägliche Ethik“, Bern, 2000

Benner, P.: „Stufen zur Pflegekompetenz“, Bern, 1995

Boff, Leonardo: „Ethik für eine neue Welt“, Patmos Verlag, Düsseldorf 2000

Bundesministerium für Bildung und Forschung:„ Ausbildung und Beruf“, 1999

Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe e. V., „Pflege als Profession unter Berücksichtigung berufs- und gesellschaftspolitischer Entwicklungen“, Positionspapier, Freiburg, 1999

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): „ Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung – Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz“, Düsseldorf 1999

Dewe, Bernd: „Beratende Wissenschaft, Verlag Schwartz & Co, Göttingen 1991 Dewe, Bernd: „Betriebspädagogik und berufliche Weiterbildung“, Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2000

Evangelischer Diakonieverein: „Pflege- und Dienstverstündnis der Schwestern im Ev. Diakonieverein“, (nach Arndt) Stuttgart, 1996, S. 151 f.

Ewers, Michael/Schaeffer, Doris (Hrsg): „Case Management in Theorie und Praxis“, Verlag

Hans Huber, Bern, 1. Aufl., 2000

Fitzgerald, Annelies/Zwick, Gerda: „Patientenorientierte Gesprächsführung im Pflegeprozess“, Springer-Verlag, 2001

Fry, Sara T.: „Ethik in der Pflegepraxis“, Eschborn 1995

Georg / Frowein (Hrsg): Pflegelexikon, Wiesbaden 1999

Heering / Heering / Müller / Bode: „Pflegevisite und Partizipation“, Ullstein Mosby, Berlin/ Wiesbaden, 1997

Herbst, Ute: „Pflegeberufe“ in Lexikon der Bioethik, Gütersloh, 2000

Höffe, Otfried: „Lexikon der Ethik“, München 1997

Igl, Dr. jur. Gerhard: „öffentlich-rechtliche Grundlagen für das Berufsfeld Pflege im Hinblick auf vorbehaltene Aufgabenbereiche“, Kiel, 1998 (Hrsg: ADS, BA, BALK, BKK, DBfK

Igl, G. / Schiemann, D. / Gerste, B. / Klose, I. (Hrsg): „Qualität in der Pflege“, Schattauer GmbH, Stuttgart, 2002

Jonas, Hans: „Technik, Medizin und Ethik“, Suhrkamp, Frankfurt, 1987

Käppeli, Silvia: „Pflegekonzepte – Phänomene im Erleben von Krankheit und Umfeld“, Bd. 1, Bern 1998

Käppeli, Silvia: „Pflegekonzepte – Phänomene im Erleben von Krankheit und Umfeld“, Bd. 2, Bern 1999

Kampen van, Norbert: „Theoriebildung in der Pflege“, Frankfurt, 1998

Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (Hrsg): „Ethisch-moralische Kompetenzentwicklung als Indikator für Professionalisierung – Das Modellprojekt 'Implementierung ethischen Denkens in den beruflichen Alltag Pflegender‘ Ruth Schwerdt, Regensburg 2002

Leininger, Madeleine M.: „Kulturelle Dimensionen menschlicher Pflege“, Freiburg, Meleis, Afaf Ibrahim: „Pflegetheorie: Gegenstand,
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Newton, Charleen: „Pflege nach Roper Logan Tierney“, Freiburg, 1997

Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Extra- Ausgabe: „Berufsbild der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson“, Wien, 2000

Olbrich, Christa: „Pflegekompetenz“, Bern, 1999

Reiff, Norma R./Share, Barbara K.: „Fortschritte im Case Management“, Lambertus Verlag, Freiburg, 1997

Robert Bosch Stiftung, „Pflege neu denken, zur Zukunft der Pflegeausbildung“, Verlag Schattauer, Stuttgart

Schaeffer, D./Moers, M. et al: „Pflegetheorien“, Bern, 1997

Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK – ASI), (Hrsg): „Ethische Grundsätze für die Pflege“, Bern, 1990

Snowley/Nicklin/Birch: „Pflegestandards und Pflegeprozess“, Wiesbaden, 1998

Stefan, H./Allner, F. et al: „Praxis der Pflegediagnosen“, Springer Krankenpflege, Wien, 2000

Steppe, H./Ulmer, E. et al: „Pflegebegutachtung– besser als ihr Ruf?“ Frankfurt, 1998

Tschudin, Verena: „Ethik in der Krankenpflege“, Basel, 1998

Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (Hrsg): „Kooperation zwischen rzten und Pflegeberufen“, Bonn, 1993

Ziegler, Shirley M.: „Theoriegeleitete Pflegepraxis“, Wiesbaden, 1997

Gerne informieren wir Sie über den Deutschen Pflegerat e. V. und seine Arbeit:

Deutscher Pflegerat e.V.
Geisbergstraße 39, 10777 Berlin
Tel.: + 49 30 21 91 57 57
Fax: + 49 30 21 91 57 77
www.deutscher-pflegerat.de

 

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