Ausbildung zum anästhesie-technischen Assistenten (ATA)
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Was vor rund 10 Jahren als hypothetische Ausbildung diskutiert wurde ist inzwischen an zwei Standorten in Deutschland Realität geworden. In Tübingen und Halle an der Saale werden Lehrgänge zum ATA angeboten. Grund genug sich einmal anzuschauen, was sich konkret dahinter verbirgt.
Als Informationsquelle dient hier die Internetpräsentation der Ausbildungsstätte
in Tübingen. Danach heißt es zum Berufsbild, dass „in einem
Operationssaal je ein Anästhesist (Narkosearzt) und eine Anästhesiepflegekraft
bzw. Anästhesietechnischer Assistent (ATA) als Team mit dem Ziel der optimalen,
kundenorientierten Versorgung der Patienten zusammen arbeiten. Um diese hoch
qualifizierte und überaus verantwortungsvolle Tätigkeit professionell
und fachgerecht durchführen zu können, erlangen die ATA-Auszubildenden
das hierfür notwendige organisatorische und technische Fachwissen im Rahmen
einer dreijährigen Berufsausbildung. Dabei besteht der Arbeitsbereich
der ATA in der Vorbereitung und Koordination aller Arbeitsabläufe, die
im Zusammenhang mit der Durchführung einer Narkose anfallen.
Dies beinhaltet die Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung
der Narkosegeräte, der Überwachungsmonitore und anderer Überwachungsgeräte,
Vorbereitung der Narkosemittel und weiterer benötigter Medikamente. Vor
der Narkoseeinleitung werden die Patienten von der ATA an die Überwachungsgeräte
angeschlossen und ein venöser Zugang für Infusionen gelegt. Die Narkoseeinleitung
selbst, die Aufrechterhaltung und die Ausleitung der Narkose sind ärztliche
Aufgaben, bei der die ATA assistiert.
Anmerkungen der Redaktion: Die Ziele bestehen bereits jetzt und werden hoch
professionell durch Fachpflegende in der Anästhesie gewährleistet.
Jedoch werden gerade hier Reduktionen avisiert, womit der Anspruch an Qualitätssicherung
doch irgendwie verhöhnt wird.

Aufgabenfelder
Zu den weiteren Aufgabenfeldern werden u.
a. addiert:
- Die fachkundige Betreuung der Patienten unter Berücksichtigung ihrer
physischen und psychischen Situation während der OP im Aufwachraum.
- Die selbständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe
sowie prä-, intra- und postnarkotische Assistenz in den Anästhesieabteilungen
wie Ambulanz, Endoskopie und Zentralsterilisation in Kooperation mit Ärzten
und Pflegekräften.
- Die Planung, Vorbereitung und Durchführung bevorstehender Anästhesien
inkl. Assistenz bei der Lagerung des Patienten.
- Mitarbeit in hausinternen Notfall- bzw. Reanimationsteams und der Schmerzambulanz.
- Verantwortung für die Einhaltung aseptischer Arbeitsweisen sowie Wiederaufbereitung
des Anästhesiematerials.
- Selbständige Durchführung von Dokumentationen und weiterer administrativer
Aufgaben.
- Die Anleitung bzw. Ausbildung von neuen Mitarbeitern, Teilnehmern der Fachweiterbildung
I&A, OTA- und ATA-Auszubildenden sowie von Schülern der Krankenpflege.
Anmerkung der Redaktion: Die Anerkennung der so genannten Ausbildung von ATA’s
wird noch von den Trägern der ATA-Ausbildung angestrebt. Also Ausbildung
von Hilfspersonal? Aber wieso darf Hilfspersonal Narkosegräte prüfen,
die doch zu den nicht delegierbaren Aufgaben von Ärzten gehören sollen
und schon nicht von Fachpflegenden als Aufgabe übernommen werden dürfen?
Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischen und praktischen
Unterricht, mindestens 3000 Stunden praktische Ausbildung unter fachkundiger
Anleitung und endet mit einer gewohnt 3-teiligen Abschlussprüfung.
Die theoretische Ausbildung umfasst eine so genannte Grundausbildung mit rund
1150 Std. in Krankheitslehre (76), Grundlagen der Chirurgie (40), Einführung
in die Abteilung Anästhesie (50), Krankenpflege (108), Anatomie und Physiologie
(180), Krankenhausbetriebslehre (42), Grundlagen der Anästhesie (40),
Physik und Chemie (40), Arzneimittel-Lehre (40), Psychologie/Soziologie/Pädagogik
(168), Berufs-, Gesetzes-, Staatsbürgerkunde (98), Sprache und Schrifttum
(26), Erste Hilfe und Reanimation (26), Unfallverhütung (12), Hygiene
und Mikrobiologie (90) sowie Ernährungslehre (16).
Daran schließt sich ein Anästhesie-spezifischer Unterricht mit
ca. 640 h an:
- Anästhesiepflege 60 Std., Anästhesie 142 Std.
- Intensivpflege 154 Std., Intensivmedizin 160 Std.
- Pharmakologie 40 Std., Radiologie 6 Std.
- MPG 30 Std. und
- Rechtskunde 20 Std.
