Berliner Erklärung
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege & Funktionsdienste
Die DGF fordert eine Mindestquote von fachweitergebildetem Personal für deutsche Intensivstationen zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Aufgabenallokation und Neuverteilung der Verantwortlichkeiten vom ärztlichen in den pflegerischen Bereich sind gesetzgeberisch zu regeln.
Vorbehaltsaufgaben für Fachkrankenpflegende sind verbindlich festzuschreiben um eine Versorgung von kritisch erkrankten Patienten in Krankenhäusern ökonomisch sinnvoll und zukunftsfähig sicherzustellen.

Die aktuellen Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen und der deutschen
Krankenhauslandschaft sind zunehmend geprägt von ökonomischen Zwängen
und damit einhergehenden Veränderungen der klinischen Patientenversorgung.
Ansätze zur optimierten Ressourcennutzung z.B. im Bereich des Qualitätsmanagements,
der Prozessreorganisationen und der Verzahnung klinischer und ambulanter Krankenversorgung
offerieren allerdings deutlich eine weitere Reduktion notwendigen Fachpflegepersonals.
Dieses Fachpflegepersonal, das in den Bereichen OP, Anästhesie und vor
allem Intensivstationen seine Handlungsfelder hat, ist ein Garant für
eine hochwertige Versorgung der kritisch erkrankten Bevölkerung in der
Bundesrepublik Deutschland. Möglich geworden ist das durch ständige
professionelle Weiterbildungen, die auf die Tätigkeiten in den jeweiligen
Handlungsfeldern vorbereitet haben und damit notwendige berufliche Handlungskompetenz
vermitteln konnten.
Muss der potentielle Patient einer Intensivstation zukünftig Angst haben
vor einer minderqualifizierten Betreuung? Sind die dann entstehenden Kosten
durch Sekundärschäden real nicht höher anzusiedeln als die Ausgaben
für die Qualifizierung von dringend benötigtem Fachpflegepersonal?
Befindet sich die Gesundheitsökonomie an dieser Stelle nicht auf einem
völlig falschen Weg?
Die DGF hat sich als Fachgesellschaft zum Auftrag gemacht die Qualität
der pflegerischen Versorgung nicht nur zu erhalten, sondern vor dem Hintergrund
wachsender Herausforderungen auch zu steigern, sodass die Patientenversorgung
durch gezielte Fort- und Weiterbildungen von Fachkrankenpflegepersonen wahrgenommen
werden können. Da die DGF als Vertretung der Fachkrankenpflege auf nationaler
und internationaler Ebene in zahlreichen Gremien und Prozessen aktiv beteiligt
ist und damit die Gewährleistung und Förderung größtmöglicher
Patientensicherheit fokussiert, stellt sie mit Erschrecken eine zunehmende
Gefährdung der zukünftigen Patientenversorgung fest.
Am 16. März 2007 tagten die Fachvertreter der DGF in Berlin zu diesem
Themenkreis und fokussierten speziell den Bereich der Intensivstationen. Unter
den Aspekten von Patientensicherheit und Kosten-Nutzen-Relation wird der zunehmende
Verzicht auf Fachpflegende bei gleichzeitiger Zunahme von nicht ausreichend
qualifiziertem Personal in bundesdeutschen Kliniken kritisiert.
Erschwerend kommen ungenaue Aufgabenverteilungen und veraltete Delegationsrichtlinien
in der Zusammenarbeit von Pflegenden und Ärzten hinzu, die die Patientenversorgung
in der Intensivmedizin nicht leichter gestalten.
Schon viele Jahre weist die DGF auf bisher ungenutzte Ressourcen in diesem
Bereich hin. Hierzu zählen neben medizinischer Evidenzbasierung der für
die Patienten erbrachten Leistungen auch maßgeblich die strukturellen
Voraussetzungen der Leistungserbringung. Strukturelle Faktoren sind ebenso
relevant für ein bestmögliches Patientenoutcome bei der Intensivbehandlung
und –pflege wie die Therapieausrichtung an aktuellen Leitlinien und Empfehlungen.
Die Fachkrankenpflege in Deutschland erfüllt tagtäglich in tragender
und ergebnisorientierter Funktion hoch komplexe Versorgungsaufträge und
begleitet den Patienten nicht nur in der kritischen Phase seiner Erkrankung
bis hin zur Genesung, sondern begleitet auch die Angehörigen in dieser
existentiell bedrohenden Situation. Dazu gehört auch die Vorbereitung
und Begleitung auf den nicht immer zu verhindernden Tod oder die Begleitung
des Patienten und seiner Angehörigen bei sich chronifizierenden Erkrankungen.
Die Fachkrankenpflegenden sind durch ihr patientennahes Aufgabengebiet ein
wichtiges Bindeglied im interprofessionellen Team intensivmedizinischer Versorgung.
Dabei sind sie das kommunikative und therapeutische Bindeglied im Behandlungsprozess
und haben damit therapieweisende Einflüsse. Schon seit vielen Jahren verlagern
sich im klinischen Alltag immer mehr originär ärztliche Leistungsmerkmale
in den Pflegebereich. So unterstützen Fachkrankenpflegende eigenverantwortlich
medizinische Therapiekonzepte wie z.B.
• Entwöhnung vom Respirator
•
Planung und Durchführung spezieller Lagerungstherapien
•
Durchführung von Nierenersatzverfahren
•
Bedienung technischer Überwachungsgeräte
•
Steuerung der Analgosedierung und Schmerztherapie
•
Durchführung und Überwachung der Ernährungstherapie und
Flüssigkeitsbilanzierung
•
Einhaltung und Sicherung hygienischer Mindeststandards.
