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5. Kieler Symposium für Herzchirurgische Intensivmedizin und Intensivpflege
 
   
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zwai Home : zwaitens : Partner : DGF : Mitteilungen : 2007 : Ausgabe 3 : Ausbildung zum anaesthesietechnischen Assistenten - ATA
 


erschienen in der intensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag

Ausbildung zum anästhesie-technischen Assistenten (ATA)

Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste

Ausbildung zum anästhesie-technischen Assistenten (ATA)

Was vor rund 10 Jahren als hypothetische Ausbildung diskutiert wurde ist inzwischen an zwei Standorten in Deutschland Realität geworden. In Tübingen und Halle an der Saale werden Lehrgänge zum ATA angeboten. Grund genug sich einmal anzuschauen, was sich konkret dahinter verbirgt.

Als Informationsquelle dient hier die Internetpräsentation der Ausbildungsstätte in Tübingen. Danach heißt es zum Berufsbild, dass „in einem Operationssaal je ein Anästhesist (Narkosearzt) und eine Anästhesiepflegekraft bzw. Anästhesietechnischer Assistent (ATA) als Team mit dem Ziel der optimalen, kundenorientierten Versorgung der Patienten zusammen arbeiten. Um diese hoch qualifizierte und überaus verantwortungsvolle Tätigkeit professionell und fachgerecht durchführen zu können, erlangen die ATA-Auszubildenden das hierfür notwendige organisatorische und technische Fachwissen im Rahmen einer dreijährigen Berufsausbildung. Dabei besteht der Arbeitsbereich der ATA in der Vorbereitung und Koordination aller Arbeitsabläufe, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Narkose anfallen.

Dies beinhaltet die Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Narkosegeräte, der Überwachungsmonitore und anderer Überwachungsgeräte, Vorbereitung der Narkosemittel und weiterer benötigter Medikamente. Vor der Narkoseeinleitung werden die Patienten von der ATA an die Überwachungsgeräte angeschlossen und ein venöser Zugang für Infusionen gelegt. Die Narkoseeinleitung selbst, die Aufrechterhaltung und die Ausleitung der Narkose sind ärztliche Aufgaben, bei der die ATA assistiert.

Anmerkungen der Redaktion: Die Ziele bestehen bereits jetzt und werden hoch professionell durch Fachpflegende in der Anästhesie gewährleistet. Jedoch werden gerade hier Reduktionen avisiert, womit der Anspruch an Qualitätssicherung doch irgendwie verhöhnt wird.

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Aufgabenfelder

Aufgabenfelder

Zu den weiteren Aufgabenfeldern werden u. a. addiert:

- Die fachkundige Betreuung der Patienten unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation während der OP im Aufwachraum.

- Die selbständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe sowie prä-, intra- und postnarkotische Assistenz in den Anästhesieabteilungen wie Ambulanz, Endoskopie und Zentralsterilisation in Kooperation mit Ärzten und Pflegekräften.

- Die Planung, Vorbereitung und Durchführung bevorstehender Anästhesien inkl. Assistenz bei der Lagerung des Patienten.

- Mitarbeit in hausinternen Notfall- bzw. Reanimationsteams und der Schmerzambulanz.

- Verantwortung für die Einhaltung aseptischer Arbeitsweisen sowie Wiederaufbereitung des Anästhesiematerials.

- Selbständige Durchführung von Dokumentationen und weiterer administrativer Aufgaben.

- Die Anleitung bzw. Ausbildung von neuen Mitarbeitern, Teilnehmern der Fachweiterbildung I&A, OTA- und ATA-Auszubildenden sowie von Schülern der Krankenpflege.

Anmerkung der Redaktion: Die Anerkennung der so genannten Ausbildung von ATA’s wird noch von den Trägern der ATA-Ausbildung angestrebt. Also Ausbildung von Hilfspersonal? Aber wieso darf Hilfspersonal Narkosegräte prüfen, die doch zu den nicht delegierbaren Aufgaben von Ärzten gehören sollen und schon nicht von Fachpflegenden als Aufgabe übernommen werden dürfen?



Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, mindestens 3000 Stunden praktische Ausbildung unter fachkundiger Anleitung und endet mit einer gewohnt 3-teiligen Abschlussprüfung.

Die theoretische Ausbildung umfasst eine so genannte Grundausbildung mit rund 1150 Std. in Krankheitslehre (76), Grundlagen der Chirurgie (40), Einführung in die Abteilung Anästhesie (50), Krankenpflege (108), Anatomie und Physiologie (180), Krankenhausbetriebslehre (42), Grundlagen der Anästhesie (40), Physik und Chemie (40), Arzneimittel-Lehre (40), Psychologie/Soziologie/Pädagogik (168), Berufs-, Gesetzes-, Staatsbürgerkunde (98), Sprache und Schrifttum (26), Erste Hilfe und Reanimation (26), Unfallverhütung (12), Hygiene und Mikrobiologie (90) sowie Ernährungslehre (16).

Daran schließt sich ein Anästhesie-spezifischer Unterricht mit ca. 640 h an:

- Anästhesiepflege 60 Std., Anästhesie 142 Std.

- Intensivpflege 154 Std., Intensivmedizin 160 Std.

- Pharmakologie 40 Std., Radiologie 6 Std.