Bei Betrachtung der Inhalte muss man konstatieren, dass diese recht umfassend
ausfallen und sehr wohl auf das Tätigkeitsfeld vorbereiten. Ob hinlänglich
muss die Praxis zeigen. Unter Einbezug der praktischen Ausbildung mit obligatorischen
Einsatzbereichen in der Anästhesie wie je 9 Wochen in Allgemein-, Viszeral
und Transplantationschirurgie sowie Traumatologie/Orthopädie/Endoprothetik,
10 Wochen Gynäkologie/Geburtshilfe, je 4 Wochen Urologie, Herz-, Thoraxchirurgie,
Gefäßchirurgie, 6 Wochen Neurochirurgie, je 2 Wochen „Springerdienst” und
Schmerzambulanz und 12 Wochen Aufwachraum zeichnet sich ein breit gefächertes
anästhesiologisches Spektrum ab, dass sich viele in der Fachweiterbildung
wünschen würden, sofern es politisch und berufspolitisch gewünscht
wäre. Damit aber nicht genug sind auch Anästhesiespezifische
praktische Einsätze von 5 Wochen vorgesehen, die fakultativ wahrgenommen
werden sollen und zwar in der Augenchirurgie, HNO, ZMKG-Chirurgie oder Plastische
und Wiederherstellungschirurgie.
Hinzu gesellen sich Praktika auf einer chirurgischen Pflegestation mit 6 Wochen
Einsatzzeit, in der Zentralsterilisation mit 3 Wochen, in der Notaufnahme sowie
im Operationsdienst mit je 2 Wochen und einer Intensivstation/Wachzimmer mit
6 Wochen.

Wenn man eines Tages von einer staatlich anerkannten Ausbildung sprechen kann,
so muss man vor dem Hintergrund des dargestellten Repertoires sagen, dass die
Inhalte der theoretischen Ausbildung und die Möglichkeiten zur Erlangung
von praktischen Fertigkeiten nicht den Charakter einer Schmalspurausbildung
aufzeigen. Spannend dabei ist allerdings, dass das heutige Fachpflegepersonal
die Ausbildung der ATA’s zum Großteil initiieren und begleiten
wird, was sicherlich Anlass sein wird für zahlreiche Diskussionen.
Sonstige Kriterien der Ausbildung sind analog zu Lehrgängen in der Krankenpflegeausbildung
angelegt, was Zugangsvoraussetzungen, Fehlzeiten, Leistungsnachweise und Prüfungen
betrifft. So verhält es sich auch mit der Ausbildungsvergütung, die
ebenfalls analog zur Krankenpflegeausbildung angelegt ist.
Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, warum eine solche Ausbildung initiiert
wird, obwohl gerade in der Anästhesie mehr als genügend Hochkaräter
in der Pflege zu finden und die Planstellen im Durchschnitt mit ca. 80 % Fachpflegenden
besetzt sind? Als Antwort gibt es m. E. nur zwei alternative Erklärungen:
1. Fachpflege ist zu teuer und wird langsam verabschiedet zu Gunsten anderer
Berufsgruppen. Da aber gerade bei den ärztlichen Kollegen in der Anästhesie
ein nicht unerheblicher Schwund durch Abgänge in das benachbarte Ausland
zu verzeichnen ist (schlechte Arbeitsbedingungen und mindere Bezahlungen durch
Wegfall von Bereitschaftsvergütungen u. v. a.m.), sollte einer der beiden
bisherigen Garanten für erfolgreiche Anästhesien der letzten 30 Jahre
unverändert bleiben. Als sinnvolle Veränderung wäre anzusehen,
wieder vermehrt anästhesiologische Inhalte und fachpraktische Einsatzzeit
in der Fachweiterbildung zu garantieren, wie es bereits vor Jahren durch verschiedene
Kollegen signalisiert wurde. Das bedingt allerdings, mit vorhandenen Kompetenzen
in der Praxis nach Weiterbildung auch adäquat umzugehen.
2. Fachpflegende erscheinen zu mündig und entsprechen damit nicht ausreichend
dem Gedanken an einen Heil- und vor allem Hilfsberuf. Natürlich wollen
Fachpflegende kompetenzorientiert eingesetzt werden und ihre Fähigkeiten
einbringen - wofür wurde denn sonst jahrelang Wert darauf gelegt, best
möglich weitergebildetes Personal zu haben?. Von Parallelnarkosen durch
Fachpflegende, was zuletzt immer intensiver diskutiert wurde, war allerdings
nie die Rede, bestand nie der Wunsch durch Fachpflegende selbst. Die Meinungen
aus zahlreichen Kliniken zeigten bundesweit allerdings auf, dass es ohne Fachpflegepersonal
auf Grund einer ärztlichen Mangelsituation in vielen Kliniken gar nicht
anders ging (oder geht?).
Mit den Worten von Prof. Larsen auf dem DAC 2006 „Die Zukunft erkennt
man nicht, man erschafft sie” schaue ich optimistisch nach vorn, denn
bereits die nahe Zukunft wird zeigen, ob sich Fachpflege nicht doch durchsetzt
und ein Konsens gefunden wird in der Interaktion von Anästhesisten und
Fachpflegenden in der Anästhesie.
Dietmar Stolecki, Dortmund
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