Diese aufgeführten Tätigkeiten werden zu den originären Aufgabengebieten
wie der Patientenbeobachtung und -pflege zusätzlich von dieser Berufsgruppe
geleistet. Mit gängigen Leistungserfassungsmethoden werden diese Leistungsmerkmale
aber dem ärztlichen Bereich zugeordnet. Ökonomisch betrachtet hat
das zur Folge, dass real erbrachte Leistungen nicht dem ausführenden Leistungserbringer
zugerechnet werden.
Obwohl deutlich wird, dass Fachpflegende eine tragende Säule in der Versorgung
kritisch erkrankter Patienten darstellen, bestehen vielerorts pseudoökonomisch
begründete Tendenzen, die Anzahl an Fachkrankenpflegekräften weiter
zu reduzieren. Das ist um so unverständlicher als das klar ist, dass Aufgaben
von hoher Komplexität und Gefährdungsnähe nur durch bestens
geschultes Personal wahrgenommen werden kann, ohne dass Patienten Sekundärerkrankungen
erleiden oder gar gefährdet werden.
Nur eine einzige (vermeidbare) Zusatzkomplikation verteuert die nun notwendige
Krankenhausversorgung durch längere Verweilzeit und kostspielige Sekundärinterventionen
derart, dass das Budget für die Weiterbildung mehrerer Pflegekräfte
abgedeckt werden würde. Wenn Bildungsmaßnahmen quantifizierbar sein
sollen und damit wirtschaftlich rentabel, dann zahlen sich genau hier Fachweiterbildungen
aus.
Dennoch werden Weiterbildungsstätten, die in der engagierten Qualifizierung
dieser Berufsgruppe arbeiten, zunehmend Opfer von Einsparungen. Dadurch verliert
nicht nur die bisher staatlich geregelte Fachweiterbildung an Attraktivität.
Die für die Patientenversorgung notwendigen Kompetenzen gehen verloren.
Gleichzeitig werden zahlreiche vor dem Hintergrund von Qualitätsmanagement
und Zertifizierungsverfahren aufgestellte Forderungen des Gesetzgebers nicht
mehr erfüllt.
Dazu gehört an vorderster Stelle die Durchführung
einer hochwertigen und umfassenden Versorgung der Patienten, die natürlich
eine hohe fachlich und technische Kompetenz beinhaltet. Gleichzeitig aber implizieren
die Kriterien von z.B. KTQ, dass der Patient in die Versorgungsplanung einbezogen
wird, er fachlich auch durch Pflegende beraten wird, die Sicherheit des Patienten
in allen Belangen gewährleistet wird, wozu Fachpflegende einen erheblichen
Anteil beitragen, da sie sich 24 Stunden lang um den kritisch Erkrankten auf
der Intensivstation kümmern.
Der radikale Abbau des Fachpflegepersonals in den Intensivbereichen und die
Zerschlagung der speziellen Bildungsangebote für diese Fachbereiche wird
unweigerlich zu einer quantitativen wie qualitativen Mangelversorgung der Patienten
führen, was nicht der Preis für die Gesundheitspolitik sein kann
und darf.

Die DGF fordert von daher
• eine Mindestquote von staatlich examinierten Fachkrankenpflegekräften
von 70% in Intensivstationen
• eine strikte Begrenzung der Anzahl an zu betreuenden kritisch
erkrankten Patienten pro Intensivpflegekraft/pro Schicht auf 1:1, respektive
2:1 bei durchschnittlichem
Behandlungsbedarf (nicht beatmete Patienten).
Diese Forderungen sind von den Krankenhausträgern als Mindeststandard
für Pflege und Therapie auf Intensivstationen umzusetzen.
Gleichzeitig bestärkt die DGF die Gesundheitsgremien zu
•
einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Sicherstellung und Weiterentwicklung
der staatlich geregelten Fachweiterbildungen im Pflegebereich, speziell in
der Intensivpflege und der Anästhesiepflege, im Sinne der Empfehlungen
des deutschen Bildungsrates für Pflege
•
einer Neustrukturierung der Aufgabenverteilung in den Intensivbereichen, im
Sinne einer Realitätsangepassten Allokation
•
einer Bereinigung juristischer, haftungsrechtlicher, versicherungsrechtlicher
und arbeitsrechtlicher Grauzonen für Fachkrankenpflegende im klinischen
Alltag bei der Übernahme delegationsfähiger ärztlicher Aufgaben
•
der Implementierung von Vorbehaltstätigkeiten gegenüber nicht ausreichend
qualifiziertem Personal
•
zu einer Anerkennung der erforderlichen und vorhandenen Kompetenzen in Form
einer für die hohe Verantwortung und notwendige Kompetenzentwicklung adäquaten
Honorierung im Sinne einer tariflichen Bezahlung.
Diese Forderungen sind von den Krankenhausträgern zu unterstützen
und von der deutschen Gesundheitspolitik umgehend umzusetzen.
Die DGF steht allen an der Zukunft des deutschen Gesundheitswesens Interessierten
zur gemeinsamen Bearbeitung dieser essentiellen Themenfelder zur Verfügung.
Berlin, 16. April 2007
Vorstand der Deutschen Gesellschaft
für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Klaus Notz, BBA
1. Vorsitzender
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