- MPG 30 Std. und

- Rechtskunde 20 Std.

Bei Betrachtung der Inhalte muss man konstatieren, dass diese recht umfassend ausfallen und sehr wohl auf das Tätigkeitsfeld vorbereiten. Ob hinlänglich muss die Praxis zeigen. Unter Einbezug der praktischen Ausbildung mit obligatorischen Einsatzbereichen in der Anästhesie wie je 9 Wochen in Allgemein-, Viszeral und Transplantationschirurgie sowie Traumatologie/Orthopädie/Endoprothetik, 10 Wochen Gynäkologie/Geburtshilfe, je 4 Wochen Urologie, Herz-, Thoraxchirurgie, Gefäßchirurgie, 6 Wochen Neurochirurgie, je 2 Wochen „Springerdienst” und Schmerzambulanz und 12 Wochen Aufwachraum zeichnet sich ein breit gefächertes anästhesiologisches Spektrum ab, dass sich viele in der Fachweiterbildung wünschen würden, sofern es politisch und berufspolitisch gewünscht wäre. Damit aber nicht genug sind auch Anästhesiespezifische praktische Einsätze von 5 Wochen vorgesehen, die fakultativ wahrgenommen werden sollen und zwar in der Augenchirurgie, HNO, ZMKG-Chirurgie oder Plastische und Wiederherstellungschirurgie. Hinzu gesellen sich Praktika auf einer chirurgischen Pflegestation mit 6 Wochen Einsatzzeit, in der Zentralsterilisation mit 3 Wochen, in der Notaufnahme sowie im Operationsdienst mit je 2 Wochen und einer Intensivstation/Wachzimmer mit 6 Wochen.



Wenn man eines Tages von einer staatlich anerkannten Ausbildung sprechen kann, so muss man vor dem Hintergrund des dargestellten Repertoires sagen, dass die Inhalte der theoretischen Ausbildung und die Möglichkeiten zur Erlangung von praktischen Fertigkeiten nicht den Charakter einer Schmalspurausbildung aufzeigen. Spannend dabei ist allerdings, dass das heutige Fachpflegepersonal die Ausbildung der ATA’s zum Großteil initiieren und begleiten wird, was sicherlich Anlass sein wird für zahlreiche Diskussionen.

Sonstige Kriterien der Ausbildung sind analog zu Lehrgängen in der Krankenpflegeausbildung angelegt, was Zugangsvoraussetzungen, Fehlzeiten, Leistungsnachweise und Prüfungen betrifft. So verhält es sich auch mit der Ausbildungsvergütung, die ebenfalls analog zur Krankenpflegeausbildung angelegt ist.

Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, warum eine solche Ausbildung initiiert wird, obwohl gerade in der Anästhesie mehr als genügend Hochkaräter in der Pflege zu finden und die Planstellen im Durchschnitt mit ca. 80 % Fachpflegenden besetzt sind? Als Antwort gibt es m. E. nur zwei alternative Erklärungen:

1. Fachpflege ist zu teuer und wird langsam verabschiedet zu Gunsten anderer Berufsgruppen. Da aber gerade bei den ärztlichen Kollegen in der Anästhesie ein nicht unerheblicher Schwund durch Abgänge in das benachbarte Ausland zu verzeichnen ist (schlechte Arbeitsbedingungen und mindere Bezahlungen durch Wegfall von Bereitschaftsvergütungen u. v. a.m.), sollte einer der beiden bisherigen Garanten für erfolgreiche Anästhesien der letzten 30 Jahre unverändert bleiben. Als sinnvolle Veränderung wäre anzusehen, wieder vermehrt anästhesiologische Inhalte und fachpraktische Einsatzzeit in der Fachweiterbildung zu garantieren, wie es bereits vor Jahren durch verschiedene Kollegen signalisiert wurde. Das bedingt allerdings, mit vorhandenen Kompetenzen in der Praxis nach Weiterbildung auch adäquat umzugehen.

2. Fachpflegende erscheinen zu mündig und entsprechen damit nicht ausreichend dem Gedanken an einen Heil- und vor allem Hilfsberuf. Natürlich wollen Fachpflegende kompetenzorientiert eingesetzt werden und ihre Fähigkeiten einbringen - wofür wurde denn sonst jahrelang Wert darauf gelegt, best möglich weitergebildetes Personal zu haben?. Von Parallelnarkosen durch Fachpflegende, was zuletzt immer intensiver diskutiert wurde, war allerdings nie die Rede, bestand nie der Wunsch durch Fachpflegende selbst. Die Meinungen aus zahlreichen Kliniken zeigten bundesweit allerdings auf, dass es ohne Fachpflegepersonal auf Grund einer ärztlichen Mangelsituation in vielen Kliniken gar nicht anders ging (oder geht?).

Mit den Worten von Prof. Larsen auf dem DAC 2006 „Die Zukunft erkennt man nicht, man erschafft sie” schaue ich optimistisch nach vorn, denn bereits die nahe Zukunft wird zeigen, ob sich Fachpflege nicht doch durchsetzt und ein Konsens gefunden wird in der Interaktion von Anästhesisten und Fachpflegenden in der Anästhesie.

Dietmar Stolecki, Dortmund

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Letzte Aktualisierung: 16.05.2008 Der Webcode dieser Seite lautet ZW0274

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